Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan und der 3. Änderung des Bebauungsplanes 10.49 Gewerbegebiet III/IV einstimmig zu.

 


Protokoll:

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplan und der 3. Änderung des Bebauungsplans 10.49 sollen die für die bereits vollzogene Erweiterung des Gewerbegebietes notwendigen Ausgleichsflächen in den Wald verlagert werden.

Die Ausgleichsfläche befindet sich momentan im südlichen Bereich des Gewerbegebietes zwischen der Gasübergabestation und der B266.

Da den Landwirten durch die Erweiterung des Gewerbegebietes und dem Entstehen von Neubaugebieten immer mehr Ackerflächen verloren gingen, wurden die Ausgleichsflächen großenteils in den Wald verlegt. Im Plangebiet verbleiben ca. 2,1 ha Ausgleichsflächen, die als Rückzugsraum für den Artenschutz dienen und eine naturräumliche Gliederung bieten.

Mit den Planungen sollen die freizugebenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel verbleiben. Daher schließt der Bebauungsplan durch textliche Festsetzungen die Errichtung baulicher Anlagen aus.

 

Da sich das Plangebiet zwischen Remagen und Kripp liegt, werden durch die Verwaltung beide Ortsbeiräte in die Entscheidungen mit einbezogen.