Sitzung: 01.12.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Damit ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mehrheitlich beschlossen.
Sie hat folgenden Wortlaut:
HAUSHALTSSATZUNG
DER STADT REMAGEN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR
2016
vom 01. Dezember 2015
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1),
nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom ,
Az. , hiermit
öffentlich bekannt gemacht wird:
§
1
Ergebnis-
und Finanzhaushalt
Festgesetzt
werden
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf (EH 10+21+25) 27.422.157
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (EH 19+22+26) 27.225.741 €
der Jahresüberschuss auf (EH 31) 196.416 €
2.
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf (FH 10+19) 24.854.287
€
die ordentlichen Auszahlungen auf (FH 17+20) 24.011.578
€
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH 22) 842.709 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf (FH 23) 0
€
die außerordentlichen Auszahlungen auf (FH 24) 0
€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH
25) 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 35) 1.623.224 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 42) 2.938.681 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf (FH 43) -1.315.457 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (FH 45+48+51) 1.315.148
€
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (FH 46+49+52) 842.400
€
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf (FH 54) 472.748 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf (FH
10+19+23+35+45+48+51) 27.792.659 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf (FH
17+20+24+42+46+49+52) 27.792.659 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €
§
2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt auf 1.315.148
€
§
3
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.
Die
Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf 0 €.
§
4
Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§
5
Kredite
und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren
Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet
werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
- Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung 241.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.368.000
€
- Kredite zur
Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung 100.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung 400.000
€
- Verpflichtungsermächtigungen
Betriebszweig Wasserversorgung 0
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung 0
€
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen,
für die in den künftigen
Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen 0
€
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300
v. H.
- Grundsteuer B auf 365
v. H.
- Gewerbesteuer auf 365
v. H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 84
€
-
für den zweiten Hund 108
€
-
für jeden weiteren Hund 168
€
-
für gefährliche Hunde 564
€
§
7
Gebühren
und Beiträge
Die
Sätze für den Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden
wie folgt festgesetzt:
Fremdenverkehrsbeitrag
für alle Ortsbezirke
Der
Zuschlag vom Gewerbeertrag beträgt:
-
in Gruppe I 1,35
%
-
in Gruppe II 0,95
%
-
in Gruppe III 0,67
%
-
in Gruppe IV 0,54
%
-
in Gruppe V 0,40
%
a)
Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des
Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,
b)
Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten
Beträge veranschlagt,
c)
Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk
Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge
veranschlagt.
§
8
Eigenkapital
Der
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug 26.024.470,47 €. Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 26.232.191,47 €
und zum 31.12.2016 26.428.607,47 €.
§
9
Wertgrenze
für Investitionen
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln
darzustellen.
Remagen,
1. Dezember 2015
gez.
Herbert
Georgi
Bürgermeister
Sachverhalt:
Der Produkthaushaltsplan 2016 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 liegen allen Ratsmitgliedern vor.
Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.
Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen und der FDP sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.
Aus dem Wortbeitrag von Herrn Dr. Wyborny geht der Antrag hervor, Haushaltsmittel für die Anpassung der Rampe für Behinderte am Rathaus bereitzustellen. Der Antrag wird gegen 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie über die Haushaltssatzung abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 31+1
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0