2. Änderung Bebauungsplan 20.14 "Auf Fitze", Kripp (20.14/02)
- Auswertung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
a)
berücksichtigt
die vorgetragenen Stellungnahmen entsprechend der jeweils vorgeschlagenen
Würdigung und wägt diese zusammen mit den weiteren öffentlichen und privaten
Belangen unter- und gegeneinander ab.
b)
beschließt hierauf aufbauend den entsprechend
ergänzten Entwurf als Satzung.
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat im
September 2022 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des seit 14 Jahren
geltenden Bebauungsplan 20.14 „Auf Fitze“ (vorm. „Quellen-Lehnig-Gelände“)
einzuleiten. Ziel des neuen Änderungsverfahrens ist es, die im bisherigen
Plankonzept verankerte Hochwasserleitwand wie auch den darauf befindlichen
Hochwassernotweg nunmehr verbindlich festzusetzen. Die übrigen Festsetzungen
wurden redaktionell überarbeitet und an zwischenzeitlich erfolgte
Gesetzesänderungen angepasst.
In der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 06.07.2025 erfolgte die Offenlage zur 2. Änderung des Bebauungsplans. Die Öffentlichkeit wurde hierüber durch ortsübliche Bekanntmachung am 28.05.2025 im Amtsblatt der Stadt Remagen (Remagener Nachrichten) informiert. Die planbetroffenen Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 26.05.2025 über die Offenlage unterrichtet.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen, deren Würdigung sowie die hieraus abgeleiteten Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat in
seiner Sitzung am 19.08.2025 einstimmig empfohlen, die vorgetragenen
Stellungnahmen zu berücksichtigen und abzuwägen und den Satzungsentwurf zu beschließen.
