Sitzung: 24.06.2015 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Werkausschuss beschloss einstimmig, Herrn Kargin für das Grundstück Flur 32,
Flurstück 16/24, 16/2 und 16/1 in Kripp, eine Teilbefreiung vom Anschluss- und
Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch
jederzeit widerruflich zu erteilen. Die private Wassergewinnungsanlage darf
nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden
werden.