Betreff
Anträge über Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Vorlage
0180/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt auf Grund der Anträge für die Grundstücke Gemarkung Remagen, Flur 34, Flurstück 25/1 und 94/27, eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen. Die private Wasserversorgungsanlage darf nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.


Sachverhalt:

Die Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Remagen, Rheinallee, Flur 34, Parz. 25/1 und 94/27 haben einen Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ihr Grundstück beantragt. Es ist geplant, einen Brunnen in 15 m Tiefe niederzubringen, der zur Bewässerung des Gartengrundstückes und der Obstgehölze genutzt werden soll.

 

Die Entnahmemenge liegt jährlich ab April bis Oktober bei ca. 30 m³/a für das Grundstück 25/1 und bei ca. 50 m³/a für das Grundstück 94/27.

 

Den Anträgen kann gemäß § 7 der "Allgemeinen Wasserversorgungssatzung" der Stadt Remagen entsprochen werden.

 

Die Befreiungen sollten auf die Bewässerung der Gartenfläche beschränkt, zeitlich unbegrenzt, jedoch jederzeit wideruflich sein.