Protokoll:

Irmtraud Strowitzki erkundigt sich, warum die Vorstellung der Umbauplanung über den Bahnhof Oberwinter in der Remagener Rheinhalle stattgefunden hat und ob eine ähnliche Veranstaltung auch noch in Oberwinter stattfinden wird.

Ortsvorsteher Norbert Matthias erläutert, dass diese Vorstellung eine Veranstaltung der Deutschen Bahn AG war, die sich ausdrücklich mit den Umbauplanungen der Bahnhöfe Remagen und Oberwinter befasst hat. Eine eigene Veranstaltung in Oberwinter findet nicht statt.

 

Ein Bürger informiert sich über die neue Parkregelung im Bandorfer Baugebiet Krummen Morgen.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Verwaltung auf Grund von Anwohnerbeschwerden über falsch parkende Fahrzeuge, die eine Leerung der Mülltonnen verhindert oder zumindest wesentlich erschwert hätten, tätig werden musste.

Durch die Markierungsarbeiten und die noch anstehende Beschilderung als verkehrs­beruhigter Bereich wird lediglich das nachvollzogen, was rechtlich von Beginn an bereits gegolten hat. Folglich werden Parkplätze nur an solchen Stellen markiert, an denen für die Fahrbahn noch eine Restbreite von mindestens 3,05m verbleibt. Nur ab einem solchen Maß können Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge problemlos ein parkendes Fahrzeug passieren.
Der bestehende Straßenausbau, der auf minimalem Raum Fahrbahn und Gehweg baulich nicht trennt, ließ der Vewaltung nach rechtlicher Prüfung keine Alternative zur nun vor­genommenen Parkplatzmarkierung und Beschilderung.

 

Schließlich stellt sich aus den Reihen der Bürger Herr Markus Hoehner vor. Herr Hoehner ist Eigentümer eines Hauses auf dem nördlichen Rheinhöhenweg, welches umgebaut wird. Genehmigt ist bisher die Umnutzung in ein Wohnhaus mit therapeutischer Praxis, über eine weitergehende Nutzungsänderung konnte die Kreisverwaltung noch nicht entscheiden. Herr Hoehner erklärt, dass er für Rückfragen zum Objekt gerne zur Verfügung steht.
Der Vorsitzende bedankt sich für das Angebot, stellt aber klar, dass dem Ortsbeirat im bisherigen Verfahren keine Zuständigkeit zugefallen ist und die Entscheidung über einen Bauantrag unter Mitwirkung der Stadt durch die Kreisverwaltung Ahrweiler zu treffen ist.