Protokoll:

1) Wolfgang Langenbach kritisiert die neue Verkehrsregelung an der Einmündung der Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9. Die Festlegung des Rechtsabbiegegebots hält er für einen Schildbürgerstreich. Erkennbar werde auf der Bundesstraße zu schnell gefahren und er fragt sich, warum nicht - wie in anderen Kommunen auch - auf der B9 eine stationäre Blitzanlage installiert werde.

Der Vorsitzende verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Ortsbeirates. Die Stadt habe zudem lediglich die Befugnis, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, im Übrigen sei die Polizei hierfür zuständig. Die Messprotokolle der mobilen städtischen Geschwindigkeits­mess­anlagen werden der Polizei und bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen auch der Kreis­verwaltung sowie dem Landesbetrieb Mobilität zur Kenntnis übergeben. Diese sehen bislang innerhalb der ihnen jeweils obliegenden Zuständigkeiten keinen Handlungsbedarf.

2) Vor dem Hintergrund zu hoher Geschwindigkeiten auf der Talstraße erkundigen sich zwei Bandorfer Bürger nach den Ergebnissen der jüngst mit den städtischen Messanlagen durchgeführte Geschwindigkeitsmessung. Neben dem Lärm, der mit den zu hohen Geschwindigkeiten verbunden sei bemängelten Sie, dass an der Talstraße abschnittsweise nur ein einseitiger Gehweg besteht und die dort Wohnenden fast unmittelbar auf der Fahrbahn stünden. Dies stellt insbesondere für Kinder eine besondere Gefahr dar. Vielfach ist festzustellen, dass selbst Anwohner zu schnell fahren. Vielen, die hierauf angesprochen werden, sei das Fehlverhalten jedoch nicht bewusst.

Der Vorsitzende betont auch hier, dass die Zuständigkeit in Bezug auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit weder beim Ortsbeirat noch bei der Stadtverwaltung liege. Die Ergebnisse der Messungen können bei den Ortsbeiratsmitgliedern eingesehen werden. Die zuständigen Verkehrs­behörden erhalten von der Stadtverwaltung jeweils eine Auswertung der Geschwindig­keits­messung, diese müssen in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

3) Eine Bürgerin erkundigt sich nach dem Hintergrund der Diskussionen, dass im Ortskern mit einem Bebauungsplan der Spielplatz auf dem Gelände der evangelischen Kirche als Grünfläche festgesetzt werden soll.

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen in der letzten Sitzung, in welcher der Entwurf des Bebauungsplanes 31.19 "Ortskern Oberwinter" vorgestellt wurde. Um den Spielplatz dauerhaft zu erhalten wurde erörtert, diese Fläche als Grünfläche festzusetzen. Dieser Vorschlag fand allerdings keine Mehrheit. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans können im Rahmen eines noch ausstehenden Beteiligungsverfahrens sowohl die Bürger als auch die Behörden und andere Institutionen noch eine Stellungnahme abgeben und darin ihre eigenen Planungsvorstellungen in das Verfahren einbringen. Die vorgetragenen Belange werden schließlich vom Stadtrat vor dem Satzungsbeschluss bewertet und gegeneinander abgewogen.