Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Als
Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
10.06.2025
beigefügt.
Zu
der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Teilhaushalt
I Zentralverwaltung
1.
Technikunterstütze Informationsverarbeitung (11440)
Sicherheit vor Cyberangriffen
Es ist vorgesehen, die Cybersicherheit in den
kommenden Jahren schrittweise zu erweitern. Die erforderlichen Haushaltsmittel,
beispielsweise für die Anschaffung von Firewalls, sind bereits im Haushalt 2025
verankert. Weitere Haushaltsmittel sollen auch in den kommenden Jahren
veranschlagt werden.
2. Grundschule Oberwinter (21130) /
Kindertagesstätte Arche Noah (36551)
Einzelbestellungen
Einzelbestellungen entstehen teils aus kurzfristigem
Bedarf oder spezifischen Anforderungen. Die Belieferung durch mehrere Anbieter
ist historisch gewachsen. Eine vollständige Zentralisierung würde die
Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle voraussetzen, was aus
wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar ist.
Ein systematischer Angebotsvergleich wird geprüft,
soweit dieser ohne erheblichen Mehraufwand umsetzbar ist. Die Möglichkeit einer
erweiterten zentralen Lagerhaltung typischer Artikel am Bauhof mit einfacher
Entnahmeregelung wird ebenfalls geprüft.
Die Einrichtungen werden für wirtschaftliches
Bestellverhalten sensibilisiert. Ziel ist eine weitere Optimierung.
3.
Ehrenamt (28200)
Budget
Ehrenamt
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wurde auf
20.000 EUR festgesetzt. Diese Mittel waren größtenteils für die Durchführung
des Ehrenamtstages vorgesehen. In der Vorbereitung zu der Veranstaltung wurde
das Programm detailliert festgelegt. Der Kreis der Teilnehmer war im Vorfeld
nicht abschätzbar. Angeschrieben wurden rund 100 Personen, von denen rund 50
den Weg ins Foyer fanden. Die Beiträge (Vortrag und künstlerischer Auftritt)
waren wesentlich günstiger als gedacht. Zudem konnte man mit der Caritas (Leben
und älter werden in Remagen mitgestalten) einen Mitorganisator gewinnen, der
wiederrum Fördermittel abrufen konnte.
Für das Jahr 2025 wurden erneut Haushaltsmittel in
Höhe von 20.000 EUR zur Verfügung gestellt. Geplant sind in diesem Jahr ein
Vereinsfest und die Erstellung der
Ehrenamts-App. Zudem ist eine Mikroförderung für ehrenamtliche
Gruppierungen geplant.
4.
Kulturelle Veranstaltungen (28120)
Zusammenarbeit
aller Kulturtreibenden
Die
Anmerkungen zur Klassikreihe und zur kulturellen Arbeit insgesamt wurden
aufmerksam zur Kenntnis genommen. Über eine verstärkte gesamtstädtische
Zusammenarbeit aller Kulturtreibenden wurde im Ausschuss für Kunst, Kultur und
Tourismus bereits im Jahr 2018 diskutiert. Damals wurde festgestellt, dass dies
auf ehrenamtlicher Basis schwierig umsetzbar und auch seitens der Verwaltung
personell nicht leistbar ist. An dieser Situation hat sich nichts geändert.
Allerdings bietet der jährliche städtische Zuschuss zur Kulturwoche in Höhe von
bis zu 5.000 EUR eine gut genutzte Unterstützung für entsprechende
Veranstaltungsreihen. Die über das Produkt „Kulturelle Veranstaltungen“
finanzierte Klassikreihe ist mit ihrem kleinen fast selbsttragenden Budget
lediglich als ergänzendes kulturelles Angebot zu sehen, das sonst kaum bedient
wird. Die Kleinkunstreihe ist aufgrund der personellen Situation an zwei
Fremdveranstalter vergeben und weitgehend kostenneutral.
Teilhaushalt
II Finanzverwaltung
Hier gab es keine Beanstandungen.
Teilhaushalt
III Bauverwaltung
5.
Spielplätze (36620), Förderung des Sports (42100), Sportplätze (42410)
Skontoabzug
Grundsätzlich
ist die Verwaltung bemüht die Zahlungsfristen und den damit verbundenen
Skontoabzug, sofern gewährt, zu ziehen. In einzelnen Fällen, kann es schon
einmal vorkommen, dass Rechnungen einer längeren Prüfung unterzogen werden und
damit einhergehende Rückmeldungen sich verzögern.
