Sitzung: 17.06.2015 Ortsbeirat Remagen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Ortsbeirat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplan und der 3. Änderung des Bebauungsplanes 10.49 Gewerbegebiet
III/IV einstimmig zu.
Protokoll:
Mit
der 15. Änderung des Flächennutzungsplan und der 3. Änderung des Bebauungsplans
10.49 sollen die für die bereits vollzogene Erweiterung des Gewerbegebietes
notwendigen Ausgleichsflächen in den Wald verlagert werden.
Die
Ausgleichsfläche befindet sich momentan im südlichen Bereich des
Gewerbegebietes zwischen der Gasübergabestation und der B266.
Da
den Landwirten durch die Erweiterung des Gewerbegebietes und dem Entstehen von
Neubaugebieten immer mehr Ackerflächen verloren gingen, wurden die
Ausgleichsflächen großenteils in den Wald verlegt. Im Plangebiet verbleiben ca.
2,1 ha Ausgleichsflächen, die als Rückzugsraum für den Artenschutz dienen und
eine naturräumliche Gliederung bieten.
Mit
den Planungen sollen die freizugebenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin
im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel verbleiben. Daher schließt der
Bebauungsplan durch textliche Festsetzungen die Errichtung baulicher Anlagen
aus.
Da
sich das Plangebiet zwischen Remagen und Kripp liegt, werden durch die
Verwaltung beide Ortsbeiräte in die Entscheidungen mit einbezogen.