Sitzung: 01.12.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die
Straße „Gertrudisweg“ in Remagen-Oedingen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz
(LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der jetzt
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr
als Gemeindestraße zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung
Oedingen, Flur 10, Flurstück 40/1 (teilweise) und 16/3 (teilweise). Der
beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.
Sachverhalt:
Die Erschließungsanlage „Gertrudisweg“ in Remagen-Oedingen wird zurzeit erstmalig hergestellt und kann nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.