Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die fehlenden Haushaltsmittel für die Teilsanierung der Rheinpromenade Remagen zwischen Fährgasse und Postgasse von rd. 19.900,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr wurde mit den Ausbauarbeiten des Teilstücks der Rheinpromenade zwischen Fährgasse und Postgasse begonnen. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten fast abgeschlossen. Im Zuge der Bauausführung haben sich diverse Zusatzleistungen ergeben. Es waren aufwendigere Instandsetzungsarbeiten an der bestehenden Ufermauer notwendig (4.200,--€).


Im Bereich der Fahrbahn wurde Asphalt abgefräst, der sich nach Überprüfung als teerhaltig herausstellte und somit entsorgt werden musste (2.800,-- €).

Damit bei einem später anstehenden Austausch der Straßenbeleuchtung die neue Grünfläche nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, wurde im Zuge der Erdarbeiten ein neues Straßenbeleuchtungskabel ausgelegt. Das vor der Maßnahme über die Straße gespannte Beleuchtungskabel wurde ebenfalls im Zuge der Arbeiten unterirdisch verlegt. Somit ist die Beleuchtungsanlage mit Ausnahme der Straßenleuchten auf dem neuesten Stand (2.500,-- €).

Die Fugen der Pflasterbänder wurden in Anlehnung an die Ausführung im vorderen Teil der Rheinpromenade mit einer kunststoffvergüteten Fugenvergussmasse vergossen (700,-- €).

Es wurden weiterhin verschiedene kleinere nicht im Leistungsverzeichnis beschriebene zusätzliche Arbeiten ausgeführt, die sich auf eine Summe von 4.000,-- € summierten.

Abschließend wurde sich für die Verwendung von Rollrasen in den Pflanzflächen entschieden. Diese Leistung war im Leistungsverzeichnis als Bedarfsposition aufgeführt, so dass ein Einheitspreis zu Grunde liegt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 3.600,-- €.


Die Honorarkosten erhöhen sich aufgrund der gestiegenen Baukosten um 2.100,-- €.

Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurden rd. 207.000,-- € zur Verfügung gestellt. Hierin enthalten sind auch die bereits in 2015 überplanmäßig bereitgestellten Haushaltsmittel von  87.000,--€.
Durch die nachträglichen Arbeiten sind weitere 19.900,-- € erforderlich (Baukosten 17.800,-- €, Honorarkosten 2.100,-- €). Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 226.900,00 €.

Die Einnahme liegt insgesamt bei 112.000,-- € (Kostenbeteiligung Grundstückseigentümer „Zum Anker“ 40.000,-- € und Landesmittel aus dem Investitionsstock 72.000,-- €).