Betreff
Erschließungsmaßnahmen im Stadtgebiet - Vorschlag für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
0421/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss befürwortet den Verwaltungsvorschlag und beauftragt die Verwaltung für die Straße Am Anger die notwendigen Planungsmittel in den Haushalt 2022 einzustellen und die Liste der Straßen den betroffenen Ortsbeiräten zur Beratung zuzuleiten.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 08.06.2020 hat der Stadtrat auf Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses beschlossen, dass bis zu einer endgültigen Satzungsänderung zu den Straßenausbaubeiträgen zunächst alle Gemeindestraßen, die die aus der Rechtsprechung entwickelten Kriterien (einheitliche Oberfläche, Entwässerung, Beleuchtung) nicht erfüllen, hergestellt werden sollen.

 

In der Sitzung am 25.08.2020 hat der Fachausschuss die Prioritätenliste mit fünf Kategorien beschlossen, mit der Vorgabe die Liste um die Parameter (1) Zustand des Straßenbelages sowie (2) Notwendigkeit der Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen zu ergänzen.

 

Die Angaben der EVM bezüglich Kanal und Wasser bezogen sich zunächst nur auf Baujahre und Vorhandensein (ja/nein). Auf Nachfrage in welchen Straßen aufgrund des Zustands der Leitungen eine dringende Sanierung erforderlich ist, wurden nur die Straße Am Anger in Remagen und Im Klosterfeld in Oberwinter genannt. Beide Straßen befinden sich in Kategorie 1 (gelb) und weisen im Straßenbelag Mängel bzw. erhebliche Mängel auf.
Da sich in der Straße Am Anger das Krankenhaus befindet, schlägt die Verwaltung vor, in 2022 Planungskosten einzustellen, um die Anliegerversammlung durchzuführen, damit die notwendigen Beschlüsse im Ortsbeirat erfolgen können. Die Tiefbaumaßnahmen können dann in 2023 erfolgen.

 

Für die Straße Im Klosterfeld könnten für 2023 Planungsmittel und 2024 die notwendigen Investitionskosten bereitgestellt werden.

 

Die Liste der Straßen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches als Erschließungsmaßnahme hergestellt werden müssen, sollte für die zukünftige Priorisierung wieder in den Ortsbeiräten beraten werden.