Es liegen keine Mitteilungen vor.

 

Anfragen:

 

Der Verwaltung liegt eine schriftliche Anfrage von Dr. Frank Bliss, mit folgendem Inhalt, vor.

 

„gerne möchte ich im Namen meiner Fraktion einige Fragen für die öffentliche Sitzung des Bauausschusses am 22.9.2015 vorlegen:

 

1. Im Zusammenhang mit dem Bauantrag „Hotel an der Rheinbrücke“ wurden wir über die Presse und auf meine Anfrage hin seitens der Verwaltung darüber informiert, dass „ein Bauantrag“, „ein Bauantrag in einem Exemplar“, bzw. „ein Bauantrag zur Vorprüfung“ vorgelegt wurde. Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Antwort, in welcher Form nunmehr ein Bauantrag vorliegt.

2. Hinsichtlich der Bebauungsplanung „Lange Fuhr“ wurden seitens des Rates Niedrigenergiestandards vorgegeben. Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, in welcher Weise und mit welchen Vorgaben für Bauherren diese Standards umgesetzt werden bzw. werden sollen.

3. Bezüglich jener Abschnitte des Weges „Am Hahnsberg“ in Oberwinter, die teilweise in sehr schlechtem Zustand sind, bitten wir um Auskunft, ob noch in diesem Jahr vor der Winterzeit Maßnahmen zur (Teil)Sanierung vorgesehen sind und - wenn nicht - ob ggf. trotzdem Treppe und Geländer vorgezogen werden können.

4. Mit Blick auf den (oder sind es zwei?) städtischen Geschwindigkeitsmesser für den teilmobilen Einsatz im Stadtgebiet bitten wir um Auskunft, ob mit dem Gerät eine Datenspeicherung möglich ist. Alle Fahrzeuge könnten in diesem Fall üblicherweise mit Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung gespeichert werden. Für eine spätere grafische Auswertung am PC bietet z.B. die Firma Radarlux die Auswertesoftware TEMPOVIEW an. Auf diese Weise könnten wichtige Grundlagen für verkehrssichernde und lärmschützende Maßnahmen gelegt werden (z.B. die Position der Stadt in Sachen Tempo-30-Zonen, das Nachtfahrverbot für LKW auf der B 9, polizeiliche Kontrollmaßnahmen usw.).“

 

Gisbert Bachem und Peter Günther beantworten die Fragen wie folgt:

 

Zu 1)   Es liegt ein Bauantrag vor, der zunächst verwaltungsintern geprüft und anschließend der Kreisverwaltung Ahrweiler weitergereicht wurde. Eine weitere Prüfung wird nun durch die Fachbereiche der Genehmigungsbehörde vorgenommen. Das Ergebnis wird anschließend dem Antragsteller erläutert.

 

Zu 2)   Im Bereich der Lange Fuhr sollen 14 Grundstücke an Bauherrn veräußert werden, die bereit sind, das Wohngebäude nach dem KfW 55 (und besser) Standard zu errichten. Entsprechende Regelungen werden im Kaufvertrag festgehalten. Eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung wird ebenfalls festgesetzt. Diese soll in jedem Fall die Einsparungen des Bauherrn übersteigen.

 

Zu 3)   Die Arbeiten beginnen am 28.09.2015 und werden, soweit die Witterung dies zulässt, noch in diesem Jahr abgeschlossen.

 

Zu 4)   Die Daten der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage werden gespeichert und von der Verwaltung ausgewertet. Sie werden zudem der Polizei weitergeleitet, damit auch von dort eine Auswertung erfolgen kann. Dies führt beispielsweise dazu, dass bei Auffälligkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und Verfehlungen geahndet werden. An der Auswahl der Standorte werden die Ortsbeiräte beteiligt.