Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Punkt 2 |
– Bau- und
Planungsangelegenheiten; |
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Beschluss:
Die Planungsaufträge
wurden einstimmig an folgende Büros vergeben:
Gebäudeplanung: Architekturbüro Rösner, Möseler,
Kühmstedt, Remagen
Tragwerksplanung: Ingenieurbüro Schmitz und Hoffmann, Remagen-Oberwinter
Techn. Ausrüstung: Planungsbüro WITEC, Ochtendung
Punkt 3 |
– Bau- und
Planungsangelegenheiten; |
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Die Planungsaufträge
wurden einstimmig an folgende Büros vergeben:
Gebäudeplanung: Architekturbüro Dünker, Grafschaft-Ringen
Tragwerksplanung: Ingenieurbüro Schmitz und Hoffmann, Remagen-Oberwinter
Punkt 4 |
– Aktuelle Bauanträge und
Bauvoranfragen – |
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Punkt 4.1 |
– Befreiungsantrag; |
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Der Grundstückseigentümer plant des Aufstockung des Gebäudes in den gleichen Außenabmessungen. Die nach dem Bebauungsplan zulässige Gebäudehöhe von 9,00 m würde um ca. 0,85 m überschritten.
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnte den Antrag einstimmig ab.
Punkt 4.2 |
– Befreiungsantrag; |
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Der Antragsteller plant den Umbau der bisherigen rheinseitigen Terrasse. Die Terrasse liegt vollständig außerhalb des Baufeldes und auch außerhalb des Überschwemmungsgebietes.
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt der beantragten Befreiung einstimmig zu.
Punkt 4.3 |
– Befreiungsantrag; |
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Beantragt ist die Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle. Diese überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze.
Ferner ergibt sich durch die Neubebauung eine Grundflächenzahl von 0,72, wobei der Bebauungsplan einen maximalen Wert von 0,7 erlaubt; umgerechnet auf die Größe des Baugrundstücks entspricht die Überschreitung einem Flächenanteil von 43 m².
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt der beantragten Befreiung einstimmig zu.
Punkt 4.4 |
– Befreiungsantrag; |
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Geplant ist der Neubau eines 5-Familienhauses auf dem Grundstück des ehem. Abfüllgeländes an der Quellenstraße.
Das vorgelegte Projekt weicht in mehreren Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
=> Überschreitung der Grundflächenzahl
die geplante Grundfläche soll um 73,8 m² überschritten werden.
=> Straßenseitige Baugrenze
Im „Erdgeschoss“ sowie im Obergeschoss soll jeweils ein Eckbalkon errichtet werden. Diese treten zur Quellenstraße hin um 2,40 m vor überschreiten mit 1,4 m die dortige Baugrenze.
=> ahrseitige Baugrenze
In den beiden vorgenannten Geschossen sollen ahrseitig Balkone entstehen, die über die gesamte Gebäudebreite um ca. 2 m vor die Fassade treten. Die Baugrenze wird dort um ca. 1,5 m überschritten.
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnt die beantragten Änderungen einstimmig ab.