Betreff
Genehmigung der Jahresrechnung 2024; Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Vorlage
0207/2025
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:


Sachverhalt:

Als Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom

10.06.2025 beigefügt.

Zu der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Teilhaushalt I Zentralverwaltung

1. Technikunterstütze Informationsverarbeitung (11440)

Sicherheit vor Cyberangriffen

Es ist vorgesehen, die Cybersicherheit in den kommenden Jahren schrittweise zu erweitern. Die erforderlichen Haushaltsmittel, beispielsweise für die Anschaffung von Firewalls, sind bereits im Haushalt 2025 verankert. Weitere Haushaltsmittel sollen auch in den kommenden Jahren veranschlagt werden.

2. Grundschule Oberwinter (21130) / Kindertagesstätte Arche Noah (36551)

Einzelbestellungen

Einzelbestellungen entstehen teils aus kurzfristigem Bedarf oder spezifischen Anforderungen. Die Belieferung durch mehrere Anbieter ist historisch gewachsen. Eine vollständige Zentralisierung würde die Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle voraussetzen, was aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar ist.

Ein systematischer Angebotsvergleich wird geprüft, soweit dieser ohne erheblichen Mehraufwand umsetzbar ist. Die Möglichkeit einer erweiterten zentralen Lagerhaltung typischer Artikel am Bauhof mit einfacher Entnahmeregelung wird ebenfalls geprüft.

Die Einrichtungen werden für wirtschaftliches Bestellverhalten sensibilisiert. Ziel ist eine weitere Optimierung.

3. Ehrenamt (28200)

 

Budget Ehrenamt 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wurde auf 20.000 EUR festgesetzt. Diese Mittel waren größtenteils für die Durchführung des Ehrenamtstages vorgesehen. In der Vorbereitung zu der Veranstaltung wurde das Programm detailliert festgelegt. Der Kreis der Teilnehmer war im Vorfeld nicht abschätzbar. Angeschrieben wurden rund 100 Personen, von denen rund 50 den Weg ins Foyer fanden. Die Beiträge (Vortrag und künstlerischer Auftritt) waren wesentlich günstiger als gedacht. Zudem konnte man mit der Caritas (Leben und älter werden in Remagen mitgestalten) einen Mitorganisator gewinnen, der wiederrum Fördermittel abrufen konnte.

Für das Jahr 2025 wurden erneut Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 EUR zur Verfügung gestellt. Geplant sind in diesem Jahr ein Vereinsfest und die Erstellung der   Ehrenamts-App. Zudem ist eine Mikroförderung für ehrenamtliche Gruppierungen geplant.

 

4. Kulturelle Veranstaltungen (28120)

 

Zusammenarbeit aller Kulturtreibenden

Die Anmerkungen zur Klassikreihe und zur kulturellen Arbeit insgesamt wurden aufmerksam zur Kenntnis genommen. Über eine verstärkte gesamtstädtische Zusammenarbeit aller Kulturtreibenden wurde im Ausschuss für Kunst, Kultur und Tourismus bereits im Jahr 2018 diskutiert. Damals wurde festgestellt, dass dies auf ehrenamtlicher Basis schwierig umsetzbar und auch seitens der Verwaltung personell nicht leistbar ist. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Allerdings bietet der jährliche städtische Zuschuss zur Kulturwoche in Höhe von bis zu 5.000 EUR eine gut genutzte Unterstützung für entsprechende Veranstaltungsreihen. Die über das Produkt „Kulturelle Veranstaltungen“ finanzierte Klassikreihe ist mit ihrem kleinen fast selbsttragenden Budget lediglich als ergänzendes kulturelles Angebot zu sehen, das sonst kaum bedient wird. Die Kleinkunstreihe ist aufgrund der personellen Situation an zwei Fremdveranstalter vergeben und weitgehend kostenneutral.

 

 

Teilhaushalt II Finanzverwaltung

 

Hier gab es keine Beanstandungen.

