Sitzung: 13.07.2016 Ortsbeirat Kripp
Protokoll:
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Herr Lempio erläutert, dass die Hochwasserleitwand
„Auf Fitze“ noch nicht fertig gestellt ist. Dies birgt aus seiner Sicht bei der
aktuellen Unwetterlage doch enorme Gefahren.
Es wird daher
angefragt, ob die Verwaltung einen Fertigstellungszeitpunkt nennen kann bzw. ob
und wie die Verwaltung auf die Fertigstellung der Hochwasserleitwand „Auf
Fitze“ Einfluss nehmen kann.
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Frau Strobl teilt mit, dass die Fahrbahnmarkierung
des Radweges unzureichend ist. Es wird angefragt, ob dort kurzfristig eine
Erneuerung der Markierung möglich ist.
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Frau Strobl teilt mit, dass in der Verlängerung der
Quellenstraße zum Rhein die Absperrpfosten, welche die Wiese schützen,
teilweise von Personen selbstständig entfernt werden, um die Wiese mit dem Auto
zu befahren. Es wird angefragt, ob dort nicht spezielle Absperrpfosten
installiert werden können, die nicht mit einem einfachen Dreikantschlüssel
entfernt werden können.
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Im gleichen Zusammenhang wird angefragt, ob an der
Einfahrt des Fahrradweges auf Höhe der Fähre nicht auch ein Absperrpfosten, wie
zuvor beschrieben, installiert werden kann.
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Herr Krajewski fragt an, ob an der Verengung der
Quellenstraße ein größeres Schild für die Vorfahrtsregelung aufgestellt werden
kann.
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Herr Unkelbach wurde von einigen Personen
angesprochen, dass der Sandweg und der untere Sandweg, seit er im Frühjahr
seitens der Stadt mit Schotter versehen wurde, sehr schlecht befahrbar ist. Es
wird angefragt, ob hier die Möglichkeit besteht, den Weg durch Walzen o.ä. zu
verbessern.
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Herr De Lubomirz-Treter merkt an, dass die
Geschwindigkeitsbegrenzung „30 km/h“ in der Quellenstraße nicht ab dem
Zebrastreifen vor der Kreuzung Mittelstraße gilt. Die Verwaltung wird gebeten,
zu prüfen, ob die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nicht schon ab dem
Zebrastreifen in Richtung Fähre eingerichtet werden kann.
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Herr Unkelbach fragt an, wo der Gestank am
Kirmeswochenende hergekommen ist?
OV Hammer
berichtet, dass diese Anfrage auch schon im Stadtrat und/oder Bauausschuss
gestellt wurde. Es handelte sich um eine Gülleausbringung im Bereich Sinzig. Es
wurde bereits auf Kreisebene festgestellt, dass der entsprechende Landwirt die
Gülle auf den entsprechenden Flächen ausbringen durfte.