Sitzung: 06.07.2016 Ortsbeirat Oberwinter
Protokoll:
Irmtraud Strowitzki erkundigt sich, warum die Vorstellung der
Umbauplanung über den Bahnhof Oberwinter in der Remagener Rheinhalle
stattgefunden hat und ob eine ähnliche Veranstaltung auch noch in Oberwinter
stattfinden wird.
Ortsvorsteher Norbert Matthias erläutert, dass diese Vorstellung eine
Veranstaltung der Deutschen Bahn AG war, die sich ausdrücklich mit den
Umbauplanungen der Bahnhöfe Remagen und Oberwinter befasst hat. Eine eigene
Veranstaltung in Oberwinter findet nicht statt.
Ein Bürger informiert sich über die neue Parkregelung im Bandorfer
Baugebiet Krummen Morgen.
Der Vorsitzende antwortet, dass die Verwaltung auf Grund von
Anwohnerbeschwerden über falsch parkende Fahrzeuge, die eine Leerung der
Mülltonnen verhindert oder zumindest wesentlich erschwert hätten, tätig werden
musste.
Durch die Markierungsarbeiten und die noch anstehende Beschilderung als
verkehrsberuhigter Bereich wird lediglich das nachvollzogen, was rechtlich von
Beginn an bereits gegolten hat. Folglich werden Parkplätze nur an solchen
Stellen markiert, an denen für die Fahrbahn noch eine Restbreite von mindestens
3,05m verbleibt. Nur ab einem solchen Maß können Rettungs- und
Versorgungsfahrzeuge problemlos ein parkendes Fahrzeug passieren.
Der bestehende Straßenausbau, der auf minimalem Raum Fahrbahn und Gehweg
baulich nicht trennt, ließ der Vewaltung nach rechtlicher Prüfung keine
Alternative zur nun vorgenommenen Parkplatzmarkierung und Beschilderung.
Schließlich stellt sich aus den Reihen der Bürger Herr Markus Hoehner
vor. Herr Hoehner ist Eigentümer eines Hauses auf dem nördlichen Rheinhöhenweg,
welches umgebaut wird. Genehmigt ist bisher die Umnutzung in ein Wohnhaus mit
therapeutischer Praxis, über eine weitergehende Nutzungsänderung konnte die
Kreisverwaltung noch nicht entscheiden. Herr Hoehner erklärt, dass er für
Rückfragen zum Objekt gerne zur Verfügung steht.
Der Vorsitzende bedankt sich für das Angebot, stellt aber klar, dass dem
Ortsbeirat im bisherigen Verfahren keine Zuständigkeit zugefallen ist und die
Entscheidung über einen Bauantrag unter Mitwirkung der Stadt durch die
Kreisverwaltung Ahrweiler zu treffen ist.