Betreff
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung
Vorlage
0703/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Gefahrenabwehrverordnung, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die in der aktuellen Gefahrenabwehrverordnung enthaltenen Regelungen nicht umfassend genug bzw. zielführend sind. Es ist daher beabsichtigt, in eine überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung u.a. folgende Regelungen aufzunehmen:

 

  • Pflicht zum Mitführen eines Hundekotbeutels beim Führen eines Hundes
  • Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen in Grünanlagen
  • Beseitigungspflicht von Nist-, Brut- oder Schlafplätzen verwilderter Tauben
  • Entsorgung von Haushalts- und Gewerbemüll
  • Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

 

Darüber hinaus wurden einige Formulierung basierend auf der Muster-Gefahrenabwehrverordnung des Landes abgeändert.

 

Die Gefahrenabwehrverordnung bedarf der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.