 

 

Teilhaushalt III Bauverwaltung

5. Spielplätze (36620), Förderung des Sports (42100), Sportplätze (42410)

Skontoabzug

Grundsätzlich ist die Verwaltung bemüht die Zahlungsfristen und den damit verbundenen Skontoabzug, sofern gewährt, zu ziehen. In einzelnen Fällen, kann es schon einmal vorkommen, dass Rechnungen einer längeren Prüfung unterzogen werden und damit einhergehende Rückmeldungen sich verzögern.

Die Mitarbeitenden werden jedoch nochmals sensibilisiert, die Prüfung der Rechnungen so zügig abzuarbeiten, dass der Skontoabzug möglich ist.

6. Gewässerunterhaltung (55200)

Renaturierung Unkelbach

Die in der Anmerkung genannten anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 1–4 (208.250,00 EUR) sowie 5–9 (263.186,78 EUR) stellen keine tatsächlichen Ausgaben dar, sondern bilden die Grundlage zur Berechnung des Planungshonorars gemäß HOAI. Die tatsächlichen Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 402.469,38 EUR und setzen sich zusammen aus der Schlussrechnung der ausführenden Firma in Höhe von 313.192,27 EUR, weiteren Baukosten (z. B. Bauhofleistungen und kleinere Fremdleistungen) in Höhe von 10.344,32 EUR sowie den Planungskosten und Gutachterleistungen in Höhe von 78.932,79 EUR.

Die ursprünglich kalkulierten Baukosten lagen laut Kostenschätzung des Planungsbüros bei 295.000,00 EUR netto zuzüglich Planungskosten. Die ausführende Firma wurde nach erfolgter Ausschreibung mit einer Auftragssumme von 266.092,73 EUR brutto beauftragt. Die Mehrkosten im Bauablauf sind im Wesentlichen auf Leistungsänderungen und -ergänzungen während der Bauausführung zurückzuführen.

Im Haushaltsjahr 2024 waren keine Mittel für die Maßnahme veranschlagt; es erfolgte jedoch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 36.663,40 EUR. Eine Förderung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist beantragt; hiervon wurden bislang 236.202,00 EUR vereinnahmt, ein Restbetrag von ca. 126.000 EUR steht gemäß Schlussverwendungsnachweis vom 25.02.2025 noch aus.

7. Klimaschutz (55430)

Fortbildungskurs Obstbaumschnitt

Die Buchung der Ausgaben für den Fortbildungskurs „Obstbaumschnitt“ in Höhe von 737,80 EUR sowie die Anschaffung eines Apfelbaums unter dem Produkt Klimaschutz erfolgte bewusst und begründet.

Der Kurs richtete sich nicht an Mitarbeitende des Bauhofs, sondern gezielt an Bürgerinnen und Bürger, denen im Rahmen eines gemeindlichen Förderprogramms bereits Obstbäume zur Verfügung gestellt wurden. Ziel des Kurses war es, diese Bürger fachlich in die Pflege der Bäume einzuführen, um die langfristige Vitalität und Ertragssicherheit der Bäume zu gewährleisten.

Das Förderprogramm sowie die begleitenden Schulungsmaßnahmen sind Teil der kommunalen Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität. Die Pflanzung und fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen leisten einen Beitrag zur CO-Bindung, zur Erhöhung der Artenvielfalt und zur ökologischen Aufwertung von Gemeindeflächen bzw. privaten Gärten im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang ist auch die Anschaffung des Apfelbaumes zu sehen, der ebenfalls im Rahmen des Programms eingesetzt wurde.

Eine Buchung unter „Unterhalt Ausgleichsflächen“ wäre aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht sachgerecht gewesen, da es sich hierbei nicht um Maßnahmen auf oder für festgesetzte Kompensationsflächen handelt, sondern um freiwillige Leistungen im Bereich kommunaler Klimaschutz / ökologische Öffentlichkeitsarbeit.

Die gewählte Buchung unter der entsprechenden Buchungsstelle ist daher zutreffend und sachlich begründet.

 

 

Teilhaushalt IV Ordnungsverwaltung

8. Straßenverkehrswesen (12310)

Reduzierung der Kosten

Die Stadtverwaltung ist stets um ein wirtschaftliches und sparsames Handeln bemüht. Die aufgeführten Kosten spiegeln notwendige Ausgaben zur Sicherstellung von Ordnung und Verkehrssicherheit wider. Insbesondere Personalkosten sind im Rahmen gesetzlicher Aufgabenwahrnehmung unvermeidbar. Dennoch wird die Verwaltung die genannten Hinweise aufgreifen und Möglichkeiten zur Optimierung der Einnahmen- und Ausgabensituation prüfen.

