Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
0689/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Remagen zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 114,21 € zu.

 


Sachverhalt:

 

1.     § 6 und § 14, Änderung der Bezeichnung des Seniorenbeirates

 

 

Im Seniorenbeirat wurde in der Vergangenheit immer wieder auch das Thema „Barrierefreiheit“ diskutiert. Dabei vertritt der Beirat die Auffassung, dass diesem Thema mehr Aufmerksamkeit gegeben werden sollte. Gleichzeitig wurde diskutiert, ob sich der Seniorenbeirat um diese Belange zu kümmern habe oder ob dafür ein eigener Beirat erforderlich sei.

 

Aufgrund der großen Schnittmenge der Interessen von körperlich eingeschränkten MitbürgerInnen und SeniorInnen vertraten die Mitglieder die Auffassung, dass ein weiterer Beirat nicht erforderlich sei. Es wurde daher beantragt, den bisherigen „Seniorenbeirat der Stadt Remagen“ auf „Inklusions- und Seniorenbeirat der Stadt Remagen“ zu erweitern. Dies hätte den Vorteil, dass nicht ein weiteres Gremium erforderlich ist und ggf. zwei Gremien überschneidende Themen bearbeiten.

 

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren und Soziales hat diesem Vorschlag zugestimmt.

 

In § 6 und § 14 der Hauptsatzung soll daher die neue Bezeichnung des Beirates aufgenommen werden.

 

2.     § 11 Abs. 3, Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrats

 

Es wurde angeregt, Fahrtkosten zu Sitzungen, die außerhalb des Stadtgebietes durchgeführt werden, zu erstatten. Hintergrund ist, dass die Sitzungen der Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH in der Regel in Gerolstein stattfinden. Daher wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

 

„Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort im Stadtgebiet erstattet.“

 

 

3.     § 18 Absatz 2, Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige

 

Zum 01.04.2022 wurde in der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Remagen, Einheit Remagen, eine Bambini-Feuerwehr gegründet. Gemäß § 11 Absatz 4 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung beträgt die Aufwandsentschädigung für den Leiter einer Bambini-Feuerwehr 39,41 Euro monatlich.

Für den ständigen Stellvertreter des Leiters der Bambini-Feuerwehr soll künftig eine Aufwandsentschädigung von 50% der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden. Gleichzeitig soll diese Regelung auch für die ständigen Stellvertreter der Jugendwarte angewendet werden.

 

 

Im September 2020 wechselte der Standort des Gerätewagen-Gefahrgut von Remagen nach Oberwinter. Die auf dem Fahrzeug befindlichen Atemschutzgeräte werden seither von dem Atemschutzgerätewart der Einheit Oberwinter geprüft. Aufgrund des Mehraufwands soll die Aufwandsentschädigung auf 20% des Höchstsatzes, 39,17 Euro monatlich, angepasst werden.

Der Atemschutzgerätewart der Einheit Kripp hat durch das Hilfeleistungslöschboot auch weitere Atemschutzgeräte zu prüfen. Da Kripp weniger Geräte als Oberwinter vorhält, wird hier vorgeschlagen die Aufwandsentschädigung auf 18 % des Höchstsatzes, 35,25 Euro monatlich, anzupassen.

Der Mehraufwand begründet sich auch durch die gestiegene Anzahl der Atemschutzgeräteträger in beiden Einheiten. Neben Einsätzen muss jeder Atemschutzgeräteträger zweimal jährlich eine Übung unter Atemschutz absolvieren. Die Geräte müssen im Anschluss daran geprüft werden.

 

Die Aufwandsentschädigung für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale (inklusive Bearbeitung der Einsatzberichte und EVUS-Systembetreuer) in Höhe von 146,89 € soll auf folgende Positionen aufgeteilt werden:

Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen        73,45 €

Sachbearbeiter Einsatzberichte:                                                               73,45 €

 

Zusätzlich soll eine neue Position „Sachbearbeiter BKS-Portal“ hinzugefügt werden. Hierfür soll künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung von 23,51 € ausgezahlt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die vorgeschlagenen Änderungen in § 17 führen - sofern alle Positionen besetzt sind – zu jährlichen Mehrausgaben von 2.078,76 €.

 

Die Mehrausgaben für das Jahr 2022 betragen insgesamt 346,46 €. Im Haushalsjahr 2022 stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von 232,25 Euro bereit.