Die
Mitarbeitenden werden jedoch nochmals sensibilisiert, die Prüfung der
Rechnungen so zügig abzuarbeiten, dass der Skontoabzug möglich ist.
6.
Gewässerunterhaltung (55200)
Renaturierung Unkelbach
Die in der Anmerkung genannten anrechenbaren Kosten
der Leistungsphasen 1–4 (208.250,00 EUR) sowie 5–9 (263.186,78 EUR) stellen
keine tatsächlichen Ausgaben dar, sondern bilden die Grundlage zur Berechnung
des Planungshonorars gemäß HOAI. Die tatsächlichen Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich auf 402.469,38 EUR und setzen sich zusammen aus der
Schlussrechnung der ausführenden Firma in Höhe von 313.192,27 EUR, weiteren
Baukosten (z. B. Bauhofleistungen und kleinere Fremdleistungen) in Höhe
von 10.344,32 EUR sowie den Planungskosten und Gutachterleistungen in Höhe von
78.932,79 EUR.
Die ursprünglich kalkulierten Baukosten lagen laut
Kostenschätzung des Planungsbüros bei 295.000,00 EUR netto zuzüglich
Planungskosten. Die ausführende Firma wurde nach erfolgter Ausschreibung mit
einer Auftragssumme von 266.092,73 EUR brutto beauftragt. Die Mehrkosten im
Bauablauf sind im Wesentlichen auf Leistungsänderungen und -ergänzungen während
der Bauausführung zurückzuführen.
Im Haushaltsjahr 2024 waren keine Mittel für die
Maßnahme veranschlagt; es erfolgte jedoch eine außerplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 36.663,40 EUR. Eine Förderung in Höhe von 90 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben ist beantragt; hiervon wurden bislang 236.202,00 EUR
vereinnahmt, ein Restbetrag von ca. 126.000 EUR steht gemäß
Schlussverwendungsnachweis vom 25.02.2025 noch aus.
7.
Klimaschutz (55430)
Fortbildungskurs Obstbaumschnitt
Die Buchung der Ausgaben für den Fortbildungskurs
„Obstbaumschnitt“ in Höhe von 737,80 EUR sowie die Anschaffung eines Apfelbaums
unter dem Produkt Klimaschutz erfolgte bewusst und begründet.
Der Kurs richtete sich nicht an Mitarbeitende des
Bauhofs, sondern gezielt an Bürgerinnen und Bürger, denen im Rahmen eines
gemeindlichen Förderprogramms bereits Obstbäume zur Verfügung gestellt wurden.
Ziel des Kurses war es, diese Bürger fachlich in die Pflege der Bäume
einzuführen, um die langfristige Vitalität und Ertragssicherheit der Bäume zu
gewährleisten.
Das Förderprogramm sowie die begleitenden
Schulungsmaßnahmen sind Teil der kommunalen Maßnahmen zur Förderung des
Klimaschutzes und der Biodiversität. Die Pflanzung und fachgerechte Pflege von
Streuobstbäumen leisten einen Beitrag zur CO₂-Bindung, zur Erhöhung der Artenvielfalt und
zur ökologischen Aufwertung von Gemeindeflächen bzw. privaten Gärten im
Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang ist auch die Anschaffung des Apfelbaumes
zu sehen, der ebenfalls im Rahmen des Programms eingesetzt wurde.
Eine Buchung unter „Unterhalt Ausgleichsflächen“
wäre aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht sachgerecht gewesen, da es sich
hierbei nicht um Maßnahmen auf oder für festgesetzte
Kompensationsflächen handelt, sondern um freiwillige Leistungen im Bereich
kommunaler Klimaschutz / ökologische Öffentlichkeitsarbeit.
Die gewählte Buchung unter der entsprechenden
Buchungsstelle ist daher zutreffend und sachlich begründet.
Teilhaushalt
IV Ordnungsverwaltung
8.
Straßenverkehrswesen (12310)
Reduzierung der
Kosten
Die
Stadtverwaltung ist stets um ein wirtschaftliches und sparsames Handeln bemüht.
Die aufgeführten Kosten spiegeln notwendige Ausgaben zur Sicherstellung von
Ordnung und Verkehrssicherheit wider. Insbesondere Personalkosten sind im
Rahmen gesetzlicher Aufgabenwahrnehmung unvermeidbar. Dennoch wird die
Verwaltung die genannten Hinweise aufgreifen und Möglichkeiten zur Optimierung
der Einnahmen- und Ausgabensituation prüfen.
