Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschlüsse:

Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. Bei 1 Nein-Stimme wird dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten mehrheitlich Entlastung erteilt. Der Gesamtabschluss wird zur Kenntnis genommen.

 

Bürgermeister Georgi und die Beigeordneten Plewa und Titz (Beigeordneter Doemen fehlt entschuldigt) haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und haben den Sitzungstisch verlassen.

 

Ratsmitglied Köbbing dankt der Verwaltung für die hilfreiche Unterstützung bei der Prüfung sowie der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für den umfangreichen Bericht.

 

Bürgermeister Georgi bedankt sich seinerseits für die erteilte Entlastung.


Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Wießmann, den Vorsitz.

 

Bürgermeister Georgi sowie die Beigeordneten Plewa und Titz nehmen wegen Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz.

 

Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.07.2016 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Zu dieser Niederschrift nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Verwaltungssteuerung Repräsentationsmittel / Ehrengaben

 

Die Repräsentationsmittel und die Ehrengaben werden in Zukunft in einem Konto zusammengefasst.

 

  1. Aus- und Fortbildung

 

Eine Korrektur ist nach Abschluss des Jahres nicht mehr möglich.

 

  1. Dienstreisen

 

Die Auszubildenden der Stadt Remagen besuchen alle die nächstgelegene Berufsbildende Schule für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsberuf zur Kauffrau für Freizeit und Tourismus im Bereich des nördlichen Rheinland-Pfalz wird ausschließlich in Köln-Zollstock unterrichtet.

 

Für die Bediensteten der Stadtverwaltungen stehen insgesamt drei Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Zwei dieser Fahrzeuge sind durch die fünf Außendienstmitarbeiter/innen der Ordnungsverwaltung und Stadtkasse dauerhaft im Einsatz, das dritte Fahrzeug wird in der Regel durch die Bauverwaltung genutzt. Grundsätzlich wird seitens der Verwaltung darauf geachtet, dass die Mitarbeiter zu Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen immer in Dienstfahrzeugen anreisen. Dies lässt sich jedoch nicht immer realisieren. Das Selbe gilt bei Ortsterminen, jedoch kommt es auch hier häufig zu Überschneidungen und kurzfristigen Terminen, an denen keine Dienstfahrzeuge verfügbar sind. Die Verwaltung wird zukünftig noch mehr darauf achten, dass bei Außenterminen die Dienstfahrzeuge genutzt werden.

 

Die jeweiligen Fahrtenbücher können jederzeit bei den Mitarbeitern eingesehen werden. Des Weiteren wurden die Mitarbeiter/innen darauf hingewiesen, ihre Eintragungen im Fahrtenbuch zukünftig in lesbarer Schrift zu verfassen.

 

  1. Kindergarten Oedingen Planungskosten

 

Der Landschaftsarchitekt hat für seine Leistungen ein Honorar gem. HOAI (Honorarordnung für Bauleistungen) in Höhe von 35.943,05 € erhalten. Dies entspricht dem Mindesthonorar bei Honorarzone III der HOAI-Vorgaben.

Geregelt ist dies in den §38 bis §40 der HOAI in Verbindung mit der Anlage 11.

 

Der Architekt ist grundsätzlich kein Fachplaner für Haustechnik. Hierzu bedienen wir uns einem Fachplanungsbüro. In diesem Fall war es das Büro Björnsen aus Koblenz. Die Fachplaner werden ebenfalls nach HOAI bezahlt. Grundlage für deren Honorar sind die angefallenen Baukosten Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung.

 

Der Architekt erstellt federführend die Planung des Gebäudes einschl. der Gebäudetechnik ohne diese jedoch im Detail zu planen. Dafür gibt es den vorgenannten Fachplaner. Trotzdem sind die anfallenden Baukosten der technischen Gewerke auch beim Architekten honorarrelevant. In der HOAI heißt es unter §33 (2) „Für Grundleistungen bei Gebäuden sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht, vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten und zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt.

 

Da die Anwendung der HOAI für uns bindend ist, gibt es hier außer dem Honorarsatz auch keinen Spielraum nach unten. Der Honorarsatz ist bei uns generell der Mindestsatz.

 

Zum Vergleich: Die Kosten für den Landschaftsarchitekten beim Neubau des Kindergartens Goethe-Knirpse beliefen sich auf 29.747,13 EUR und bei der Umgestaltung des Schulhofs der Grundschule Remagen auf 59.133,29 EUR.

 

  1. Freizeitbad Fehlbuchung

 

Die Beträge wurden bereits Anfang 2016 vor der Rechnungsprüfung umgebucht.

  1. Kommunale Forstwirtschaft

 

Das Forstamt gewährt Firmen, die regelmäßig ihr Holz aus dem Stadtwald beziehen Skonto. Bei einmaligen Holzverkäufen wird davon abgesehen. Das Forstamt wurde gebeten, nach größeren Arbeiten durch Firmen auf den Zustand der Wege zu achten.

 

  1. Kommunale Wirtschaftsförderung Werbungskosten Kunstsalon

 

Die Gesamtkosten des Kunstsalons lagen 2015 bei etwa 5.500 EUR. Nach Abzug des Kreiszuschusses und des Sponsorings der EVM von jeweils 1.000 EUR verblieb daher ein städtischer Anteil von ca. 3.500 EUR.

 

Die eigentlichen Werbekosten betragen – lässt man die Veranstaltungslogistik (Ausschilderung des Rundganges, Infosäule im Veranstaltungsbereich) außen vor – knapp 3.000 EUR.