9. Ruhender Verkehr (12350)

Fehlbuchungen

Die genannten Fehlbuchungen betreffen Ordnungswidrigkeiten wegen Urinierens in der Öffentlichkeit und hätten richtigerweise dem Produkt "12210 Sicherheit und Ordnung" zugeordnet werden müssen. Eine Umbuchung ist aufgrund des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2024 nicht mehr möglich. Die Mitarbeitenden wurden bereits dahingehend sensibilisiert, künftig auf eine korrekte Verbuchung zu achten.

Parkraumbewirtschaftung

Die Parkraumbewirtschaftung (z. B. durch Parkscheinautomaten) und die Parkraumüberwachung (Kontrolle des ruhenden Verkehrs) sind zwei klar getrennte Aufgabenbereiche mit unterschiedlichen Zielen und Rechtsgrundlagen. Während die Bewirtschaftung der Lenkung des Parkverhaltens dient und über Gebühren finanziert wird, verfolgt die Überwachung ordnungsrechtliche Zwecke und führt ggf. zu Verwarn-      oder Bußgeldern. Haushaltsrechtlich dürfen diese Bereiche nicht vermischt werden, da Verwarnungseinnahmen keine zweckgebundenen Mittel darstellen. Auch wenn Verstöße im gebührenpflichtigen Parkraum stattfinden, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zu den Kosten der Parkraumbewirtschaftung. Daher ist die getrennte Zuordnung im Haushalt sachlich und rechtlich korrekt.

10. Brandschutz (12600)

Anschaffung Dieselgenerator

Die Anschaffung des Diesel-Notstromgenerators wurde im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten und am 26.06.2023 mit dem Ziel beschlossen, die Notstromversorgung des Feuerwehrgerätehauses Remagen im Falle einer Gasmangellage sicherzustellen. Grundlage war eine wirtschaftliche und auskömmliche Angebotskalkulation. Die finanziellen Mittel in Höhe von 60.000 EUR standen im Haushalt 2023 bereit. Der Auftrag wurde entsprechend dem Beschlussvorschlag vergeben.

Höhenverstellbare Tische

Die Erneuerung der Feuerwehreinsatzzentrale, einschließlich der höhenverstellbaren Tische mit Monitor-Verstellmodul, wurde im Stadtrat am 10.07.2023 beraten und im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Modernisierung beschlossen. Ziel ist die Anpassung an aktuelle technische Anforderungen, insbesondere im Bereich der digitalen Alarmierung. Das vorgelegte Angebot wurde als wirtschaftlich und auskömmlich bewertet. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt 2023 bereitgestellt.

Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus Oedingen

Die Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Oedingen wurde beauftragt, um ein belastbares Raumkonzept zu erstellen, das als Grundlage für Gespräche mit dem Fördergeber dient. Zudem weist das vorgesehene Grundstück aufgrund seiner Form und Größe besondere Anforderungen auf, die einer vertieften Prüfung bedurften. Angesichts des bestehenden Zeitdrucks war eine zügige und fachlich fundierte Bearbeitung erforderlich. Die Kosten der Studie sind nicht Teil der Gesamtmaßnahme und können bei einer späteren Realisierung auch nicht angerechnet werden.

Miete für Funkantenne

Bei der angesprochenen „Grundstücksmiete für Funkantenne“ handelt es sich nicht um eine Ausgabe, sondern um eine Einnahme für die Stadt. Es wird eine Teilfläche des Grundstücks am Feuerwehrgerätehaus Remagen zur Unterhaltung einer Funkstation an einen externen Betreiber vermietet. Die Stadt erzielt hieraus regelmäßige Mieteinnahmen. Ein städtischer Antennenmast ist in diesem Zusammenhang nicht betroffen.

