Betreff
Bildung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts der Städte Sinzig und Remagen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Erlass der Anstaltssatzung
Vorlage
0251/2025/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Satzung zur Gründung der Stadtwerke Rhein-Ahr AöR wird gemäß Anlage beschlossen.
  2. Die Analyse gemäß § 92 GemO wird zur Kenntnis genommen.
  3. Zum Interimsvorstand wird der bisherige Werkleiter der Stadtwerke Sinzig, Herr Carsten Lohre, bestellt.

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Verwaltung sowie die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragt, die Anstaltssatzung für die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Städte Sinzig und Remagen zu erstellen.

Der Entwurf der Anstaltssatzung liegt inzwischen vor und ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Des Weiteren wurde die Analyse gemäß § 92 GemO zur Vorlage bei der Kommunalaufsicht erstellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.08.2025 die Empfehlung ausgesprochen, die Analyse zur Kenntnis zu nehmen und die Satzung zu erlassen.

Vom Beratungsprozess ausgenommen war der Punkt zum Übergang des Anlagevermögens. Hierzu wurden bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 18.08.2025 neue Erkenntnisse, die durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz und die Mittelrheinische Treuhand gewonnen wurden, mitgeteilt. Eine schriftliche Ausarbeitung zum Übergang des Anlagevermögens ist dieser Vorlage beigefügt. Die Verwaltung spricht sich auf dieser Grundlage für einen Übergang des Anlagevermögens auf die AöR aus.

Zur weiteren Vorbereitung der Gründung der AöR ist die Bestellung eines Interimsvorstands erforderlich. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den bisherigen Werkleiter der Stadtwerke Sinzig, Herrn Carsten Lohre, als Interimsvorstand zu bestellen. Zu den Aufgaben des Interimsvorstands zählen insbesondere:

  • Schaffung der organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Gründung der AöR,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst Versorgung (TV-V),
  • Abschluss notwendiger Verträge im Rahmen der Gründung,
  • Koordination des Beitritts zu relevanten Verbänden und Organisationen und
  • Abstimmung mit den beteiligten Städten und externen Beratern.


Finanzielle Auswirkungen: