Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr
Vorlage
0376/2021/1
Aktenzeichen
671
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, den „Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen“ vom 19.03.2018 unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen und Hinweise fortzuschreiben.


Sachverhalt:

Nach der in nationales Recht umgesetzten EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen, spätestens jedoch alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§§ 47 a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz -­BImSchG­-). In Remagen betroffen ist hiervon als Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die B9 in ihrem gesamten Verlauf.

 

Der Lärmaktionsplan der Stadt Remagen wurde am 19.03.2018 vom Stadtrat beschlossen. Die redaktionell an den Beschluss angepasste Fassung vom Mai 2018 wurde über das Landesamt für Umwelt gemeldet und kann auf der städtischen Homepage unter  https://www.remagen.de/images/001_2019_Rathaus_Buergerservice/Bauen_Umwelt/Umwelt/Laerm_Umgebungslaerm/Laermaktionsplan_2018-05-18.pdf

als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

Mit Wirkung zum 08.12.2020 wurde die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung außerhalb von Ballungsräumen (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) nunmehr dem Landesamt für Umwelt (LfU) übertragen. Strategische Lärmkarten der 4. Runde sind bis zum 30.06.2022 auszuarbeiten, die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans hat bis zum 18.07.2024 zu erfolgen.

Wegen des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Vollzugsdefiziten bei der Lärmaktionsplanung ist es für das LfU von großer Wichtigkeit, bei den Gemeinden bereits in Aufstellung bzw. Überarbeitung befindliche Lärmaktionspläne trotz der zwischenzeitlichen Zuständigkeitsverlagerung fertigzustellen, so dass diese noch an die EU-Kommission gemeldet werden können.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Aktualität der seinerzeit verwendeten Ausgangsdaten überprüft (vgl. Anlage). Demnach ist die durchschnittliche Verkehrsmenge auf der B9 in der Spitze um ca. 2,3% gestiegen. Die zusätzlichen Verkehre konzentrieren sich dabei auf den Zeitraum zwischen 06:00 und 18:00 Uhr (+ 80 Fahrzeuge = + 7,6%). In der Nachtzeit erhöht sich die Verkehrsstärke um 5 Fahrzeuge/Stunde (+3,3%). Der Lkw-Anteil ist mit einem Minus von 0,1% nahezu unverändert.

 

Betrachtet man die Zahl der betroffenen Anwohner so ist festzustellen, dass sich deren Anzahl zwar erhöht hat (1.048 in 2017 gegenüber 990 in 2012), die absolute Zahl in den am stärksten belasteten Pegelbereichen jedoch durchweg abgenommen hat. So leben in dem Pegelbereich zwischen LDEN 70 und 75 dB(A) statt bislang 57 nur noch 45 Personen und auch in der Nacht sind vom lautesten Pegelbereich LNight 60 bis 65 dB(A) statt bislang 80 nur noch 58 Personen betroffen. Räumliche Schwerpunkte bilden die Ortsdurchfahrten in Rolandswerth und Remagen, wo die Bebauung recht nah an die Straße reicht.

 

Hinsichtlich der Möglichkeiten, auf die von der Bundesstraße ausgehenden Schallemissionen unmittelbar einzuwirken, wird auf die als Anlage beigefügte bisherigen Fassung der Lärmaktionsplanung verwiesen, dort Kapitel 3.

Im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie positiv anzumerken ist, dass die zulässigen Geschwindigkeiten auf der Bundesstraße an den Stadteingängen reduziert wurde. Im Abschnitt zwischen der Einmündung Am Schwalbenberg und der Stadtgrenze nach Sinzig wurde der Bereich mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beide Fahrtrichtungen um ca. 200 m ortsauswärts verlängert. Im Übergang von Rolandswerth nach Bonn ist in südlicher Fahrtrichtung nun ebenfalls durchgängig von der Landesgrenze bis Rolandswerth die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.

 

Gegenüber dem Landesbetrieb Mobilität als zuständigem Straßenbaulastträger wird mit dem aktualisierten Lärmaktionsplan angeregt, diese Regelung auch für die Fahrtrichtung Bonn festzusetzen. Auf diesem Abschnitt beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Fahrt von Rolandswerth nach Bonn zwischen den Ortsgrenzen derzeit noch 70 km/h. Für die angrenzenden Wohngebäude wird eine positive Wirkung im Sinne des Schallschutzes erwartet.

 

Die Stadt Remagen geht überdies davon aus, dass mit dem anstehenden Umbau der Ortsdurchfahrt Remagen die Schallemissionen lokal durch eine Verstetigung der Verkehrsflüsse vermindert werden können.

 

 

Ergebnis des Beteiligungsverfahrens:

 

In der Zeit vom 17.05. bis 30.05.2021 wurde der Entwurf der Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr der Stufe 3 offengelegt. Die Bürger wurden im Amtsblatt vom 13.05.2021 darauf hingewiesen, dass sie das Dokument als PDF-Datei auf der Internetseite der Stadt Remagen herunterladen können und dass sie die Möglichkeit haben, während der Offenlage Anregungen schriftlich vorzubringen. Die von der Planung betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 11.05.2021 über die Offenlage informiert.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange führte zu folgendem Ergebnis:

 

  • Seitens der Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein.

 

  • Die Kreisverwaltung Ahrweiler, Ordnung und Verkehr, bat um eine Fristverlängerung, um eine Stellungnahme des LBM einzuholen. Dem Antrag auf Fristverlängerung wurde bis Ablauf der 22. KW stattgegeben mit dem Hinweis, dass der LBM von der Stadt bereits unmittelbar am Verfahren beteiligt wurde. Eine weitergehende Stellungnahme der Kreisverwaltung ging nicht mehr ein.

 

  • Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) teilt mit, dass gegen den Lärmaktionsplan keine Bedenken bestehen und gibt Hinweise auf notwendige Änderungen oder Ergänzungen (insbes. zur Aktualisierung von Rechtsgrundlagen).

 

  • Die SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, wie auch die Bundeswehr (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) teilten mit, dass keine Einwände erhoben werden.

 

  • Beteiligt wurden zudem das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler wie auch die Polizeiinspektion Remagen. Von diesen beiden Behörden gingen keine Stellungnahmen ein. Entsprechend der im Anschreiben vom 11.05.2021 dargestellten Verfahrensabläufe darf die Stadt hier unterstellen, dass keine Bedenken bestehen.

 

Die Stellungnahmen der Behörden sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-keine-