Sitzung: 14.10.2015 Ortsbeirat Oberwinter
Protokoll:
1)
Wolfgang Langenbach kritisiert die neue Verkehrsregelung an der Einmündung der
Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9. Die Festlegung des Rechtsabbiegegebots hält
er für einen Schildbürgerstreich. Erkennbar werde auf der Bundesstraße zu
schnell gefahren und er fragt sich, warum nicht - wie in anderen Kommunen auch
- auf der B9 eine stationäre Blitzanlage installiert werde.
Der
Vorsitzende verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Ortsbeirates. Die Stadt
habe zudem lediglich die Befugnis, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, im
Übrigen sei die Polizei hierfür zuständig. Die Messprotokolle der mobilen
städtischen Geschwindigkeitsmessanlagen werden der Polizei und bei Kreis-,
Landes- und Bundesstraßen auch der Kreisverwaltung sowie dem Landesbetrieb
Mobilität zur Kenntnis übergeben. Diese sehen bislang innerhalb der ihnen
jeweils obliegenden Zuständigkeiten keinen Handlungsbedarf.
2)
Vor dem Hintergrund zu hoher Geschwindigkeiten auf der Talstraße erkundigen
sich zwei Bandorfer Bürger nach den Ergebnissen der jüngst mit den städtischen
Messanlagen durchgeführte Geschwindigkeitsmessung. Neben dem Lärm, der mit den
zu hohen Geschwindigkeiten verbunden sei bemängelten Sie, dass an der Talstraße
abschnittsweise nur ein einseitiger Gehweg besteht und die dort Wohnenden fast
unmittelbar auf der Fahrbahn stünden. Dies stellt insbesondere für Kinder eine
besondere Gefahr dar. Vielfach ist festzustellen, dass selbst Anwohner zu
schnell fahren. Vielen, die hierauf angesprochen werden, sei das Fehlverhalten
jedoch nicht bewusst.
Der
Vorsitzende betont auch hier, dass die Zuständigkeit in Bezug auf die
Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit weder beim Ortsbeirat noch bei der
Stadtverwaltung liege. Die Ergebnisse der Messungen können bei den
Ortsbeiratsmitgliedern eingesehen werden. Die zuständigen Verkehrsbehörden
erhalten von der Stadtverwaltung jeweils eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessung,
diese müssen in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob und welche Maßnahmen
ergriffen werden sollen.
3)
Eine Bürgerin erkundigt sich nach dem Hintergrund der Diskussionen, dass im
Ortskern mit einem Bebauungsplan der Spielplatz auf dem Gelände der
evangelischen Kirche als Grünfläche festgesetzt werden soll.
Der
Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen in der letzten Sitzung, in welcher
der Entwurf des Bebauungsplanes 31.19 "Ortskern Oberwinter"
vorgestellt wurde. Um den Spielplatz dauerhaft zu erhalten wurde erörtert,
diese Fläche als Grünfläche festzusetzen. Dieser Vorschlag fand allerdings
keine Mehrheit. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans können im Rahmen eines noch
ausstehenden Beteiligungsverfahrens sowohl die Bürger als auch die Behörden und
andere Institutionen noch eine Stellungnahme abgeben und darin ihre eigenen
Planungsvorstellungen in das Verfahren einbringen. Die vorgetragenen Belange
werden schließlich vom Stadtrat vor dem Satzungsbeschluss bewertet und
gegeneinander abgewogen.