Beschluss: mehrfach beschlossen

Protokoll:

In der letzten Sitzung hatte sich der Ortsbeirat im Zuge einer Begehung im Ortskern ver­schiedene Stellen angesehen, an denen eine Optimierung der Parksituation möglich wäre. Nach fraktionsinternen Beratungen sollen nunmehr Handlungsempfehlungen an die Ver­waltung beschlossen werden.

-   Am Yachthafen zwischen Haus Uhrmacher und ehem. Hotel Stein:
es wurde erörtert, ob dieses Teilstück der Straße Am Yachthafen ganz oder teil­weise gesperrt werden könnte (ggf. Einbahnstraßenregelung), um den freiwerden­den Raum als zusätzliche Parkfläche zu nutzen. Ein Abbiegen von der B9 sei über die wenige Meter weiter nördlich bestehende Abbiegespur (Einmündung K41) ohne Behinderung des von Süden nachfolgenden Verkehrs ohnehin sicherer.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieses Straßenstück Lastzügen als Zufahrt zum Edeka-Markt dient. Auch im Zuge der Sanierung der B9 das Abbiegen an dieser Stelle ausdrücklich gewünscht gewesen. Wie auch an anderen Stellen wurden deswegen in diesem Abschnitt ein Grünstreifen zur Trennung der Fahrbauhn von rheinseitigen Rad-/Gehweg eingebaut. Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, die (teilweise) Sperrung des nördlichen Teilstücks Am Yachthafen abzulehnen.

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Abbildung 1: Nördlicher Abschnitt Am Yachthafen

Nach Aussprache beschließt der Ortsbeirat mit 6 zu 5 Stimmen mehrheitlich, dem Antrag nicht zu folgen. Die Verwaltung möge mit den zuständigen Stellen die (teilweise) Sperrung der Straße und die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze prüfen.

 

-   Rheinseitig zum ehem. Hotel Stein könnten in Fahrtrichtung B9 zwei Parkplätze parallel zur Bundesstraße angeordnet werden, die unmittelbar über die Straße Am Yachthafen angefahren werden könnten. Damit  entstünde ein gewisser Parkraum, der für die geplante Gewerbe-/Handelsfläche im Hotel Stein bewirtschaftet werden könnte.
Aus Reihen des Ortsbeirates werden jedoch Bedenken über die Verkehrssicherheit der Parkplätze an dieser Stelle erhoben.

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Abbildung 2: Vorschlag zur Anordnung von zwei Stellplätzen parallel zur B9

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende sodann den Antrag, auf die Einrichtung der Parkplätze zu verzichten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Am Yachthafen / Brandgasse:
Zur Optimierung der Ausfahrt aus der Brandgasse auf die B9 soll auf den nördlich angrenzenden Flächen eine Sperrfläche angeordnet werden, um dort das Parken zu unterbinden und bessere Sicht auf den aus Richtung Bonn kommenden Verkehr zu erhalten.

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Abbildung 3: Vorschlag zur Markierung einer Sperrfläche

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende sodann den Antrag, im Einmündungsbereich eine Sperrfläche anzulegen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Am Yachthafen, Seitenstreifen unterhalb "Balkönchen":
Der Seitenstreifen wird bei Veranstaltungen im Ort oder von Kirchenbesuchern häufig als Parkraum genutzt, was zuletzt zu Lasten der Verkehrssicherheit geht. Der Ortsbeirat sah hier im Rahmen des Ortstermins keinen Handlungsbedarf, erörterte den Sachverhalt in der Sitzung noch einmal.

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Abbildung 4: Parken am Balkönchen entlang der freien Strecke

 

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, an dieser Stelle entweder einen Gehweg oder aber eine Sperrfläche einzurichten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Behörden die Einrichtung eines Gehweges oder aber die Anordnung einer Sperrfläche zu prüfen.

-   Parkplatz Brandgasse:
Die Situation wird als ausreichend beurteilt. Eine Parkzeitbeschränkung soll nicht eingeführt werden, um auch für Anwohner einen gewissen Parkraum zum längeren Parken vorzuhalten.

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, an dieser Stelle keine Veränderungen vorzunehmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Sperrfläche vor dem Haus Hauptstraße 121 (Werkhallen):
Der bisherige Sperrstreifen soll entfallen und ersatzweise 2 Parkplätze ausgewiesen werden. Das Schild "verkehrsberuhigter Bereich" ist in nördliche Richtung zu verschieben.

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Abbildung 5: Vorschlag zur Anordnung zusätzlicher Stellplatzflächen

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, an dieser Stelle eine Parkbucht anzuordnen und das Verkehrsschild korrekt zu setzen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Hauptstraße 113-117
Vor den Häusern soll eine durchgehende Parkbucht eingezeichnet werden. Zwar wird die Fläche durch ein Parkschild als Parkplatz ausgewiesen, sie befindet sich allerdings innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden. Um die Fläche variabel nutzen zu können, soll auf die Markierung von einzelnen Plätzen verzichtet werden.

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Abbildung 6: Anbringung einer Markierung

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, an dieser Stelle eine Parkbucht einzurichten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Hauptstraße 97 (ehem. Schlecker-Parkplatz)
Zur Optimierung des Parkraumangebotes in dem Ortskern entstand die Überlegung, den öffentlichen Parkplatz hinter dem Ärztehaus (Hauptstraße 97; ehem. Schlecker) zu vergrößern. Soweit möglich, soll der Baumbestand dabei erhalten bleiben.

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Abbildung 7: Zusätzlicher Parkraum auf bisherigen Grünflächen

Stadtplaner Peter Günther stellt 3 Varianten vor, die den städtischen Raum in unterschiedlicher Weise ausnutzen.

