Sitzung: 01.12.2015 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Sachverhalt:
Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die
unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Kasse der Stadt Remagen vom 01. Juni
2015 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Eine Stellungnahme seitens der Verwaltung
ist nicht erforderlich.
Nach § 33 Abs. 1 GemO ist der Stadtrat über
eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.