Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt, die Sondernutzungsgebühren
in zwei Schritten zu erhöhen. 2017 sollen die Gebühren in der Innenstadt und
den Ortsteilen auf 1,00 € pro qm und Monat erhöht werden. Für die
Rheinpromenade (Fußgängerzone) sollen sie für die ersten 100 qm auf 2,00 € pro
qm und Monat, für jeden weiteren qm auf 1,00 € pro Monat erhöht werden.
Im Jahr 2019 soll dann für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) eine
erneute Erhöhung um 0,50 € pro qm und Monat erfolgen. Für die restlichen
Sondernutzungsflächen soll keine erneute Anpassung erfolgen.
Sachverhalt:
In der Anlage zur Satzung über Sondernutzungsgebühren an öffentlichen
Straßen für die Stadt Remagen ist für das Aufstellen von Tischen und
Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen
aufgestellt werden, je angefangener qm beanspruchter Verkehrsfläche monatlich
eine Gebühr in Höhe von 0,50 bis 3,00 € festgesetzt. Die Mindestgebühr beträgt
monatlich 5,00 €.
Derzeit werden für die beantragten Sondernutzungen in der Innenstadt
sowie den Ortsteilen 0,50 € pro qm und Monat erhoben. Für die Rheinpromenade
(Fußgängerzone) betragen die Sondernutzungsgebühren momentan monatlich
1,50 €/qm für die ersten 100 qm sowie 0,75 € für jeden weiteren qm. Die
Sondernutzungsgebühren werden für die Monate April bis September (6 Monate)
erhoben.
Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2009 angepasst.
Ein Vergleich mit den Nachbargemeinden zeigt, dass die
Sondernutzungsgebühren für die Stadt Remagen sehr günstig sind:
Sinzig monatlich
1,00 €/m²
Bad Neuenahr-Ahrweiler monatlich
3,00 €/m² (Mindestgebühr 20,00 €)
Bad Breisig monatlich
2,00 bis 6,50 €/m² (vom 01.04.-31.10.)
Rheinpromenade
monatlich 5,00 bis 6,50 €/m²
(vom
01.04.-30.10)
Adenau monatlich
2,05 €/m² (Mindestgebühr 20,00 €)
Rheinbrohl monatlich
1,00 €/m²
Bad Hönningen monatlich
4,00 €/m² (vom 01.04.-15.11.)
Pauschal
50,00 € (vom 16.11-31.03.)
Bad Honnef monatlich
2,50 €/m² (vom 01.04.-31.10.)
monatlich
0,50 €/m² (vom 01.11.-31.03.)
Unkel monatlich
1,60 €/m²
Erpel monatlich
2,00 €/m²
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühren
in den Jahren 2017 und 2019 in zwei Schritten zu erhöhen.
2017 sollen die Gebühren um 0,50 € pro qm und Monat erhöht werden. In
der Innenstadt und den Ortsteilen würde die Sondernutzungsgebühr dann 1,00 €
pro qm und Monat betragen. Für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) steigt die
Gebühr für die ersten 100 qm auf 2,00 € pro qm und Monat, jeder weitere qm soll
mit 1,00 € (statt bisher 0,75 €) berechnet werden.
Im Jahr 2019 soll dann für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) eine
erneute Erhöhung um 0,50 € pro qm und Monat erfolgen. Die Gebühren betragen
dann dort 2,50 € pro qm und Monat für die ersten 100 qm. Jeder weitere qm wird
mit 1,50 € berechnet. Für die restlichen Sondernutzungsflächen erfolgt keine
erneute Anpassung.
Die Mindestgebühren in Höhe von 5,00 € soll beibehalten werden.