Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 6

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 15.09.2014 lehnte der Stadtrat einen ersten Antrag von Herrn Dr. Schmidt-Thomé ab, auf dem in der Nähe des Rolandsbogens befindlichen Areal des Humboldt-Turmes bauliche Erweiterung vorzunehmen. Die Ablehnung begründete sich im Wesentlichen damit, dass durch die beabsichtigte Öffnung von Teilen des Geländes für die Öffentlichkeit zusätzlicher Verkehr auf der Zufahrt zum Rodderberg / Rolandsbogen erzeugt wird. Es wurde befürchtet, dass die Duldung der Zufahrt über das Gebiet der Bundesstadt Bonn zum Rolandsbogen hierdurch gefährdet werden könnte.

 

Diesen Aspekt konnte Herr Dr. Schmidt-Thomé in einem von Bürgermeister Georgi vermittelten Gespräch mit dem Bonner Oberbürgermeister Nimptsch ausräumen. Mit der Einrichtung eines Skulpturenparks, der zwangsläufig weitere Besucher anzieht, wäre die Stadt Bonn nicht einverstanden. Keine Bedenken bestehen hingegen gegen die Ansiedlung einiger Ateliers und den dortigen Aufenthalt einiger Künstler, so der Bonner Oberbürgermeister.

 

Das bisherige Konzept wurde daraufhin überarbeitet und der Verwaltung als neuer Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgelegt. Eine Öffnung des Geländes für die Öffentlichkeit ist nicht mehr beabsichtigt, auch nicht auf einzelnen Teilflächen. Der Antragsteller verzichtet zudem auf einen eingeschossigen Ersatzbau an Stelle des bisherigen Holzschuppens (Hausmeister), der auf einer Fläche von etwa 7 x 15 m ein Gästehaus sowie ein Atelier beherbergen sollte.

 

Dieses Konzept wurde dem Ortsbeirat Rolandswerth am 10.07.2015 in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die antragstellenden Eheleute Schmidt-Thomé wurden bei der Präsentation durch ihre Planer unterstützt (Herr Möseler, Architekt; Herr Flackus, Frau Weber, Geschäftsführer des Planungsbüros Dr. Sprengnetter und Partner GmbH). Demnach soll das Gelände unverändert einer noch zu gründenden Stiftung übertragen werden. Ähnlich wie in der Vergangenheit auch schon der Bahnhof Rolandseck soll das Areal um den Humboldt-Turm dazu dienen, dass bis zu drei eingeladene Gastkünstler für einen Zeitraum von jeweils etwa 4 bis zu 10 Wochen auf dem Gelände leben und arbeiten können. Dabei ist nicht an eine durchgängige Belegung gedacht; vielmehr soll die Nutzung durch die Künstler maximal auf etwa 2/3 des Jahres beschränkt sein.

 

Nach eingehender Beratung sprach sich der Ortsbeirat zunächst mehrheitlich gegen den Antrag in der vorgelegten Version aus. Aus der weiteren Diskussion ergab sich, dass das Projekt für eine Mehrheit des Ortsbeirats dann vorstellbar wäre, wenn die bisher geplante Baumasse nochmals reduziert wird. Rechtlich könnte damit zudem die Grundlage geschaffen werden, bisher nicht genehmigte Objekte auf dem Grundstück nachträglich zu legalisieren. In jedem Fall ist rechtlich sicherzustellen, dass das vorgestellte Nutzungskonzept mittels einer Stiftung tatsächlich umgesetzt werden kann. Eine ausschließlich private Nutzung der zusätzlichen Wohnflächen im Außenbereich soll nicht ermöglicht werden. In diesem Sinne empfahl der Ortsbeirat daher mehrheitlich, das Projekt nur mit einer reduzierten Baumasse weiter zu verfolgen.

 

Die Antragsteller haben die Bedenken des Ortsbeirates berücksichtigt und eine überarbeitete Konzeption vorgelegt.