Sachverhalt:
Um zukünftig eine Gleichbehandlung der Vereine bei Sportveranstaltungen
in der Rheinhalle zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die bisherigen
Benutzungsgebühren für das Foyer zu ändern. Bislang zahlen Vereine, die bei
ihrer Sportveranstaltung in der Rheinhalle das Foyer mitbenutzen, 165,00 €
Benutzungsgebühren pro Tag. Mitbenutzung bedeutet, dass der Getränke- und
Essensausschank im Foyer erfolgt.
In der Vergangenheit haben nur wenige Vereine das Foyer offiziell bei
ihrer Sportveranstaltung mitbenutzt. Dennoch haben fast alle Vereine das Foyer
zumindest als Durchgang zu den Toiletten genutzt. Der Getränke- und
Essensverkauf wurde dann direkt in der Rheinhalle durchgeführt. Lediglich
Vereine, die die komplette Spielfläche der Rheinhalle nutzen, waren bislang
gezwungen, das Foyer als „Caféteria“ mit zu nutzen. Hierzu zählen u.a. die
Sportarten Fußball, Handball und Badminton.
Um zukünftig keinen Verein mehr zu benachteiligen, indem er gezwungen
ist, das Foyer anzumieten, wird vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2015 die
Benutzungsgebühren für das Foyer wie folgt zu ändern: Vereine, die die
Rheinhalle für Sportveranstaltungen anmieten und gleichzeitig eine Erlaubnis
nach § 12 Gaststättengesetz (Schankerlaubnis) beantragen bzw. einen
erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb anzeigen, sind angehalten das Foyer mit zu nutzen.
Vorgeschlagen wird, dass für die Nutzung des Foyers eine Benutzungsgebühr von
80,00 € pro Tag erhoben wird. Wer zeitgleich die Küche samt Inventar
(Kaffeemaschinen, Geschirr usw.) zusätzlich nutzen möchte, zahlt dafür 20,00 €
pro Tag extra.
Mit dieser Regelung werden alle Vereine gleichgestellt, egal welche
Sportart betrieben wird. Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft
treten. Von der Änderung nicht betroffen ist der normale Spielbetrieb, hier
soll die bisherige Regelung beibehalten werden.