Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Sachverhalt:
Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Kasse der Stadt Remagen vom 01. Juni 2015 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Eine Stellungnahme seitens der Verwaltung ist nicht erforderlich.

 

Nach § 33 Abs. 1 GemO ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.