Betreff
Übertragung von Präsenzsitzungen
Vorlage
0460/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Stadtrats vor der Sommerpause wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ das Thema „Übertragung von Präsenzsitzungen“ angesprochen. Bürgermeister Björn Ingendahl sagte seinerzeit zu, Informationen hierzu zusammenzutragen.

 

Rechtliche Grundlage für die Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen ins Internet bildet § 35 I GemO. Die Regelung wurde eingeführt, um die Öffentlichkeit zu stärken und sie am kommunalen Geschehen teilhaben zu lassen.

 

Die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertagungen ist in der Hauptsatzung zu regeln.

 

Ein entsprechendes Muster der Gemeinde- und Städtebundes sieht verschiedene Regelungsoptionen vor:

 

  • Totaler Ausschluss von Ton- und Bildübertragungen
  • Öffnung lediglich für Presse und Rundfunk
  • Streaming durch die Stadt
  • Weite Öffnung für alle (Zuschauer, Ratsmitglieder, Presse und Rundfunk dürfen Aufnahmen fertigen und verbreiten)

 

Erfolgt keine Regelung in der Hauptsatzung greift § 35 I Satz 6 GemO. Danach sind sämtliche Bild- und Tonübertragungen nur dann erlaubt, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats zustimmen. Das heißt, vor jeder Sitzung ist im Einzelfall die Einwilligung der teilnehmenden Rats- oder Ausschussmitglieder einzuholen.

 

Um Informationen über Kosten und Aufwand zu erhalten, hat die Stadtverwaltung Kontakt zu den Städten Monheim und Euskirchen aufgenommen.

 

Die Stadt Monheim überträgt seit 2018 ihre Rats- und Ausschusssitzungen (s. https://stadtrat.monheim.de/bi/sitzungen/3425). Von den rund 42.000 Einwohnern verfolgen, je nach Thema, mehrere Hundert die Sitzungen. Die Veröffentlichung erfolgt über „Open Telekom Cloud“ und ist dauerhaft abrufbar. Ein herunterladen ist jedoch ausgeschlossen, so dass der Missbrauch der zur Verfügung gestellten Bilder nahezu ausgeschlossen und bis zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht erfolgt ist. Die Kosten für den externen Auftragnehmer betragen nach Auskunft der Stadt Monheim rund 3.000 Euro pro Sitzung. Die Verwaltung der Stadt Monheim hat uns eine Präsentation „Erfahrungsaustausch – Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen vom 27.05.2021“ zur Verfügung gestellt, welche die Rats- und Ausschussmitglieder als Anlage zu dieser Vorlage einsehen können.

 

Die Stadt Euskirchen ( https://www.euskirchen.de/rathaus/rats-tv ) befindet sich derzeit in einer Testphase. Hier wurde der Auftrag an einen örtlichen Anbieter vergeben. Die Übertragung erfolgt teils mit fest installierten und teils mit Handkameras. Der Übertragung erfolgt über „YouTube“ und ist jederzeit abrufbar. In der Testphase wurden die Kosten mit rund 1.000 Euro pro Sitzung beziffert.