Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Bürgermeisterstelle mit den vorstehenden Ausschreibungstexten entsprechend der Beschlussvorlage öffentlich auszuschreiben.
Sachverhalt:
Am 10.08.2018 endet die Amtszeit von Bürgermeister Georgi. Mit Ablauf der Amtszeit tritt Herr Georgi in den Ruhestand, so dass er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht. Als Termin für die Wahl eines neuen Bürgermeisters hat die Kreisverwaltung den 04.03.2018 bestimmt (Stichwahltermin 18.03.2018). Nach § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Dabei darf der Ausschreibungstext außer den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen kein Anforderungsprofil enthalten. Um genügend Zeit zur Findung eines neuen Bürgermeisters zu haben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, bereits Anfang 2017 zusätzlich zu der später im Staatsanzeiger zu veröffentlichenden Ausschreibung eine Anzeige in den großen Tageszeitungen der Region (Rhein-Zeitung, Bonner General-Anzeiger, Kölner Stadt-Anzeiger) sowie ggf. auch noch in Fachzeitschriften zu machen. Im Hinblick auf die in Anbetracht des langen Ausschreibungstextes hohen Kosten einer solch umfangreichen Stellenausschreibung wird angeregt, in den Tageszeitungen lediglich eine Kurzfassung zu veröffentlichen, in der auf den vollen Ausschreibungstext auf der Homepage der Stadt Remagen verwiesen wird. Verwaltungsseitig werden folgende Ausschreibungstexte vorgeschlagen:
Ausschreibungstext im
Staatsanzeiger sowie auf www.remagen.de:
Bei der STADT REMAGEN (ca. 18.000 Einwohner)
ist die
Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
zum
11.08.2018 wegen Eintritts des Amtsinhabers in den Ruhestand neu zu besetzen.
Die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag,
dem 04. März 2018, von den Wahlberechtigten der Stadt Remagen für eine
Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine
Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so
findet am Sonntag, dem 18.03.2018,
eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten
Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar
zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
-
Deutsche/Deutscher im
Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
-
am Tage der Wahl das
23. Lebensjahr vollendet hat,
-
nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz
ausgeschlossen ist sowie
-
die Gewähr dafür
bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht
gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet
hat.
Die/der
Gewählte wird für die Dauer von 8 Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit
berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung
Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppe B 2/B 3 zugeordnet. In
der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2
eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach
Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird
eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig
von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als
Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen
Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerber/Einzelbewerberin nach Maßgabe der Bestimmungen des
Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 16. Januar 2018,
18.00 Uhr beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Remagen einzureichen
sind (Ausschlussfrist).Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69.Tag
vor der Wahl im Amtsblatt der Stadt Remagen - Remagener Nachrichten –
öffentlich bekanntmacht.
Im Rat
der Stadt Remagen sind folgende Parteien vertreten:
CDU 13
Sitze
SPD 7 Sitze
Bündnis
90/Die Grünen 6 Sitze
Freie
Bürgerliste Remagen 4 Sitze
FDP
1 Sitz
WählerGruppe
Remagen 1 Sitz
Mit der
Bewerbung kann das Einverständnis erklärt werden, dass die Stadtverwaltung
politischen Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbungen
informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt. Das
Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen
beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf
das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen
werden erbeten bis zum 28.02.2017 (keine Ausschlussfrist) an Bürgermeister Herbert Georgi, Stadtverwaltung
Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen.
Ausschreibungstext in den Tageszeitungen:
Bei der Stadt
Remagen ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin /
Bürgermeisters wegen des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen
Stelleninhabers zum 11. August 2018 neu zu besetzen. Der jetzige Amtsinhaber
tritt mit Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand.
Die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 04.03.2018 in Urwahl gewählt; eine
evtl. notwendige Stichwahl ist für den 18.03.2018 vorgesehen. Weitere
Einzelheiten und Informationen ergeben sich aus der Stellenausschreibung, die
auf der Internetseite der Stadtverwaltung Remagen (www.remagen.de)
unter
Bürger →
Stellenausschreibungen veröffentlicht ist.
Bewerbungen werden bis zum 28.02.2016 (keine Ausschlussfrist) erbeten an
Bürgermeister
Herbert Georgi
Stadtverwaltung
Remagen
Bachstraße 2
53424 Remagen