Sitzung: 05.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat
Vorlage: 0292/2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die „Fraunhoferstraße“ in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 5, Flurstück 62/34 (teilweise). Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.
Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.
Protokoll:
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.