Betreff
Änderung der Sondernutzungsgebühren
Vorlage
0320/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt, die Sondernutzungsgebühren in zwei Schritten zu erhöhen. 2017 sollen die Gebühren in der Innenstadt und den Ortsteilen auf 1,00 € pro qm und Monat erhöht werden. Für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) sollen sie für die ersten 100 qm auf 2,00 € pro qm und Monat, für jeden weiteren qm auf 1,00 € pro Monat erhöht werden.

 

Im Jahr 2019 soll dann für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) eine erneute Erhöhung um 0,50 € pro qm und Monat erfolgen. Für die restlichen Sondernutzungsflächen soll keine erneute Anpassung erfolgen.


Sachverhalt:

In der Anlage zur Satzung über Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen ist für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, je angefangener qm beanspruchter Verkehrsfläche monatlich eine Gebühr in Höhe von 0,50 bis 3,00 € festgesetzt. Die Mindestgebühr beträgt monatlich 5,00 €.

 

Derzeit werden für die beantragten Sondernutzungen in der Innenstadt sowie den Ortsteilen 0,50 € pro qm und Monat erhoben. Für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) betragen die Sondernutzungsgebühren momentan monatlich 1,50 €/qm für die ersten 100 qm sowie 0,75 € für jeden weiteren qm. Die Sondernutzungsgebühren werden für die Monate April bis September (6 Monate) erhoben.

 

Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2009 angepasst.

 

Ein Vergleich mit den Nachbargemeinden zeigt, dass die Sondernutzungsgebühren für die Stadt Remagen sehr günstig sind:

 

Sinzig                                                 monatlich 1,00 €/m²

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler               monatlich 3,00 €/m² (Mindestgebühr 20,00 €)

 

Bad Breisig                                       monatlich 2,00 bis 6,50 €/m² (vom 01.04.-31.10.)

                                                            Rheinpromenade monatlich 5,00 bis 6,50 €/m²

(vom 01.04.-30.10)

 

Adenau                                              monatlich 2,05 €/m² (Mindestgebühr 20,00 €)

 

Rheinbrohl                                        monatlich 1,00 €/m²

 

Bad Hönningen                               monatlich 4,00 €/m² (vom 01.04.-15.11.)

                                                            Pauschal 50,00 € (vom 16.11-31.03.)

 

Bad Honnef                                      monatlich 2,50 €/m² (vom 01.04.-31.10.)

                                                            monatlich 0,50 €/m² (vom 01.11.-31.03.)

 

Unkel                                                 monatlich 1,60 €/m²

 

Erpel                                                   monatlich 2,00 €/m²

 

Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühren in den Jahren 2017 und 2019 in zwei Schritten zu erhöhen.

 

2017 sollen die Gebühren um 0,50 € pro qm und Monat erhöht werden. In der Innenstadt und den Ortsteilen würde die Sondernutzungsgebühr dann 1,00 € pro qm und Monat betragen. Für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) steigt die Gebühr für die ersten 100 qm auf 2,00 € pro qm und Monat, jeder weitere qm soll mit 1,00 € (statt bisher 0,75 €) berechnet werden.

 

Im Jahr 2019 soll dann für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) eine erneute Erhöhung um 0,50 € pro qm und Monat erfolgen. Die Gebühren betragen dann dort 2,50 € pro qm und Monat für die ersten 100 qm. Jeder weitere qm wird mit 1,50 € berechnet. Für die restlichen Sondernutzungsflächen erfolgt keine erneute Anpassung.

 

Die Mindestgebühren in Höhe von 5,00 € soll beibehalten werden.