Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende Änderungssatzung:
4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom
01.09.2009
§ 1
Die Hauptsatzung der Stadt Remagen vom
01.09.2009 in der zuletzt gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
1.
§ 7 Nr. 10 erhält folgende neue Fassung:
Aus- bzw. Umbau
von Straßen, Wegen und Plätzen
-
Festlegung der Ausbauart nach vorheriger Anhörung
der Anlieger. Auf die Anhörung der Anlieger wird bei nicht beitragspflichtigen Maßnahmen
verzichtet.
-
Beschluss über die erstellte Ausbauplanung
einschließlich Auswahl der Beleuchtungskörper;
2.
§ 7 Nr.
12 entfällt.
3.
§ 7
erhält folgenden neuen Absatz 2:
Der Ortsbeirat ist bei Änderungen der
Verkehrsführung, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sowie bei Angelegenheiten der
Verkehrssicherung einschließlich Schulwegsicherung vorher anzuhören.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am
01.08.2015 in Kraft.
Sachverhalt:
Nach der bisherigen
Regelung in § 7 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Remagen wurde die
Beschlussfassung über Verkehrsführung, Verkehrsberuhigungs-maßnahmen sowie
Angelegenheiten der Verkehrssicherung vom Stadtrat auf die Ortsbeiräte
delegiert. Unabhängig hiervon ist jedoch die Stadtverwaltung als
Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen zuständig. Bei dieser Aufgabe handelt es sich um eine
Auftragsangelegenheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 der Landesverordnung über
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts), für die nach der
Gemeindeordnung nicht der Stadtrat sondern der Bürgermeister zuständig ist und
somit auch nicht auf die Ortsbeiräte delegiert werden kann.
Die Regelung in der
Hauptsatzung muss daher geändert werden, so dass den Ortsbeiräten zukünftig ein
Anhörungsrecht eingeräumt wird.
Des Weiteren soll
beim Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen die Anhörung der Anlieger
auf die beitragspflichtigen Straßen begrenzt werden.
Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hält die Satzungsänderung für eine Entmündigung des
Stadtrats; im Schreiben des Innenministers gehe es um verkehrsrechtliche und
nicht um verkehrspolitische Entscheidungen.
Der Vorsitzende
hält dem entgegen, dass Verkehrsregelungen betroffen sind, für die die
Verwaltung zuständig ist. Im Rahmen der Verkehrsschau, zu der die Ortsvorsteher
eingeladen werden, können weiterhin Anregungen gegeben werden, die dann im
Ausschuss bzw. im Rat behandelt werden.
Es ergeht
nachstehender