Betreff
Änderung der Benutzungsgebühren für das Foyer der Rheinhalle bei Sportveranstaltungen
Vorlage
0118/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um zukünftig eine Gleichbehandlung der Vereine bei Sportveranstaltungen in der Rheinhalle zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die bisherigen Benutzungsgebühren für das Foyer zu ändern. Bislang zahlen Vereine, die bei ihrer Sportveranstaltung in der Rheinhalle das Foyer mitbenutzen, 165,00 € Benutzungsgebühren pro Tag. Mitbenutzung bedeutet, dass der Getränke- und Essensausschank im Foyer erfolgt.

 

In der Vergangenheit haben nur wenige Vereine das Foyer offiziell bei ihrer Sportveranstaltung mitbenutzt. Dennoch haben fast alle Vereine das Foyer zumindest als Durchgang zu den Toiletten genutzt. Der Getränke- und Essensverkauf wurde dann direkt in der Rheinhalle durchgeführt. Lediglich Vereine, die die komplette Spielfläche der Rheinhalle nutzen, waren bislang gezwungen, das Foyer als „Caféteria“ mit zu nutzen. Hierzu zählen u.a. die Sportarten Fußball, Handball und Badminton.

 

Um zukünftig keinen Verein mehr zu benachteiligen, indem er gezwungen ist, das Foyer anzumieten, wird vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2015 die Benutzungsgebühren für das Foyer wie folgt zu ändern: Vereine, die die Rheinhalle für Sportveranstaltungen anmieten und gleichzeitig eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Schankerlaubnis) beantragen bzw. einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb anzeigen, sind angehalten das Foyer mit zu nutzen. Vorgeschlagen wird, dass für die Nutzung des Foyers eine Benutzungsgebühr von 80,00 € pro Tag erhoben wird. Wer zeitgleich die Küche samt Inventar (Kaffeemaschinen, Geschirr usw.) zusätzlich nutzen möchte, zahlt dafür 20,00 € pro Tag extra.

 

Mit dieser Regelung werden alle Vereine gleichgestellt, egal welche Sportart betrieben wird. Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft treten. Von der Änderung nicht betroffen ist der normale Spielbetrieb, hier soll die bisherige Regelung beibehalten werden.