Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Remagen stellt fest, dass die Frankenstraße von der Einmündung Alter Fuhrweg (Flurstück 117/7 bzw. 160/12) bis zur Einmündung Friesenstraße (Flurstück 142/32 bzw. 146/99) ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils der Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Stadt:              55 %

Anteil Anlieger:        45 %

 


Sachverhalt:

Der Ausbau der „Frankenstraße“ steht an. Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von der Einmündung „Alter Fuhrweg“ bis zur Einmündung „Friesenstraße“. Für die entstehenden Kosten werden Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Es wird vorgeschlagen, Vorausleistungen zu erheben, sobald mit der Maßnahme begonnen wird.

 

Über die „Frankenstraße“ werden die Keltenstraße, die Salierstraße und die Gotenstraße angefahren, so dass von einem überwiegenden Durchgangsverkehr auszugehen ist. In diesen Fällen schlägt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hinsichtlich des festzusetzenden Gemeindeanteils eine Spanne von 55 – 65 % vor. Der städtische Anteil an den Ausbaukosten sollte auf 55 % festgesetzt werden.

 

Auch wenn die Keltenstraße über begehbare Anbindungen zur Alten Straße verfügt, was für den Fahrverkehr nicht der Fall ist, sind die Unterschiede zwischen Fuß- und Fahrverkehr von geringer Bedeutung. Dies auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Frankenstraße vom Bataverweg nur über einen Fußgängerweg zu erreichen ist. Somit nutzen die Anwohner des Bataverweges die Frankenstraße, um beispielsweise die Post zu erreichen. In umgekehrter Richtung können Fußgänger aus den angrenzenden Straßen (In der Wässerscheid, Salierstraße, Gotenstraße) die in der Alte Straße angesiedelten Märkte, den Friedhof oder die Schulen über die Frankenstraße erreichen.

 

Aus diesem Grund kann auf eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr verzichtet werden.