9.
Ruhender Verkehr (12350)
Fehlbuchungen
Die
genannten Fehlbuchungen betreffen Ordnungswidrigkeiten wegen Urinierens in der
Öffentlichkeit und hätten richtigerweise dem Produkt "12210 Sicherheit und
Ordnung" zugeordnet werden müssen. Eine Umbuchung ist aufgrund des
abgeschlossenen Haushaltsjahres 2024 nicht mehr möglich. Die Mitarbeitenden
wurden bereits dahingehend sensibilisiert, künftig auf eine korrekte Verbuchung
zu achten.
Parkraumbewirtschaftung
Die
Parkraumbewirtschaftung (z. B. durch Parkscheinautomaten) und die
Parkraumüberwachung (Kontrolle des ruhenden Verkehrs) sind zwei klar getrennte
Aufgabenbereiche mit unterschiedlichen Zielen und Rechtsgrundlagen. Während die
Bewirtschaftung der Lenkung des Parkverhaltens dient und über Gebühren
finanziert wird, verfolgt die Überwachung ordnungsrechtliche Zwecke und führt
ggf. zu Verwarn- oder Bußgeldern.
Haushaltsrechtlich dürfen diese Bereiche nicht vermischt werden, da
Verwarnungseinnahmen keine zweckgebundenen Mittel darstellen. Auch wenn
Verstöße im gebührenpflichtigen Parkraum stattfinden, besteht kein
unmittelbarer Zusammenhang zu den Kosten der Parkraumbewirtschaftung. Daher ist
die getrennte Zuordnung im Haushalt sachlich und rechtlich korrekt.
10.
Brandschutz (12600)
Anschaffung
Dieselgenerator
Die Anschaffung des Diesel-Notstromgenerators wurde
im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten und am 26.06.2023 mit dem
Ziel beschlossen, die Notstromversorgung des Feuerwehrgerätehauses Remagen im
Falle einer Gasmangellage sicherzustellen. Grundlage war eine wirtschaftliche
und auskömmliche Angebotskalkulation. Die finanziellen Mittel in Höhe von
60.000 EUR standen im Haushalt 2023 bereit. Der Auftrag wurde entsprechend dem
Beschlussvorschlag vergeben.
Höhenverstellbare Tische
Die Erneuerung der Feuerwehreinsatzzentrale,
einschließlich der höhenverstellbaren Tische mit Monitor-Verstellmodul, wurde
im Stadtrat am 10.07.2023 beraten und im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur
Modernisierung beschlossen. Ziel ist die Anpassung an aktuelle technische
Anforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Alarmierung. Das
vorgelegte Angebot wurde als wirtschaftlich und auskömmlich bewertet. Die
entsprechenden Mittel wurden im Haushalt 2023 bereitgestellt.
Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus Oedingen
Die Machbarkeitsstudie zum Neubau des
Feuerwehrgerätehauses Oedingen wurde beauftragt, um ein belastbares Raumkonzept
zu erstellen, das als Grundlage für Gespräche mit dem Fördergeber dient. Zudem
weist das vorgesehene Grundstück aufgrund seiner Form und Größe besondere
Anforderungen auf, die einer vertieften Prüfung bedurften. Angesichts des
bestehenden Zeitdrucks war eine zügige und fachlich fundierte Bearbeitung
erforderlich. Die Kosten der Studie sind nicht Teil der Gesamtmaßnahme und
können bei einer späteren Realisierung auch nicht angerechnet werden.
Miete für Funkantenne
Bei der angesprochenen „Grundstücksmiete für
Funkantenne“ handelt es sich nicht um eine Ausgabe, sondern um eine Einnahme
für die Stadt. Es wird eine Teilfläche des Grundstücks am Feuerwehrgerätehaus
Remagen zur Unterhaltung einer Funkstation an einen externen Betreiber
vermietet. Die Stadt erzielt hieraus regelmäßige Mieteinnahmen. Ein städtischer
Antennenmast ist in diesem Zusammenhang nicht betroffen.
11.
