Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:
Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 bei 1 Stimmenthaltung einstimmig. Mit 1 Nein-Stimme wird dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten mehrheitlich Entlastung erteilt.

 

Bürgermeister Georgi und die Beigeordneten Titz und Doemen (Beigeordneter Plewa fehlt entschuldigt) haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und haben den Sitzungstisch verlassen.

 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dankt den Mitarbeitern der Verwaltung abschließend für die hilfreiche Unterstützung.

 

Bürgermeister Georgi übernimmt wieder den Vorsitz.


Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Wießmann, den Vorsitz.

 

Bürgermeister Georgi sowie die Beigeordneten Titz und Doemen nehmen wegen Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz.

 

Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom

28. Mai 2015 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Zu dieser Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.    Bestellungen der Kindergärten

 

Die Leiterinnen der städtischen Kindergärten werden nochmals darauf hingewiesen, Sammelbestellungen vorzunehmen.

 

2.    Unterhaltung der Aufzüge

 

In 2015 laufen die Gewährleistungen aller 5 städtischen Aufzüge aus. Daher wird eine Sammelausschreibung über  die notwendigen Wartungsarbeiten erfolgen. Evtl. können hierdurch die Kosten gesenkt werden.

 

3.    Freizeitbad Heizkosten

 

Da das Freizeitbad nur mit zwei Heizkesseln mit einer Leistung von je 600 KW ausgestattet ist, muss im Winter die Beheizung des Verwaltungstrakts mit einem dieser (hierfür überdimensionierten) Heizkessel erfolgen.

Verwaltungsseitig wird geprüft, ob durch die Installation eines dritten (kleineren) Heizkessels die Heizkosten im Winter gesenkt werden können. 

 

4.    Umbenennung des Kontos 522130

 

Die Bezeichnung des Kontos 522130 wurde von „Beleuchtung“ in „Strom“ geändert.

 

5.    Wirtschaftsförderung Bewirtungsbelege/ Belege für Werbemaßnahmen

 

Die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung wurden darauf hingewiesen, künftig bei Bewirtungsbelegen bis zu einer Teilnehmerzahl von 5 Personen, die Teilnehmer namentlich auf dem Beleg aufzuführen. Auf den Werbebelegen werden zukünftig die Veranstaltungen handschriftlich vermerkt soweit sie nicht aus der Rechnung ersichtlich sind.

 

6.    Sportförderung

 

Nach den Durchführungshinweisen des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur zum Sportföderungsgesetz wird den kommunalen Gebietskörperschaften empfohlen, Vereine mit eigenen Sportstätten vorrangig zu fördern. Demzufolge hat die Stadt Remagen mit Schreiben vom 18.01.1978 entschieden, die Energiekosten dieser Vereine mit einem 75 %-Anteil zu übernehmen. Ob diese Regelung auch künftig beibehalten wird, soll in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.

 

7.    Jugendpflege

 

Durch Personalveränderung beim Jugendbahnhof wurden teilweise irrtümlich nur Kopien der Quittungen als Beleg eingereicht. Die Mitarbeiter wurden darauf hingewiesen, künftig nur noch Originalbelege einzureichen.

 

8.    Fremdenverkehr Werbung Feuerwerk Weinfest

 

Für die kommenden Weinfeste wird die Bewerbung des Feuerwerks berücksichtigt.

 

9.    Park- und Gartenanlagen Frachtkosten

 

Bei den gelieferten Mülleimereinsätzen handelt es sich um Einsätze für die Mülleimer der Rheinpromenade. Diese sind sehr speziell und nur bei einem Zulieferer zu bekommen. In Zukunft wird auf günstigere Liefermöglichkeiten geachtet (z.B. DHL).

 

10. Allgemeines

 

Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet.

 

11.  Abschreibung von Geräten

 

In Zukunft werden handschriftliche Vermerke über die Gründe der Abgänge/ Verkäufe etc. auf den Belegen angebracht.

 

12. Bauhof Grünflächenpflege

 

In der Vergangenheit wurde bereits Unternehmen die Pflege städtischer Grünflächen angeboten, um diese im Gegenzug mit eigener Werbung zu versehen. Alle Firmen erteilten der Verwaltung eine Absage. Es wird nun geprüft, inwieweit die derzeit beauftragte Firma bereit ist, eine Fläche kostenlos zu pflegen und als Gegenleistung Werbung anzubringen. Das Ergebnis wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

Beratungsbedarf besteht nicht.

 

Es ergehen nachstehende