11. Zivil- und Katastrophenschutz (12800)

Notstromerzeuger Dorfgemeinschaftshäuser

Die Anschaffung der zusätzlichen Notstromerzeuger wurde am 26.06.2023 im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 10.07.2023 im Stadtrat beraten und beschlossen. Ziel ist es, die Dorfgemeinschaftshäuser im Stadtgebiet für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls als dezentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung funktionsfähig zu halten. Diese dienen im Krisenfall z. B. als Informationspunkte, Wärmeinseln oder zur Notversorgung. Die Verteilung der Geräte auf alle Ortsteile stellt sicher, dass im gesamten Stadtgebiet eine Grundversorgung gewährleistet werden kann. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der kommunalen Krisenvorsorge.

Einhausung und Garagenmiete Notstromerzeuger

Im Rahmen der Einrichtung der Dorfgemeinschaftshäuser als Leuchttürme der Daseinsvorsorge im Krisenfall war auch die sichere und witterungsgeschützte Unterbringung der Notstromerzeuger erforderlich. Die Mehraufwände für die Einhausungen in Bandorf und Oedingen resultieren aus örtlichen Gegebenheiten, die sich erst im Zuge der Umsetzung konkret gezeigt haben. Die ursprünglich veranschlagten Standardlösungen mussten daher angepasst werden. Die vorübergehende Anmietung von Garagen dient der geschützten Lagerung der größeren Geräte bis zur Installation im Krisenfall. Eine Unterbringung bei den örtlichen Feuerwehren ist nicht möglich, da dort weder geeignete Flächen noch ausreichende Kapazitäten zur Verfügung standen.

Telefonkosten

Bei den monatlichen Telefonkosten in Höhe von ca. 290 EUR handelt es sich um die Grundgebühren für die Satellitentelefone, die im Rahmen der kommunalen Notfallvorsorge vorgehalten werden. Da auf den Rechnungen des Anbieters keine detaillierte Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist, wurden die zuständigen Mitarbeitenden angewiesen, künftig eine kurze erläuternde Notiz auf dem Beleg zu vermerken – sofern sich die Leistung nicht eindeutig aus dem Beleg ergibt.

Beschaffung

Die Beschaffung von Notstromerzeugern, Schutzbekleidung, Schläuchen und Kleinmaterial erfolgt im Rahmen der geltenden Vergaberichtlinien. Für Bestellungen über 800 EUR werden grundsätzlich Vergleichsangebote eingeholt, wie z. B. bei den Jahresbestellungen für Atemschutz oder Wehrleiter. Bei Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Direktvergabe. Hinzu kommt, dass bestimmte Spezialausrüstungen – wie etwa AGT- und TH-Bekleidung – nur über ausgewählte Hersteller bezogen werden können, da sie exklusiv vertrieben werden.

Teilhaushalt V Sozialverwaltung

12. Hilfen für Asylbewerber (31300)

 

Pauschalisierung von Buchungsvorgängen

Die angesprochene Vielzahl an Buchungen bei einem einzelnen Haushalt ergibt sich daraus, dass laufende Leistungen – wie Miete, Schul- und Essensgeld – monatlich zu gewähren und anzuweisen sind. Eine Pauschalisierung, insbesondere beim Essensgeld, ist nicht möglich, da die Abrechnung durch die jeweiligen Einrichtungsträger (Kitas, Schulen) in der Regel monatlich und leistungsbezogen erfolgt. Die daraus resultierenden Beträge können daher variieren und lassen sich nicht im Voraus pauschal festlegen.

 

Teilhaushalt VI Zentrale Finanzdienstleistungen

13. Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (61100)

Spielhallen

Die Anmerkung zur Überprüfung der Spielhalle im Zusammenhang mit der Vergnügungssteuer wurde zur Kenntnis genommen. Eine regelmäßige Plausibilitätsprüfung der steuerpflichtigen Betriebe erfolgt im Rahmen der verwaltungsinternen Möglichkeiten. Hinsichtlich eines möglichen Geldwäscheverdachts ist anzumerken, dass die Stadtverwaltung hierfür nicht federführend zuständig ist. Entsprechende Hinweise würden, sofern sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet.



Teilhaushalt VII Bauhof

Hier gab es keine Beanstandungen.

 


Finanzielle Auswirkungen: