Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der außerplanmäßigen Ausgabe von 18.355,04 € zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung den Auftrag an die Firma FORPLAN GmbH zu vergeben.
Sachverhalt:
Vermerk über die Prüfung und Wertung von
Angeboten |
Maßnahme: Erstellung
eines Feuerwehrbedarfsplans
Auftraggeber: Stadt Remagen
Planung durch: Verwaltung
Vergabegrundlage: VOB/A VOL/A UVgO
Vergabeart: öffentlich beschränkt freihändig
Veröffentlicht: Amtsblatt IBAU bi-Bauwirtschaft
Submissionsanzeiger Internet Subreport
3
Anzahl Bewerbungen:
3
Eingegangene
Angebote:
0
Eingegangene
Nebenangebote (zugelassen):
Preisspiegel:
Nr. |
Bieter |
Angebotssumme brutto |
% |
1 |
FORPLAN GmbH |
18.355,04 € |
116 |
2 |
Bieter |
17.493,00 € |
111 |
3 |
Bieter |
15.765,12 € |
100 |
Die Angebote sind
wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert und entsprechen der geforderten
Leistung.
Kurzbeschreibung der Leistung:
Nach dem im Jahr 2020 novellierten Brand-
und Katastrophenschutzgesetz können die Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan
aufstellen. Dies ist in Rheinland-Pfalz nicht zwingend vorgeschrieben, wird
jedoch empfohlen, um eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Feuerwehr
vorzunehmen. Dabei wird der technische, personelle und organisatorische Bedarf
des Einsatzdienstes mit den finanziellen Möglichkeiten der Kommune und ihrem
gesetzlichen Auftrag in Einklang gebracht.
Um der Politik für die nächsten Jahre eine
fundierte Finanzplanung vorlegen zu können, hat die Wehrleitung nun den Wunsch
geäußert einen solchen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser soll
Entscheidungshilfen liefern, indem der Zusammenhang zwischen Kosten und
Sicherheit aufgezeigt wird und Empfehlungen für ein politisch tragfähiges und
auf Dauer finanzierbares Sicherheitsniveau ausgearbeitet werden.
Gleichzeitig soll der Bedarfsplan der
Verwaltung und dem Rat eine Handlungsempfehlung geben, um möglichen Vorwürfen
des Organisationsverschuldens entgegen zu wirken.
Die erstmalige
Erstellung ist aufgrund des hohen Zeitaufwands ohne Hilfe einer externen Firma
nicht möglich. Die Verwaltung, die Wehrleitung und teilweise auch die
Einheitsführungen wirken bei der Durchführung des Projektes mit.
Die Erstellung
eines Feuerwehrbedarfsplans ist in folgende Unterpunkte aufgegliedert:
Projektauftaktgespräch, Bestandserhebung, Durchführung Gefährdungs- und
Risikoanalyse, Feststellung des IST-Zustandes, Entwicklung der SOLL-Struktur,
Erstellung eines Entwurfs, Abstimmung und die Vorstellung in einem politischen
Gremium.
Nach
Angebotsvergleich bietet die Firma FORPLAN GmbH das umfangreichste Angebot. Für
die Erstellung, Durchführung und Präsentation gibt diese einen Zeitaufwand von
18,9 Tagen zu einem Tagessatz von 1.142,40 Euro an. Im Vergleich dazu gibt der
günstigste Bieter einen Zeitaufwand von 12 Tagen an. Der Tagessatz liegt hier
jedoch bei 1.313,76 Euro. Bei dem doch gering angesetzten Zeitaufwand kann
davon ausgegangen werden, dass hier weitere Tage zur detaillierten Umsetzung
und Abstimmung erforderlich sein werden.
Darüber hinaus
sind im Angebot der Firma FORPLAN GmbH bereits Leistungen enthalten, wie
beispielsweise die Betrachtung von lokalen Schadensereignissen, kreisweite
Betrachtungen, sowie die Beteiligung der Feuerwehrangehörigen mittels eines
Onlinetools zur Erstellung einer Einsatzverfügbarkeitsanlalyse, die bei Bieter
Nr. 2 und Nr. 3 teilweise zusätzlich gebucht werden müssten. Dieses führt
automatisch zu Mehrkosten.
Setzt man den
Zeitaufwand aller Bieter ins gleiche Verhältnis von hier 18,9 Stunden, ist das
Angebot der Firma FORPLAN GmbH mit 18.355,04 Euro das wirtschaftlichste. Bei
Bieter Nr. 2 würden die Gesamtkosten bei 22.041,18 Euro und bei Bieter Nr. 3
bei 24.830,06 Euro liegen.
Da für die
Anfahrt zu den Vor-Ort-Terminen auch jeweils eine Kilometerpauschale berechnet
wird, ist hier auch die räumliche Nähe zu Remagen zu berücksichtigen.
Die Firma FORPLAN
GmbH hat ihren Sitz in Bonn. Der Firmensitz von Bieter Nr. 2
befindet sich in
Düsseldorf und der des günstigsten Bieters Nr. 3 in Viersen, sodass mit
zusätzlichen Kosten zu rechnen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2022 stehen keine Mittel zur Verfügung, so dass außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 18.355,04 € entstehen.