Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, mit den auch nach den Vorstellungen des Ortsbeirates geänderten Projektunterlagen dem Antrag zu folgen und ein Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen sind der Stadt vom Antragsteller in der gewünschten Anzahl und Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen.


Sachverhalt:

Ende 2015 trat das Büro bdmp, Mönchengladbach, an die Bauämter des Kreises und der Stadt, um die Zulässigkeit einer Neubebauung auf dem Grundstück Rheinpromenade 10 + 11 abzuklären. Auf dem derzeit nur untergeordnet bebauten Gelände sollten nach Vorstellung der Planer nach Abriss des Bestandsgebäudes zwei Mehrfamilienhäuser mit je drei Vollgeschossen entstehen. Im Zuge der Prüfung der Bauvoranfrage erfolgte ergänzend zu der in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeit des Bürgermeisters für das gemeindliche Einvernehmen auch eine Anhörung des Ortsbeirates in nichtöffentlicher Sitzung (27.01.2016). Die Bedenken der Verwaltung im Hinblick auf die Einhaltung des Einfügungsgebotes wurden vom Ortsbeirat geteilt und das Projekt im Hinblick auf seine Baumasse, Höhenentwicklung und die Hochwassersicherheit kritisch gesehen.

 

In weiteren Gesprächen mit der Verwaltung wurde das Projekt im Detail zwar angepasst, es fügte sich jedoch immer noch nicht in den Maßstab der Umgebungsbebauung ein. So entstand in einem Gespräch bei der Kreisverwaltung die Idee, einen vorhaben­bezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Bauvoranfrage wurde zudem zurückgezogen.

 

Mit den nunmehr beantragten Planungen sollen die Grundlagen für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten geschaffen werden. Die Gebäude verfügen in der ursprünglichen Fassung über 2 Voll- und 2 Staffelgeschosse. Da für die Neubauten ein Flachdach geplant ist, werden mit dem zweifachen Rücksprung in den oberen Geschossen die geneigten Dächer der Nachbarbebauung imitiert.

 

Abbildung 1: Simulation Ansicht Rheinpromenade; Auszug aus der Präsentation bdmp im Ortsbeirat Remagen, 07.09.2016

 

Abbildung 2: Schnittzeichnung Auszug aus der Präsentation bdmp im Ortsbeirat Remagen, 07.09.2016

 

Der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde am 07.09.2016 in öffentlicher Sitzung des Ortsbeirates Remagen beraten. In der Diskussion wurde deutlich, dass insbesondere die Höhe der geplanten Häuser nicht gewünscht war, die Kubatur und die Tiefe der Bebauung im Übrigen eher als unproblematisch gesehen wurde. In der Folge lehnte der Ortsbeirat den vorgestellten Entwurf, insbesondere wegen der Höhe der geplanten Häuser, ab.

 

Daraufhin wurde die Planung noch einmal überarbeitet. Neben der bereits dem Ortsbeirat vorgestellten Planung wurde in der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 27.09.2016 alternativ ein um jeweils das oberste Staffelgeschoss reduzierter Entwurf vorgestellt. Eine weitere Alternative sieht als Ausgleich für die verlorenen Staffelgeschosse einen Verbindungsbau im Erdgeschoss vor.

 

Im Rahmen der Beratung wird die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation aufgrund des durch den Neubau erhöhten Verkehrsaufkommens zu überprüfen (z.B. Einrichtung von 10 km/h-Zonen in den angrenzenden Straßen).

 

Anschließend ergeht nachstehender