Bachsäuberung im Randbereich: Wer sei für die Ufersäuberung zuständig?

Hier erklärte H. Bachem, dass die Stadt Remagen für die Säuberung der Uferbereiche zuständig sei. Es sei allerdings nur nach Überschwemmungen vorgesehen, diese Bereiche zu reinigen. Außerdem weist H. Bachem daraufhin, dass in einer Entfernung von zehn Metern zum Bachufer keinerlei Bepflanzungen angebracht werden dürfen, damit eine Mäandrierung des Gewässers gewährleistet werden kann.

 

Die Frage nach einem alternativen Neubaugebiet wird gestellt. H. Kirwald, ehemaliger Ortsvorsteher, erläutert die damalige Begründung.