Beschluss: zur Kenntnis genommen

Protokoll:

Der Vorsitzende informiert zunächst darüber, dass die Gemeindeordnung mit Wirkung vom 01.07.2016 in einigen Passagen geändert wurde. Nach § 35 Abs.1 sind die Sitzungen des Stadtrats oder seiner Ausschüsse öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist.

 

Nach § 35 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit unverzüglich bekannt zu geben. Die Verwaltung wird daher die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Ausschüsse in der darauffolgenden öffentlichen Sitzung bekannt geben. Die in nichtöffentlicher Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse werden in der darauffolgenden Haupt- und Finanzausschusssitzung bekannt gegeben, da zwischen den Ratssitzungen ein zu langer Zeitraum liegt.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 7. Nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.07.2016:

 

-       Unter TOP 2 hat der Stadtrat beschlossen, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und die Grundstücke Gemarkung Remagen, Flur 29, Flurstück Nrn. 165, 166, 167 und 168 zurückzukaufen (Fläche der ursprünglich geplanten Sportanlage Haus Hohenlinden)

-       Unter TOP 3 hat der Stadtrat beschlossen, folgende Spenden anzunehmen:

1.    Raiffeisenbank Grafschaft- Wachtberg eG in Höhe von 2.500,00 € an die Stadt Remagen für Hochwasseropfer in Unkelbach und Oedingen

2.    Volksbank Rhein-Ahr-Eifel eG in Höhe von 250,00 € an die Stadt Remagen für die Anschaffung eines Planschbeckens im Freizeitbad

3.    Sponsoring einer E-Bike Ladestation an der Remagener Rheinpromenade durch das RWE