Betreff
Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz
Vorlage
0569/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Unterzeichnung des neuen Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Rheinland-Pfalz zu

 


Sachverhalt:

Landesforsten Rheinland-Pfalz zieht sich zum 31.12.2018 aufgrund kartellrechtlicher Bedenken aus der gemeinsamen Holzvermarktung mit Privat- und Kommunalwald zurück. Da die Stadt Remagen ihr Holz bisher vertraglich über den sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag über das zuständige Forstamt Ahrweiler vermarktet, ist es erforderlich den bestehenden Vertrag fristgerecht zum 31.12.2018 zu kündigen und durch einen neuen Vertrag zu ersetzen.

 

Im Rahmen des neuen Vertrages gemäß § 27 Abs. 3 Landeswaldgesetz überträgt die Stadt Remagen dem Land Rheinland-Pfalz die Verwertung der Walderzeugnisse mit Ausnahme des Holzes aus dem Stadtwald. Des Weiteren überträgt die Stadt dem Land im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes die Beauftragung von Unternehmen und die Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien. Dabei werden die AGB-Forst des Landesforsten Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung zur Geschäftsgrundlage von Unternehmereinsätzen im Wald der Stadt Remagen. Der Vertrag kann jährlich gekündigt werden.