Betreff
LEADER-Förderung 2023-2027 – Bereitstellung des Eigenanteils
Vorlage
0494/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Kofinanzierungsanteil der Stadt Remagen an den projektunabhängigen kommunalen Mitteln in Höhe von insgesamt 37.192,52 Euro (verteilt auf den Zeitraum der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027) zuzustimmen.


Sachverhalt:

Hervorgehend aus den beiden Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Rhein-Wied und Rhein-Eifel schließen sich die vier Verbandsgemeinden Bad Breisig, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel mit den beiden Verbandsfreien Städten Remagen und Sinzig zusammen und möchten somit den LEADER-Ansatz in der nächsten Förderperiode (2023 bis 2027) gemeinsam als neue LAG Rhein-Ahr fortsetzen. Der Bewerbung wurde durch die Verbandsgemeinde- und Stadträte aller beteiligten Verbandsgemeinden und Verbandfreien Städte bereits zugestimmt (in Remagen in der Sitzung des Stadtrates am 25. Januar 2021).

Im Nachgang zur ersten Abstimmung bzgl. einer Bewerbung als LEADER-Region konnte auch Bad Breisig für die Mitwirkung in der Region gewonnen werden. Hintergrund ist die bereits erfolgreiche Zusammenarbeit im Entwicklungsprojekt „Starke Kommunen – Starkes Land“, in dem sich Städte und Gemeinden rechts und links des Rheins vernetzt haben. Damit dieser Zusammenarbeit erfolgreich weitergeführt und auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden kann, wird es als sinnvoll gesehen, die Region um die Verbandsgemeinde Bad Breisig entsprechend zu erweitern.

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens als LEADER-Region wird derzeit eine Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) erstellt, die bis zum 31. März 2022 beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingereicht werden muss. Zu den Bewerbungsunterlagen zählt neben der LILE auch ein Nachweis der Kofinanzierungszusage in Höhe von 10% des Bewirtschaftungsplafonds der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften.

Die kommunalen Gebietskörperschaften der Region müssen sich im Rahmen der Bewerbung für die Anerkennung der LAG dazu verpflichten, projektunabhängige kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die mindestens 10% der bei Anerkennung zugewiesenen ELER-Mittel entsprechen. Für die zukünftige LAG Rhein-Ahr ist – vorbehaltlich späterer Aufstockungen - von ELER-Mitteln in Höhe von 2.000.000 Euro auszugehen. Die damit fälligen 200.000 Euro kommunale Mittel sind entsprechend eines einwohnerbasierten Verteilschlüssels auf die einzelnen kommunalen Verbandsgemeinden und verbandsfreien Städte umzulegen. Die angegebenen Mittel werden über fünf Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

Verbandsgemeinde / Verbandsfreie Stadt

Einwohner (31.12.2019)

Eigenanteil (2023-2027)

Bad Breisig

13.517 (14,7%)

29.372,01

Euro

Bad Hönningen

12.067 (13,1%)

26.221,21

Euro

Linz am Rhein

18.708 (20,3%)

40.651,89

Euro

Unkel

13.002 (14,1%)

28.252,93

Euro

Remagen

17.116 (18,6%)

37.192,52

Euro

Sinzig

17.630 (19,2%)

38.309,43

Euro

EU-Förderung

 

2.000.000,00

Euro

Summe

92.040 (100%)

2.200.000,00

Euro

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung von insgesamt 37.192,52 Euro (verteilt auf den Zeitraum der LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027).