Sachverhalt:
Zu Punkt 2 |
– Vertragsverhandlungen
zwischen EVM und RWE hinsichtlich der Stromnetzübernahme zugunsten der
"Rhein-Ahr-Energie"-Gesellschaft |
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Beschluss:
1) Zwecks
Umsetzung der Stromkonzessionsvergabeentscheidung vom 12. März 2013 beschließt
der Stadtrat dem in der Beschlussbegründung dargestellten Netzübernahmekonzept
einschließlich Übergangsmodell unter Interimsbeteiligung des Altkonzessionärs
zuzustimmen und ermächtigt den Bürgermeister, die hierfür erforderlichen
Maßnahmen zu treffen und Vereinbarungen abzuschießen.
2) Die
Gremien sind nach dem Feststehen des Netzwertes (ohne Entflechtungsaufwand)
hinsichtlich der Ausübung des Optionsrechtes über eine kommunale Beteiligung
(Anteilserwerb) an der Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co. KG (RAE) erneut zu
befassen. Zuvor muss die Abstimmung eines etwaigen Anteilserwerbes mit der
Kommunalaufsicht gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 GemO erfolgt sein.
3)
Die
kommunale Besetzungen der gesellschaftsrechtliche Struktur der Rhein-
Ahr-Energie (RAE) GmbH & Co.KG
und der Rhein-Ahr-Energie-Netz (RAEN)
(wie z.B. die Besetzung der Unternehmensvertretung, -führung und -aufsicht)
sind in einer gesonderten Beschlussvorlage
zur Entscheidung vorzulegen,
sofern ein Anteilserwerb erfolgt.
einstimmig beschlossen