Betreff
Straßenausbau-/Erschließungsmaßnahmen
a) Erstellung eines Kriterienkatalogs zum Straßenausbau
b) Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Stadtgebiet
Vorlage
0176/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die unter a) erläuterte Bewertung von Gemeindestraßen festzulegen und die Verwaltung zu beauftragen in den nächsten Monaten die Straßen im Stadtgebiet den vier Kategorien zuzuordnen und innerhalb der jeweiligen Kategorie zu priorisieren.

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass bis zu einer endgültigen Satzungsänderung zu den Straßenausbaubeiträgen zunächst alle Gemeindestraßen, die die aus der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (einheitliche Oberfläche, Entwässerung, Beleuchtung) nicht erfüllen, hergestellt werden sollen. Die Verwaltung möge eine Prioritätenliste erstellen, die im Fachausschuss vorgestellt und beschlossen wird.

 

Sachverhalt:

 

a)               Erstellung eines Kriterienkatalogs zum Straßenausbau

Um in Zukunft besser und objektiver entscheiden zu können, welche Straßen ausgebaut werden (die erstmalige Herstellung nach Baugesetzbuch ist hiervon ausgenommen), werden die Gemeindestraßen in vier verschiedene Kategorien eingeteilt.

 

Die Firma Roadz.ai hat Ende 2019 alle Straßen abgefahren und Fotos aufgenommen. Anhand dieser Fotos, die am PC eingesehen werden können, wird zunächst jede Straße digital begutachtet und einer der nachstehenden vier Kategorien zugeordnet. Dabei gelten folgende Festlegungen:

 

·         Grüne Kategorie:

Die Straße befindet sich in einem guten Zustand und weist keine Mängel auf. Der Belag (Asphalt, Pflaster) hat keine Risse, Absetzungen oder sonstige Unebenheiten. Des Weiteren ist die Verkehrsfläche barrierefrei und somit für alle Verkehrsteilnehmer uneingeschränkt nutzbar.

·         Gelbe Kategorie:
Die Straße weist geringe Mängel auf. Diese können kleine vereinzelte Risse, Unebenheiten oder loses Pflaster sein, die die Verkehrssicherheit jedoch nicht beeinträchtigen. Die Aufteilung der Verkehrsfläche ist nahezu barrierefrei.
Orange Kategorie:
Die Straßenoberfläche zeigt deutliche Spuren der Abnutzung. Sie weist erhebliche Mängel durch Schlaglöcher, Unebenheiten und Risse sowie Probleme bei Entwässerung und Beleuchtung auf. Diese Mängel müssen vereinzelt durch Unterhaltsmaßnahmen beseitigt werden. Die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben.

·         Rote Kategorie:
Die Mängel der Straße sind aufgrund des fehlenden Unterbaus derart gravierend, dass sie eine akute Verkehrsgefährdung darstellen. Vereinzelte Unterhaltsmaßnahmen sind hier nicht mehr möglich, sodass eine gänzliche Erneuerung der Anlage alternativlos ist. Die Barrierefreiheit für alle Anlieger ist nicht gewährleistet.

Innerhalb dieser Kategorien kann die Priorität zum Ausbau entsprechend der Verkehrsbelastung oder dem wirtschaftlichen Nutzen bestimmt werden.

1.    Hauptverkehrsstraßen überörtlich, z.B.: Quellenstraße, Sinziger Straße (nur Gehwege/Beleuchtung)

2.    Hauptverkehrsstraße innerörtlich, z.B.: In der Wässerscheid, Mittelstraße

3.    Sammelstraße, z.B.: Schillerstraße, Friesenstraße

4.    Einbahnstraße, z.B.: Uhlandstraße, Bahnhofstraße

5.    Fußgängerzone, z.B.: Marktstraße

Nach etwa fünf Jahren sollen die Straße zwecks Neuzuordnung erneut begutachtet werden.

 

Außerhalb dieser Kategorien kann der Stadtrat jederzeit eine andere Reihenfolge festlegen und beschließen.

 

b)           Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Stadtgebiet

 

Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 8. Juni darüber entscheiden, ob die für 2020 und 2021 vorgesehenen Ausbaumaßnahmen ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Grundlage im Straßenausbaurecht und der hieraus resultierenden Notwendigkeit zur Änderung der Satzung wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zunächst alle Gemeindestraßen, die die aus der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (einheitliche Oberfläche, Entwässerung, Beleuchtung) nicht erfüllen, erstmalig herzustellen. Diese Straßen (z.B. Sandweg, Wolkenburgweg, Elligstraße, Parkstraße) könnten entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuches erstmalig hergestellt und in Form von Erschließungsbeiträgen mit den Anliegern abgerechnet werden.