Betreff
Ausbaumaßnahme "Frankenstraße"; Erhebung von endgültigen Ausbaubeiträgen
Vorlage
0371/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Rat der Stadt Remagen wird empfohlen festzustellen, dass die Frankenstraße von der Einmündung Alter Fuhrweg (Flurstück 117/7 bzw. 160/12) bis zur Einmündung Friesenstraße (Flurstück 142/32 bzw. 146/99) ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils der Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Anteil Stadt:              55 %

Anteil Anlieger:        45 %

 

 


Sachverhalt:

Die Ausbaumaßnahme Frankenstraße steht kurz vor ihrem bautechnischen Abschluss, so dass in absehbarer Zeit die Berechnung der endgültigen Ausbaubeiträge erfolgen kann.

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von der Einmündung „Alter Fuhrweg“ bis zur Einmündung „Friesenstraße“. Für die entstehenden Kosten werden Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben.

 

Über die „Frankenstraße“ werden die Keltenstraße, die Salierstraße und die Gotenstraße angefahren, so dass von einem überwiegenden Durchgangsverkehr auszugehen ist. In diesen Fällen schlägt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hinsichtlich des festzusetzenden Gemeindeanteils eine Spanne von 55 – 65 % vor. Der städtische Anteil an den Ausbaukosten sollte auf 55 % festgesetzt werden.

 

Auch wenn die Keltenstraße über begehbare Anbindungen zur Alte Straße verfügt, was für den Fahrverkehr nicht der Fall ist, sind die Unterschiede zwischen Fuß- und Fahrverkehr von geringer Bedeutung. Dies auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Frankenstraße vom Bataverweg nur über einen Fußgängerweg zu erreichen ist. Somit nutzen die Anwohner des Bataverweges die Frankenstraße, um beispielsweise die Post zu erreichen. In umgekehrter Richtung können Fußgänger aus den angrenzenden Straßen (In der Wässerscheid, Salierstraße, Gotenstraße) die in der Alte Straße angesiedelten Märkte, den Friedhof oder die Schulen über die Frankenstraße erreichen.

 

Aus diesem Grund kann auf eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr verzichtet werden.