Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Straße „Gertrudisweg“ in Remagen-Oedingen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der jetzt gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Oedingen, Flur 10, Flurstück 40/1 (teilweise) und 16/3 (teilweise). Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 


Sachverhalt:

Die Erschließungsanlage „Gertrudisweg“ in Remagen-Oedingen wird zurzeit erstmalig hergestellt und kann nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.