Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Straße „Kirschbaumweg“ in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 37, Flurstücke 24/14; 24/15 und 27/15. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.

 

 


Sachverhalt:

Die Straße „Kirschbaumweg“ in Remagen-Kripp wurde erstmalig hergestellt und kann dem öffentlichen Fahr- und Fußverkehr gewidmet werden. Die Straße liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 37 Nrn. 24/14; 24/15 und 27/15.