Zivil- und Katastrophenschutz (12800)
Notstromerzeuger Dorfgemeinschaftshäuser
Die Anschaffung der zusätzlichen Notstromerzeuger
wurde am 26.06.2023 im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 10.07.2023 im
Stadtrat beraten und beschlossen. Ziel ist es, die Dorfgemeinschaftshäuser im
Stadtgebiet für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls als dezentrale
Anlaufstellen für die Bevölkerung funktionsfähig zu halten. Diese dienen im
Krisenfall z. B. als Informationspunkte, Wärmeinseln oder zur
Notversorgung. Die Verteilung der Geräte auf alle Ortsteile stellt sicher, dass
im gesamten Stadtgebiet eine Grundversorgung gewährleistet werden kann. Die
Maßnahme erfolgt im Rahmen der kommunalen Krisenvorsorge.
Einhausung und Garagenmiete Notstromerzeuger
Im Rahmen der Einrichtung der
Dorfgemeinschaftshäuser als Leuchttürme der Daseinsvorsorge im Krisenfall war
auch die sichere und witterungsgeschützte Unterbringung der Notstromerzeuger
erforderlich. Die Mehraufwände für die Einhausungen in Bandorf und Oedingen
resultieren aus örtlichen Gegebenheiten, die sich erst im Zuge der Umsetzung
konkret gezeigt haben. Die ursprünglich veranschlagten Standardlösungen mussten
daher angepasst werden. Die vorübergehende Anmietung von Garagen dient der
geschützten Lagerung der größeren Geräte bis zur Installation im Krisenfall.
Eine Unterbringung bei den örtlichen Feuerwehren ist nicht möglich, da dort
weder geeignete Flächen noch ausreichende Kapazitäten zur Verfügung standen.
Telefonkosten
Bei den monatlichen Telefonkosten in Höhe von ca.
290 EUR handelt es sich um die Grundgebühren für die Satellitentelefone,
die im Rahmen der kommunalen Notfallvorsorge vorgehalten werden. Da auf den
Rechnungen des Anbieters keine detaillierte Leistungsbeschreibung ausgewiesen
ist, wurden die zuständigen Mitarbeitenden angewiesen, künftig eine kurze
erläuternde Notiz auf dem Beleg zu vermerken – sofern sich die Leistung nicht
eindeutig aus dem Beleg ergibt.
Beschaffung
Die Beschaffung von Notstromerzeugern,
Schutzbekleidung, Schläuchen und Kleinmaterial erfolgt im Rahmen der geltenden
Vergaberichtlinien. Für Bestellungen über 800 EUR werden grundsätzlich
Vergleichsangebote eingeholt, wie z. B. bei den Jahresbestellungen für
Atemschutz oder Wehrleiter. Bei Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt
eine Direktvergabe. Hinzu kommt, dass bestimmte Spezialausrüstungen – wie etwa
AGT- und TH-Bekleidung – nur über ausgewählte Hersteller bezogen werden können,
da sie exklusiv vertrieben werden.
Teilhaushalt
V Sozialverwaltung
12.
Hilfen für Asylbewerber (31300)
Pauschalisierung
von Buchungsvorgängen
Die
angesprochene Vielzahl an Buchungen bei einem einzelnen Haushalt ergibt sich
daraus, dass laufende Leistungen – wie Miete, Schul- und Essensgeld – monatlich
zu gewähren und anzuweisen sind. Eine Pauschalisierung, insbesondere beim
Essensgeld, ist nicht möglich, da die Abrechnung durch die jeweiligen
Einrichtungsträger (Kitas, Schulen) in der Regel monatlich und leistungsbezogen
erfolgt. Die daraus resultierenden Beträge können daher variieren und lassen sich
nicht im Voraus pauschal festlegen.
Teilhaushalt
VI Zentrale Finanzdienstleistungen
13.
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (61100)
Spielhallen
Die Anmerkung zur Überprüfung der Spielhalle im Zusammenhang mit
der Vergnügungssteuer wurde zur Kenntnis genommen. Eine regelmäßige
Plausibilitätsprüfung der steuerpflichtigen Betriebe erfolgt im Rahmen der
verwaltungsinternen Möglichkeiten. Hinsichtlich eines möglichen
Geldwäscheverdachts ist anzumerken, dass die Stadtverwaltung hierfür nicht
federführend zuständig ist. Entsprechende Hinweise würden, sofern sich konkrete
Anhaltspunkte ergeben, an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet.
Teilhaushalt
VII Bauhof
Hier gab es keine Beanstandungen.
