Sitzung: 13.07.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrfach beschlossen
Beschlüsse:
Der Stadtrat genehmigt
die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 bei 1 Stimmenthaltung
einstimmig. Mit 1 Nein-Stimme wird dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten mehrheitlich
Entlastung erteilt.
Bürgermeister Georgi und die Beigeordneten Titz und Doemen (Beigeordneter Plewa fehlt entschuldigt) haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und haben den Sitzungstisch verlassen.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dankt den Mitarbeitern der Verwaltung abschließend für die hilfreiche Unterstützung.
Bürgermeister Georgi übernimmt wieder den Vorsitz.
Sachverhalt:
Zu diesem
Tagesordnungspunkt übernimmt die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
Ratsmitglied Wießmann, den Vorsitz.
Bürgermeister
Georgi sowie die Beigeordneten Titz und Doemen nehmen wegen Sonderinteresse im
Zuschauerraum Platz.
Die Niederschrift
des Rechnungsprüfungsausschusses vom
28. Mai 2015 liegt
allen Ratsmitgliedern vor.
Zu dieser
Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1.
Bestellungen
der Kindergärten
Die Leiterinnen der städtischen Kindergärten werden
nochmals darauf hingewiesen, Sammelbestellungen vorzunehmen.
2.
Unterhaltung
der Aufzüge
In 2015 laufen die Gewährleistungen aller 5 städtischen
Aufzüge aus. Daher wird eine Sammelausschreibung über die notwendigen Wartungsarbeiten erfolgen.
Evtl. können hierdurch die Kosten gesenkt werden.
3.
Freizeitbad
Heizkosten
Da das Freizeitbad nur mit zwei Heizkesseln
mit einer Leistung von je 600 KW ausgestattet ist, muss im Winter die Beheizung
des Verwaltungstrakts mit einem dieser (hierfür überdimensionierten) Heizkessel
erfolgen.
Verwaltungsseitig wird geprüft, ob durch die Installation
eines dritten (kleineren) Heizkessels die Heizkosten im Winter gesenkt werden
können.
4.
Umbenennung
des Kontos 522130
Die Bezeichnung des Kontos 522130 wurde von „Beleuchtung“
in „Strom“ geändert.
5.
Wirtschaftsförderung
Bewirtungsbelege/ Belege für Werbemaßnahmen
Die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung wurden darauf
hingewiesen, künftig bei Bewirtungsbelegen bis zu einer Teilnehmerzahl von 5
Personen, die Teilnehmer namentlich auf dem Beleg aufzuführen. Auf den
Werbebelegen werden zukünftig die Veranstaltungen handschriftlich vermerkt
soweit sie nicht aus der Rechnung ersichtlich sind.
6.
Sportförderung
Nach den Durchführungshinweisen des Ministeriums des Inneren, für Sport
und Infrastruktur zum Sportföderungsgesetz wird den kommunalen
Gebietskörperschaften empfohlen, Vereine mit eigenen Sportstätten vorrangig zu
fördern. Demzufolge hat die Stadt Remagen mit Schreiben vom 18.01.1978
entschieden, die Energiekosten dieser Vereine mit einem 75 %-Anteil zu
übernehmen. Ob diese Regelung auch künftig beibehalten wird, soll in einer der
nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.
7.
Jugendpflege
Durch Personalveränderung beim Jugendbahnhof wurden teilweise irrtümlich
nur Kopien der Quittungen als Beleg eingereicht. Die Mitarbeiter wurden darauf
hingewiesen, künftig nur noch Originalbelege einzureichen.
8.
Fremdenverkehr
Werbung Feuerwerk Weinfest
Für die kommenden Weinfeste wird die Bewerbung des Feuerwerks
berücksichtigt.
9.
Park-
und Gartenanlagen Frachtkosten
Bei den gelieferten Mülleimereinsätzen handelt es sich um Einsätze für
die Mülleimer der Rheinpromenade. Diese sind sehr speziell und nur bei einem
Zulieferer zu bekommen. In Zukunft wird auf günstigere Liefermöglichkeiten
geachtet (z.B. DHL).
10. Allgemeines
Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet.
11. Abschreibung
von Geräten
In Zukunft werden handschriftliche Vermerke über die
Gründe der Abgänge/ Verkäufe etc. auf den Belegen angebracht.
12. Bauhof Grünflächenpflege
In der Vergangenheit wurde bereits Unternehmen die Pflege
städtischer Grünflächen angeboten, um diese im Gegenzug mit eigener Werbung zu
versehen. Alle Firmen erteilten der Verwaltung eine Absage. Es wird nun
geprüft, inwieweit die derzeit beauftragte Firma bereit ist, eine Fläche
kostenlos zu pflegen und als Gegenleistung Werbung anzubringen. Das Ergebnis
wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
Beratungsbedarf
besteht nicht.
Es ergehen nachstehende