Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Wahlrecht nach
§ 27 (22) UStG in 2016 auszuüben. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.


Protokoll:

Auf die Beschlussvorlage, die von Herrn Krämer eingehend erläutert wird, wird verwiesen. Er empfiehlt, von der Übergangslösung, die bis zum Jahr 2021 gilt, Gebrauch zu machen. Hierfür sei ein Ratsbeschluss erforderlich. Der Beschluss könne im Bedarfsfall auch rückgängig gemacht werden.