Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat verabschiedet folgende

 

Resolution

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Remagen erkennt an, dass mit der Windenergieplanung der Verbandsgemeinde Unkel ein lokaler Beitrag zur Energiewende und zur Förderung der erneuerbaren Energien geschaffen werden soll. Diese Planungen können jedoch nur dann die notwendige Akzeptanz finden, wenn die Anlagen an geeigneten Standorten errichtet und andere bedeutsame Belange hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Vor diesem Hintergrund ist bei den weiteren Planungen das Landschaftsbild des Siebengebirges als wesentliches Element des romantischen Rheins besonders zu beachten und zu schützen. Nachhaltig störende Eingriffe sind zu vermeiden.

 

  1. In unmittelbarem Zusammenhang damit steht die zentrale Bedeutung des Siebengebirges für den Tourismus zu beiden Seiten des Rheins. Nicht nur die Qualität des Rhein-Burgen-Wanderweges ist in wesentlichem Maße von einer ungestörten Sichtbeziehung in die umgebenden Naturräume abhängig.

 

  1. Die Stadt Remagen wirkt mit seinem römischen Erbe bei der Anerkennung des niedergermanischen Limes als Weltkulturerbe mit. Diesem länderübergreifenden Projekt darf die Ausweisung von Flächen für die Windenergie nicht entgegenstehen.

 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Unkel ist seit 2013 damit befasst, aufbauend auf einer 2008 durchgeführten Windkraftstudie mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächen­nutzungsplanes die Grundlagen für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) im Bereich des Asbergs bzw. dem „Auge Gottes“ zu schaffen. Ausweislich der Begründung zum Flächennutzungsplan möchte die Verbandsgemeinde damit einen Beitrag zur politisch gewollten Energiewende beitragen. Eine ausführliche Dokumentation des Planungsprozesses mit allen bisherigen Gutachten ist über den Internetauftritt der Verbandsgemeinde unter www.vgunkel.de öffentlich einzusehen.

Vor allem durch die mit derartigen Anlagen verbundenen Auswirkungen auf bestehende Schutzgebiete im Siebengebirge (FFH-Gebiet Siebengebirge) sowie die Eingriffe in das Landschaftsbild sind die Planungen nicht unumstritten. Zwar hat sich nach aktuellem Stand die Anzahl der vorgesehenen Windenergieanlagen von zunächst ca. 16 auf etwa 5 Anlagen reduziert, die Vorbehalte gegen die Planung bleiben dessen ungeachtet bestehen.

 

Abbildung 1: ungefähre Lage der geplanten Windanlagenstandorte (eigene Darstellung)

 

 

Abbildung 2und 1a: Visualisierungen vom Standort Rolandsbogen,

Quelle: VG Unkel, Landschaftsbildanalyse, Nachtrag vom November 2014

 

 

Diese Vorbehalte haben u.a. dazu geführt, dass der Rat der Stadt Bad Honnef Ende Oktober eine Resolution beraten hat, in der sich die Stadt gegen die Planungen in Unkel aussprach. Die dem Ratsinformationssystem der Stadt Bad Honnef entnommene Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt.

In der letzten Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde aus dem Gremium heraus einhellig vorgeschlagen, sich dieser Resolution anzuschließen oder eine eigene zu verfassen.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Remagen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes mit einstimmigem Beschluss vom 05.12.2011 ein Verfahren zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Gewinnung von Windenergie eingeleitet hat, welches jedoch derzeit ruht (vgl. Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 12.09.2013 und 24.02.2015). Die ausschließlich unter dem Gesichtspunkt  notwendiger Abstände zu Wohnhäusern, Infrastruktureinrichtungen und Schutzgebieten  vorläufig  ermittelten Potenzialflächen liegen in Remagen im Bereich Dungkopf / Goldgrube / Scheidskopf. Ihr Abstand zum Rhein beträgt z.T. weniger als 2.000 m.

 

Abbildung 3: Lage der Remagener Potenzialflächen (gelb, Siedlungsflächen = rot)

 

Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Betroffenheiten erscheint eine bloße Übernahme der Bad Honnefer Resolution schwerlich möglich. Dies betrifft insbesondere die Ausführungen zur Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes Siebengebirge und des Naturschutz­gebietes Siebengebirge sowie die Darlegungen zur zwischenzeitlich gescheiterten Bewerbung um die Landesgartenschau 2020.

 

Bei der weiteren Windenergieplanung ist jedoch deren mögliche Auswirkung auf das Land­schafts­bild, den Tourismus und insbesondere die kürzlich begonnenen Anstrengungen zur Anerkennung des niedergermanischen Limes‘ als Weltkulturerbe zu berücksichtigen.

 

Die CDU- und die SPD-Fraktion sowie Ratsmitglied Müller erklären, dass sie grundsätzlich positiv zur Windenergie eingestellt sind, sich aber sicherlich andere Standorte für Windkrafträder als an dieser exponierten Stelle finden lassen. Sie unterstützen daher die Verabschiedung der Resolution. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Vertagung, um die Resolution noch einmal intern beraten zu können. Der Vorsitzende der FBL erklärt, dass innerhalb der Fraktion keine einheitliche Meinung herrscht und daher eine unterschiedliche Abstimmung erfolgen wird. Zudem erachtet die Fraktion den Zeitpunkt für die Verabschiedung einer Resolution für nicht gerade günstig, da zurzeit die Klimakonferenz in Paris stattfindet.

Ratsmitglied Dr. Wyborny stellt den Antrag, „darüber abzustimmen, wenn Unkel Windräder baut, dass auch Remagen das Verfahren für eigene für Unkel gut sichtbare Windräder einleitet.“

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag von Ratsmitglied Dr. Wyborny abstimmen. Dieser wird gegen 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Vertagungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gegen 8 Ja-Stimmen ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

 

Abschließend wird über die Verabschiedung der Resolution abgestimmt. Es ergeht nachstehender