a) Erstellung eines Kriterienkatalogs zum Straßenausbau
b) Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
empfiehlt dem Stadtrat die unter a) erläuterte Bewertung von Gemeindestraßen
festzulegen und die Verwaltung zu beauftragen in den nächsten Monaten die Straßen
im Stadtgebiet den vier Kategorien zuzuordnen und innerhalb der jeweiligen
Kategorie zu priorisieren.
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass bis zu einer endgültigen
Satzungsänderung zu den Straßenausbaubeiträgen zunächst alle Gemeindestraßen,
die die aus der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (einheitliche Oberfläche,
Entwässerung, Beleuchtung) nicht erfüllen, hergestellt werden sollen. Die
Verwaltung möge eine Prioritätenliste erstellen, die im Fachausschuss
vorgestellt und beschlossen wird.
Sachverhalt:
a)
Erstellung eines
Kriterienkatalogs zum Straßenausbau
Um in Zukunft besser und objektiver
entscheiden zu können, welche Straßen ausgebaut werden (die erstmalige
Herstellung nach Baugesetzbuch ist hiervon ausgenommen), werden die
Gemeindestraßen in vier verschiedene Kategorien eingeteilt.
Die Firma Roadz.ai
hat Ende 2019 alle Straßen abgefahren und Fotos aufgenommen. Anhand dieser
Fotos, die am PC eingesehen werden können, wird zunächst jede Straße digital begutachtet
und einer der nachstehenden vier Kategorien zugeordnet. Dabei gelten folgende
Festlegungen:
·
Grüne
Kategorie:
Die Straße befindet sich in einem guten Zustand und weist keine Mängel
auf. Der Belag (Asphalt, Pflaster) hat keine Risse, Absetzungen oder sonstige
Unebenheiten. Des Weiteren ist die Verkehrsfläche barrierefrei und somit für alle
Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt nutzbar.
·
Gelbe
Kategorie:
Die Straße weist geringe
Mängel auf. Diese können kleine vereinzelte Risse, Unebenheiten oder loses
Pflaster sein, die die Verkehrssicherheit jedoch nicht beeinträchtigen. Die
Aufteilung der Verkehrsfläche ist nahezu barrierefrei.
Orange Kategorie:
Die Straßenoberfläche zeigt deutliche Spuren der Abnutzung. Sie weist
erhebliche Mängel durch Schlaglöcher, Unebenheiten und Risse sowie Probleme bei
Entwässerung und Beleuchtung auf. Diese Mängel müssen vereinzelt durch
Unterhaltsmaßnahmen beseitigt werden. Die Barrierefreiheit ist nur
eingeschränkt gegeben.
·
Rote
Kategorie:
Die Mängel der Straße sind
aufgrund des fehlenden Unterbaus derart gravierend, dass sie eine akute
Verkehrsgefährdung darstellen. Vereinzelte Unterhaltsmaßnahmen sind hier nicht
mehr möglich, sodass eine gänzliche Erneuerung der Anlage alternativlos ist.
Die Barrierefreiheit für alle Anlieger ist nicht gewährleistet.
Innerhalb
dieser Kategorien kann die Priorität zum Ausbau entsprechend der
Verkehrsbelastung oder dem wirtschaftlichen Nutzen bestimmt werden.
1. Hauptverkehrsstraßen überörtlich, z.B.:
Quellenstraße, Sinziger Straße (nur Gehwege/Beleuchtung)
2. Hauptverkehrsstraße innerörtlich, z.B.: In
der Wässerscheid, Mittelstraße
3. Sammelstraße, z.B.: Schillerstraße,
Friesenstraße
4. Einbahnstraße, z.B.: Uhlandstraße,
Bahnhofstraße
5. Fußgängerzone, z.B.: Marktstraße
Nach etwa fünf
Jahren sollen die Straße zwecks Neuzuordnung erneut begutachtet werden.
Außerhalb dieser
Kategorien kann der Stadtrat jederzeit eine andere Reihenfolge festlegen und
beschließen.
b)
Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im
Stadtgebiet
Der Stadtrat wird
in seiner Sitzung am 8. Juni darüber entscheiden, ob die für 2020 und 2021 vorgesehenen
Ausbaumaßnahmen ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der geänderten
gesetzlichen Grundlage im Straßenausbaurecht und der hieraus resultierenden
Notwendigkeit zur Änderung der Satzung wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zunächst
alle Gemeindestraßen, die die aus der Rechtsprechung entwickelten Kriterien
(einheitliche Oberfläche, Entwässerung, Beleuchtung) nicht erfüllen, erstmalig
herzustellen. Diese Straßen (z.B. Sandweg, Wolkenburgweg, Elligstraße,
Parkstraße) könnten entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuches erstmalig
hergestellt und in Form von Erschließungsbeiträgen mit den Anliegern
abgerechnet werden.