Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 5

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende Änderungssatzung:

 

 

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 01.09.2009

 

 

§ 1

 

Die Hauptsatzung der Stadt Remagen vom 01.09.2009 in der zuletzt gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

1.    § 7 Nr. 10 erhält folgende neue Fassung:

 

Aus- bzw. Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

-          Festlegung der Ausbauart nach vorheriger Anhörung der Anlieger. Auf die Anhörung der Anlieger wird bei nicht beitragspflichtigen Maßnahmen verzichtet.

-          Beschluss über die erstellte Ausbauplanung einschließlich Auswahl der Beleuchtungskörper;

 

2.    § 7 Nr. 12 entfällt.

 

3.    § 7 erhält folgenden neuen Absatz 2:

 

Der Ortsbeirat ist bei Änderungen der Verkehrsführung, Verkehrsberuhigungs­maßnahmen sowie bei Angelegenheiten der Verkehrssicherung einschließlich Schulwegsicherung vorher anzuhören.

 

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.


Sachverhalt:

 

Nach der bisherigen Regelung in § 7 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Remagen wurde die Beschlussfassung über Verkehrsführung, Verkehrsberuhigungs-maßnahmen sowie Angelegenheiten der Verkehrssicherung vom Stadtrat auf die Ortsbeiräte delegiert. Unabhängig hiervon ist jedoch die Stadtverwaltung als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zuständig. Bei dieser Aufgabe handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts), für die nach der Gemeindeordnung nicht der Stadtrat sondern der Bürgermeister zuständig ist und somit auch nicht auf die Ortsbeiräte delegiert werden kann.

 

Die Regelung in der Hauptsatzung muss daher geändert werden, so dass den Ortsbeiräten zukünftig ein Anhörungsrecht eingeräumt wird.

 

Des Weiteren soll beim Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen die Anhörung der Anlieger auf die beitragspflichtigen Straßen begrenzt werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Satzungsänderung für eine Entmündigung des Stadtrats; im Schreiben des Innenministers gehe es um verkehrsrechtliche und nicht um verkehrspolitische Entscheidungen.

 

Der Vorsitzende hält dem entgegen, dass Verkehrsregelungen betroffen sind, für die die Verwaltung zuständig ist. Im Rahmen der Verkehrsschau, zu der die Ortsvorsteher eingeladen werden, können weiterhin Anregungen gegeben werden, die dann im Ausschuss bzw. im Rat behandelt werden.

 

Es ergeht nachstehender