 

Der Vergleich der Werbungskosten mit Veranstaltungen wie dem Jakobsmarkt (seit über 150 Jahren bekannt) und dem Weinfest (eher örtliche Zielgruppe und Vor-Ort-Touristen) ist nicht sinnvoll, da sich Remagen mit dem Kunstsalon überregional als „Stadt der Kunst“ profilieren möchte.

 

Dies erfolgt z.B. durch zweiwöchige Bannerwerbung auf der Bonner Kennedybrücke (480 EUR), eine Werbeanzeige im Gesamtveranstaltungskalender des Blick (470 EUR) und eine ganzseitige Werbeanzeige in Bad Neuenahr, Linz, Unkel, Sinzig und Remagen (630 EUR). Ohne eine solche Werbung würde der Kunstsalon seinen Zweck nicht erfüllen. Die Werbungskosten für den LebensKunstMarkt 2015 lagen im Übrigen bei etwa 9.100 EUR.

 

Der Hinweis, dass ein Unternehmer mehr als 1/3 des Werbevolumens im Auftrag hatte, ist richtig, wenn man die Produktionskosten (durchlaufende Posten) mitrechnet. In der vorliegenden Rechnung sind allerdings die reinen Layoutkosten separat mit ca. 330 Euro ausgewiesen, was nur gut 10 Prozent des Auftragsvolumens ausmacht.

 

  1. Weihnachtsmärkte Zählerschränke

 

Für die Leihe von Zähler- und Verteilerschränken, den Auf- und Abbau sowie die Zählermontage und den Stromverbrauch fallen für die Weihnachtsmärkte und die anderen städtischen Veranstaltungen durschnittliche Kosten in Höhe von jeweils ca. 2.000 EUR an. Die eigentliche Leihgebühr für die Zählerschränke ist mit 59,50 EUR je Zählerschrank verhältnismäßig günstig. Deutlich teurer ist die jeweilige Zählermontage durch die RWE, die bislang mit 214,20 EUR berechnet wurde.

Je nach Veranstaltung werden 3 bis 7 Zählerschränke benötigt. Auch wenn sich die Stadt zukünftig eigene Zählerschränke anschaffen sollte (Anschaffungskosten etwa 1.200 EUR je Zählerschrank), fallen weiterhin die Montagekosten in Höhe von 214,20 EUR je Zählerschrank an.

 

  1. Park- und Gartenanlagen Wasseranschlüsse

 

Die Kosten für eine Demontage der Wasseranschlüsse sind im Verhältnis zu der Grundgebühr sehr hoch.

 

  1. Brandschutz Haltung von Fahrzeugen

 

Die drei Fahrzeuge sind Eigentum der jeweiligen Fördervereine und werden durch diese unterhalten. Da die Fahrzeuge auch bei Feuerwehreinsätzen genutzt werden, erhalten die Fördervereine eine Treibstoffpauschale.

 

  1.  Brandschutz Fahrtkosten / Dienstbekleidung

 

Fahrtkosten AME-Schulung

Im Steuerrecht können pauschal 0,30 EUR pro Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Dieses reglementiert aber ausschließlich die Möglichkeiten, im Rahmen einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt Fahrtkosten von der Steuerlast abzusetzen. Beim Steuerrecht handelt es sich zudem um öffentliches Recht und nicht um Privatrecht. Steuerrecht  hat daher ebenso wie beispielsweise das Bundesreisekostengesetz keine rechtliche Bindungswirkung auf privatrechtliche Verträge, wie z.B. Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge. Da wir vorliegend eine private Dienstleistung eingekauft haben, liegt nicht öffentliches Recht sondern ausschließlich Privatrecht vor. Die Firma AME war daher berechtigt, in ihrem Angebot einen frei wählbaren Preis für Fahrtkosten festzulegen, was auch gängige Praxis ist. Durch die Annahme dieses Angebotes ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, so dass wir verpflichtet sind, diese Kosten auch in voller Höhe zu übernehmen. 

 

Bekleidung

Nur weil Softshell-Jacken aus dem Freizeitbereich stammen, bedeutet dies nicht, dass sie als Feuerwehrdienstkleidung generell ausgeschlossen, geschweige denn nicht sinnvoll sind. Da die Wehrleitung neben den Einsätzen auch noch zahlreiche anderweitige Termine wahrnimmt, in denen weder die Brandschutzkleidung noch die Uniform angebracht ist, sind die Softshell-Jacken angeschafft worden, die zudem wesentlich günstiger in der Anschaffung als auch Unterhaltung sind.

 

  1. Sozialverwaltung Belege / Abgaben und Versicherungen

 

Den Anordnungen werden in Zukunft die Rechnungen beigeheftet, sofern konkret vorhanden.

 

In Zukunft erfolgt eine Neueinteilung der Konten, auch im Bereich der Abgaben und Versicherungen.

 

  1. Jüdische Friedhöfe

 

Da die jüdischen Kultusgemeinden in der Regel nicht mehr für die Betreuung sorgen können, wird diese Aufgabe von staatlichen und kommunalen Stellen wahrgenommen. Zwischen dem Bund und den Ländern sowie den jüdischen Vertretern in Deutschland ist bereits 1957 die Regelung getroffen worden, dass die zuständige oberste Landesbehörde die dauerhafte Betreuung der jüdischen Friedhöfe übernimmt. Mit der aktuellen Verwaltungsvorschrift vom 08.03.2000 hat das Ministerium des Innern und für Sport die Durchführung und Kostenerstattung geregelt.

 

Zu den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich. 

 

Die Stellungnahme von Ratsmitglied Dr. Wyborny ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.

 

Es ergehen nachstehende