Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Remagen stellt fest, dass die Straße „Gertrudisweg“ von der Einmündung „Wachtbergstraße“ (Flurstück 64/1 bzw. 16/4) bis zu Flurstück Nr. 70 erstmalig hergestellt wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen vom 18.04.1988 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür endgültige Erschließungsbeiträge erhoben werden

 


Sachverhalt:

Die Verkehrsanlage „Gertrudisweg“ in Remagen-Oedingen wird zurzeit erstmalig hergestellt. Die Arbeiten erstrecken sich von der Einmündung Wachtbergstraße bis auf Höhe des Grundstückes Gertrudisweg 16, Flurstück Nr. 70.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen soll nach Abschluss der Arbeiten und Eingang der Schlussrechnungen der endgültige Erschließungsbeitrag erhoben werden.