Betreff
Ausschreibung Bürgermeisterstelle
Vorlage
0323/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Bürgermeisterstelle mit den vorstehenden Ausschreibungstexten entsprechend der Beschlussvorlage öffentlich auszuschreiben.

 

 

 


Sachverhalt:

Am 10.08.2018 endet die Amtszeit von Bürgermeister Georgi. Mit Ablauf der Amtszeit tritt Herr Georgi in den Ruhestand, so dass er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Als Termin für die Wahl eines neuen Bürgermeisters hat die Kreisverwaltung den 04.03.2018 bestimmt (Stichwahltermin 18.03.2018). Nach § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Dabei darf der Ausschreibungstext außer den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen kein Anforderungsprofil enthalten. Um genügend Zeit zur Findung eines neuen Bürgermeisters zu haben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, bereits Anfang 2017 zusätzlich zu der später im Staatsanzeiger zu veröffentlichenden Ausschreibung eine Anzeige in den großen Tageszeitungen der Region (Rhein-Zeitung, Bonner General-Anzeiger, Kölner Stadt-Anzeiger) sowie ggf. auch noch in Fachzeitschriften zu machen. Im Hinblick auf die in Anbetracht des langen Ausschreibungstextes hohen Kosten einer solch umfangreichen Stellenausschreibung wird angeregt, in den Tageszeitungen lediglich eine Kurzfassung zu veröffentlichen, in der auf den vollen Ausschreibungstext auf der Homepage der Stadt Remagen verwiesen wird. Verwaltungsseitig werden folgende Ausschreibungstexte vorgeschlagen:

 

Ausschreibungstext im Staatsanzeiger sowie auf www.remagen.de:

 

 

Bei der STADT REMAGEN (ca. 18.000 Einwohner)

 

ist die Stelle der/des

 

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

zum 11.08.2018 wegen Eintritts des Amtsinhabers in den Ruhestand neu zu besetzen.

 

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 04. März 2018, von den Wahlberechtigten der Stadt Remagen für eine Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 18.03.2018, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

 

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

 

-       Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

-       am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,

-       nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie

-       die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

 

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die/der Gewählte wird für die Dauer von 8 Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppe B 2/B 3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

 

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber/Einzelbewerberin nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 16. Januar 2018, 18.00 Uhr beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Remagen einzureichen sind (Ausschlussfrist).Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69.Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Stadt Remagen - Remagener Nachrichten – öffentlich bekanntmacht.

 

Im Rat der Stadt Remagen sind folgende Parteien vertreten:

 

CDU                                                   13 Sitze

SPD                                                    7 Sitze

Bündnis 90/Die Grünen                   6 Sitze

Freie Bürgerliste Remagen            4 Sitze

FDP                                                    1 Sitz

WählerGruppe Remagen                1 Sitz

 

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erklärt werden, dass die Stadtverwaltung politischen Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbungen informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

 

Bewerbungen werden erbeten bis zum 28.02.2017 (keine Ausschlussfrist) an Bürgermeister Herbert Georgi, Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen.

 

 

Ausschreibungstext in den Tageszeitungen:

 

 

Bei der Stadt Remagen ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters wegen des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 11. August 2018 neu zu besetzen. Der jetzige Amtsinhaber tritt mit Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand.

 

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 04.03.2018 in Urwahl gewählt; eine evtl. notwendige Stichwahl ist für den 18.03.2018 vorgesehen. Weitere Einzelheiten und Informationen ergeben sich aus der Stellenausschreibung, die auf der Internetseite der Stadtverwaltung Remagen (www.remagen.de) unter
Bürger
Stellenausschreibungen veröffentlicht ist.

 

Bewerbungen werden bis zum 28.02.2016 (keine Ausschlussfrist) erbeten an

 

Bürgermeister Herbert Georgi

Stadtverwaltung Remagen

Bachstraße 2

53424 Remagen