Allen Alternativen gemeinsam ist, dass unabhängig von dem Planungsansatz jeweils 6 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden könnten.

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Abbildung 8: Varianten zur Erweiterung des Parkplatzes Hauptstraße 97

Er weist darauf hin, dass die Grünfläche gegenüber dem Parkplatz erhöht liegt. Ein Fachbüro muss prüfen, inwieweit angrenzende Gebäude durch eine Parkplatz­erwei­terung gefährdet werden könnten. Sollte es erforderlich werden, Gebäude statisch abfangen zu müssen, stellt sich die Frage, ob die Erweiterung noch wirtschaftlich sein kann.

Iris Loosen erkundigt sich, ob bei den Parkplatzentwürfen die möglichen Fest­setz­ungen des Bebauungsplanes 31.19 "Ortskern Oberwinter" berücksichtigt worden sind, nach denen je 5 Parkplätze durch eine Baumpflanzung zu gliedern sind. Peter Günther bestätigt, dass in einem ersten Schritt diese künftige Vorgabe noch un­be­rück­sichtigt geblieben ist, um die grundsätzlichen Potenziale der Fläche zu er­mitteln. Bei Umsetzung der Vorgaben des Bebauungsplans vermindert sich das Erweiter­ungs­potenzial.

Weiterhin wird der Antrag gestellt, bei der Planung möglichst einen zweiten Behin­der­tenparkplatz anzuordnen.

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, einen Planungsauftrag zur Ver­größerung des Parkraumangebotes auf dem Parkplatz Hauptstraße 97 zu erteilen. Im Zuge der Erweiterung ist ein zweiter Behindertenparkplatz einzurichten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-        Pützgasse
Vorgeschlagen wird, seitlich der Pumpe eine Durchfahrt zu sperren und hier zu­sätz­liche Parkplätze vorzusehen und die Pützgasse als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Hauptstraße) auszuweisen.

Ortsvorsteher Norbert Matthias weist darauf hin, dass die Pumpe als Wahrzeichen von Oberwinter in Verbindung mit dem „Haus Zettelmeier“ (Hauptstraße 87) ebenso wie der ev. Kirche ein beliebtes Fotomotiv darstellt. Dieses würde durch die Einrichtung ei­nes Park­platzes an dieser Stelle gestört werden.
Die Ausweisung von Parkplätzen in der Pützgasse scheitert an der verbleibenden Rest­breite sowie der Lage der Grundstückszufahrten.

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, auf die Einrichtung von Park­plätzen in der Pützgasse zu verzichten.

Der Antrag wird bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

 

-   Parkplatz gegenüber Hauptstraße 79:
Der Parkplatz gegenüber der Ausfahrt der Fa. Schäfer soll in südliche Richtung verschoben werden, um den Firmenfahrzeugen die Grundstücksausfahrt zu erleichtern.
Eine Probefahrt ergab, dass der Platz um ca. 3 m verschoben werden muss und dann etwa 60 cm vor der Einfahrt des Grundstücks Hauptstraße 72 enden. Nach Angaben von Herrn Schäfer bestehen seitens der betroffenen Eigentümer keine Bedenken.

 

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Abbildung 9: Verschiebung Parkplatz

 

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, den Parkplatz um 3 m zu verschieben.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-        Hauptstraße zwischen den Einmündungen Ankergasse, Pferdeweg:
Die beiden Einzelplätze sollen unter Einbeziehung angrenzender freier Flächen zusammengefasst werden, um so mit einer weiteren Möglichkeit das Parkangebot zu vergrößern.

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Abbildung 10: Zusammenfassung von auseinanderliegenden Stellplätzen

 

Ohne weitere Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, die Parkplätze zu einer Zone zusammenzufassen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Parkplatz "Auf der Bleiche"
Um das Parken von Lastfahrzeugen zu unterbinden soll der Platz ausschließlich für Pkw und Motorräder freigegeben werden.

Der Vorsitzende informiert, dass eine entsprechende Beschilderung bereits vor­han­den ist. Der Ortsbeirat regt an, das Verbot auf Anhänger auszuweiten.

 

Nach Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, das Parkverbot durch ein Zusatz­schild auf Anhänger auszuweiten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Hauptstraße, Schule:
Die eigentlich für zwei Autos vorgesehenen Flächen können durch die heutige Breite der Fahrzeuge und den um die Bäume montierten Anprallschutz nicht (mehr) aus­genutzt werden. Oftmals steht daher nur ein Fahrzeug auf den Flächen. Daher soll der Anprallschutz so verändert werden, dass die Parktaschen tatsächlich von jeweils 2 Fahrzeugen genutzt werden kann.

Nach kurzer Aussprache stellt der Vorsitzende den Antrag, den Anprallschutz zu ent­fernen oder durch eine platzsparendere Variante zu ersetzen, so dass problemlos 2 Fahrzeuge nebeneinander parken können.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

-   Hauptstraße, gegenüber Bahnhof:
Durch die Änderung der Busrouten wird die Haltestelle gegenüber dem Bahnhof (Fahrtrichtung Norden) nicht mehr benötigt.

Die Verwaltung hat bereits zwei weitere Parktaschen markiert, so dass ein Beschluss nicht mehr erforderlich wird.

 

-   Pfarrer-Sachsse-Straße, Freifläche ehem. Hausmeisterhaus:
Der Wunsch der Grundschule, eine Seite des Parkplatzes für Bedienstete zu reservieren, wurde von der Verwaltung bereits umgesetzt. Ein Beschluss ist daher nicht mehr erforderlich.