Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss einstimmig, Herrn Kargin für das Grundstück Flur 32, Flurstück 16/24, 16/2 und 16/1 in Kripp, eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen. Die private Wassergewinnungsanlage darf nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.