Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Unterzeichnung des neuen Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Rheinland-Pfalz zu
Sachverhalt:
Landesforsten Rheinland-Pfalz zieht sich zum 31.12.2018 aufgrund
kartellrechtlicher Bedenken aus der gemeinsamen Holzvermarktung mit Privat- und
Kommunalwald zurück. Da die Stadt Remagen ihr Holz bisher vertraglich über den
sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag über das zuständige Forstamt Ahrweiler
vermarktet, ist es erforderlich den bestehenden Vertrag fristgerecht zum
31.12.2018 zu kündigen und durch einen neuen Vertrag zu ersetzen.
Im Rahmen des neuen Vertrages gemäß § 27 Abs. 3 Landeswaldgesetz überträgt
die Stadt Remagen dem Land Rheinland-Pfalz die Verwertung der Walderzeugnisse
mit Ausnahme des Holzes aus dem Stadtwald. Des Weiteren überträgt die Stadt dem
Land im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes die Beauftragung von
Unternehmen und die Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und
Materialien. Dabei werden die AGB-Forst des Landesforsten Rheinland-Pfalz in
der jeweils gültigen Fassung zur Geschäftsgrundlage von Unternehmereinsätzen im
Wald der Stadt Remagen. Der Vertrag kann jährlich gekündigt werden.