Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
- Die Satzung zur Gründung der Stadtwerke
Rhein-Ahr AöR wird gemäß Anlage beschlossen.
- Die Analyse gemäß § 92 GemO wird zur Kenntnis genommen.
- Zum Interimsvorstand wird der bisherige
Werkleiter der Stadtwerke Sinzig, Herr Carsten Lohre, bestellt.
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 03.07.2025 die Verwaltung sowie die Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz beauftragt, die Anstaltssatzung für die Gründung einer
gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Städte Sinzig und Remagen
zu erstellen.
Der Entwurf der
Anstaltssatzung liegt inzwischen vor und ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Des
Weiteren wurde die Analyse gemäß § 92 GemO zur Vorlage bei der Kommunalaufsicht
erstellt.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.08.2025 die Empfehlung
ausgesprochen, die Analyse zur Kenntnis zu nehmen und die Satzung zu erlassen.
Vom Beratungsprozess
ausgenommen war der Punkt zum Übergang des Anlagevermögens. Hierzu wurden
bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 18.08.2025 neue Erkenntnisse, die
durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz und die Mittelrheinische Treuhand
gewonnen wurden, mitgeteilt. Eine schriftliche Ausarbeitung zum Übergang des
Anlagevermögens ist dieser Vorlage beigefügt. Die Verwaltung spricht sich auf dieser
Grundlage für einen Übergang des Anlagevermögens auf die AöR aus.
Zur weiteren
Vorbereitung der Gründung der AöR ist die Bestellung eines Interimsvorstands
erforderlich. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den bisherigen Werkleiter
der Stadtwerke Sinzig, Herrn Carsten Lohre, als Interimsvorstand zu bestellen.
Zu den Aufgaben des Interimsvorstands zählen insbesondere:
- Schaffung
der organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
zur Gründung der AöR,
- Vorbereitung
und Umsetzung der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
– Versorgung (TV-V),
- Abschluss
notwendiger Verträge im Rahmen der Gründung,
- Koordination
des Beitritts zu relevanten Verbänden und Organisationen und
- Abstimmung
mit den beteiligten Städten und externen Beratern.
