Beschluss:

Der Ortsbeirat Oberwinter nimmt die geänderten Inhalte des Bebauungsplans zustimmend zur Kenntnis.


Protokoll:

Ortsvorsteher Norbert Matthias übergibt den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt an den stellvertretenden Ortsvorsteher Jürgen Walbröl und rückt wegen Sonderinteresse (§ 20 GemO) vom Sitzungstisch ab.

Jürgen Walbröl erteilt dem Stadtplaner Peter Günther das Wort. Dieser erläutert, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.10.2016 die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet hat. Aus der Abwägung heraus ergaben sich Änderung der Planinhalte, weshalb der überarbeitete Entwurf in Kürze erneut unter Beteiligung der Bürger und betroffenen Behörden offengelegt wird.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Festsetzung eines Grundstücks an der nördlichen Hauptstraße als Eisenbahngelände (bisher: Mischgebiet) und die Festsetzung eines Mischgebiets für die Flächen des kath. Pfarrhauses sowie des Pfarrheims (bisher: Gemeinbedarf Kirche). Diese beiden Gebäude werden von der Kirchengemeinde nicht mehr für die Gemeindearbeit benötigt. Hier soll vielmehr eine der Umgebungsbebauung entsprechende Nachnutzung erfolgen. Die dritte wesentliche Änderung betrifft die Abgrenzung eines zentralen Bereichs der Hauptstraße, in dem über den Textteil Einschränkungen zum Bau von Garagen vorgesehen sind. Die Abgrenzung war zur eindeutigen Zuordnung der Grundstücke erforderlich.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender