Betreff
Änderung Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (Mahnkosten)
Vorlage
0181/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Neufassung § 12 Zahlungsverzug der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB Wasser) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung, vom 16.Dez. 1997 zu beschließen. Die Änderung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.

 


Sachverhalt:

Die Abwicklung des Zahlungsverzuges von Kunden wird gemäß Betriebsführungsvertrag durch die evm abgewickelt. Durch ein Urteil des BGH in 2019 darf in ein pauschales Mahnentgelt nur der Schaden, der konkret durch die Pflichtverletzung verursacht worden ist, einfließen (z.B. Druck, Porto, Kuvertierung, Frankierung). Daher mussten die Mahnkosten von derzeit 5,00 € auf 1,15 € angepasst werden. Aus diesem Grund ist § 12 Zahlungsverzug der ZVB wie folgt zu ändern:

 

Neufassung:

Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung wird pauschal ein Mahnentgelt von 1,15 € (umsatzsteuerfrei) berechnet.

 

 

Der bisherige Text:

„Die Kosten zur erneuten Zahlungsaufforderung (Mahnung) oder einer erforderlichen Vollstreckungsmaßnahme sind nach den Gebühren im Verwaltungs-Verfahren, Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVGKostO) Rheinland-Pfalz, in der jeweils gültigen Fassung, zu zahlen.“ entfällt.

 

 

Die Änderung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.