Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, die Gebühren für folgende Rasenreihengräber anzupassen: anonym (ab dem 5. Lebensjahr), mit ebenerdiger Platte (ab dem 5. Lebensjahr) sowie mit zentralem Gedenkstein (ab dem 5. Lebensjahr) jeweils auf 1.504,00 EUR. Folgende Urnengrabstätten mit einer Ruhezeit von 15 Jahren sollen wie folgt angepasst werden: Urnenreihengrabstätte auf 683,00 EUR, Urnenstele auf 752,00 EUR, anonyme Urnenrasengrabstätte auf 1.351,00 EUR, Urnenrasengrabstätte mit ebenerdiger Grabplatte auf 1.486,00 EUR und Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein auf 1.351,00 EUR.

Die Gebühren für Wahlgrabstätten (30 Jahre Nutzungsrecht) sollen wie folgt erhöht werden: Urnenstelen (bis zu 3 Urnen) auf 1.664,00 EUR, Familienbaum bis zu 4 Urnen auf 2.780,00 EUR, bis zu 6 Urnen auf 4.170,00 EUR und bis zu 12 Urnen auf 8.340,00 EUR. Beim Familienbaum soll zudem die Bestattung von bis zu 2 Urnen ergänzt werden (1.807,00 EUR).

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je Jahr für Wahlgräber der Klasse A sollen Urnenstelen auf 55,00 EUR, Familienbaum bis zu 4 Urnen 93,00 EUR, bis zu 6 Urnen auf 139,00 EUR und bis zu 12 Urnen 278,00 EUR angepasst werden. Neu aufgenommen werden soll der Familienbaum bis zu 2 Urnen (60,00 EUR).

Des Weiteren sollen die Gebühren für das Ausheben und Schließen bei Reihengrabstätten für Aschenurnen je Beisetzung auf 300,00 EUR angepasst werden. Neu aufgenommen werden sollen die Aschenurnen in der Urnenstele bei den Reihengrabstätten wie auch den Wahlgrabstätten der Klassen A und B (jeweils 175,00 EUR).

Die Benutzung der Kühlkammer soll auf 60,00 EUR pro Tag geändert werden. Die Verwaltungsgebühren bei Reihengräbern und Urnenreihengräbern soll auf 35,00 EUR angehoben werden.

Die bisherige aufwandsbezogene Abrechnung der namentlichen Kennzeichnung soll wie folgt geändert werden: Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 299,00 EUR, Sternenkindergräber 180,00 EUR sowie Baum- und Familienbaumgrabstätten 65,00 EUR.


Sachverhalt:

Zu Beginn des Jahres wurden die Gebühren für die Rasengräber und Urnenstelen um 10 % sowie die Gebühren für die Rasenreihengräber auf 1.367,00 EUR, Urnenrasengräber mit ebenerdiger Grabplatte sowie Baumgräber auf 1.351,00 EUR und Urnenrasengräber mit zentralem Gedenkstein auf 1.127,00 EUR erhöht. Die Gebühren für die Urnenstele wurden auf 684,00 EUR und für Urnenstelen, die Platz für bis zu 3 Urnen bieten, auf 1.513,00 EUR erhöht. Des Weiteren wurden die Gebühren für das Ausheben und Schließen bei Reihenerdgräbern ab dem 5. Lebensjahr (700,00 EUR), Wahlgräber Einzel/Doppel in einfacher Tiefe (700,00 EUR) und doppelter Tiefe (750,00 EUR) sowie Aschenurnen (300,00 EUR) angepasst.

Bis zum 30.06.2025 wurden insgesamt 77 Bestattungen (10 Erdbestattungen und 67 Urnenbestattungen) vorgenommen. Hiervon waren für 61 Bestattungen Grabstellengebühren zu entrichten (Neuankauf oder Verlängerung von Grabstellen). Bei 16 Gräbern wurden die Nutzungsrechte wiedererworben. Bei einer Bestattung fielen lediglich Gebühren für das Ausheben und Schließen bzw. die Hallennutzung an.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Remagen vom 22.08.2022 auch die Friedhofsgebühren thematisiert. Der derzeitige Kostendeckungsgrad von 50 bis 60 % sei zu gering, es sollte ein Deckungsgrad von mindestens 70 % erreicht werden. Derzeit werden die Friedhofsgebühren seitens der Finanzverwaltung grundlegend neu kalkuliert. Eine Anpassung wird allerdings frühestens für 2027 erfolgen, da zunächst die umfassende Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz abgewartet werden soll.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Gebühren für folgende Rasenreihengräber anzupassen: anonym (ab dem 5. Lebensjahr), mit ebenerdiger Platte (ab dem 5. Lebensjahr) sowie mit zentralem Gedenkstein (ab dem 5. Lebensjahr) jeweils von 1.367,00 EUR auf 1.504,00 EUR. Folgende Urnengrabstätten mit einer Ruhezeit von 15 Jahren sollen angepasst werden: Urnenreihengrabstätte von 621,00 EUR auf 683,00 EUR, Urnenstele von 684,00 EUR auf 752,00 EUR, anonyme Urnenrasengrabstätte von 1.228,00 EUR auf 1.351,00 EUR, Urnenrasengrabstätte mit ebenerdiger Grabplatte von 1.351,00 EUR auf 1.486,00 EUR und Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein von 1.127,00 EUR auf 1.351,00 EUR.

Die Gebühren für Wahlgrabstätten (30 Jahre Nutzungsrecht) sollen wie folgt erhöht werden: Urnenstelen (bis zu 3 Urnen) von 1.513,00 EUR auf 1.664,00 EUR, Familienbaum bis zu 4 Urnen von 2.520,00 EUR auf 2.780,00 EUR, bis zu 6 Urnen von 3.780,00 EUR auf 4.170,00 EUR und bis zu 12 Urnen von 7.560,00 EUR auf 8.340,00 EUR. Beim Familienbaum soll zudem die Bestattung von bis zu 2 Urnen ergänzt werden (1.807,00 EUR).

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je Jahr für Wahlgräber der Klasse A sind folgende Änderungen geplant: Urnenstelen von 40,00 EUR auf 55,00 EUR, Familienbaum bis zu 4 Urnen von 84,00 EUR auf 93,00 EUR, bis zu 6 Urnen von 126,00 EUR auf 139,00 EUR und bis zu 12 Urnen von 252,00 EUR auf 278,00 EUR. Neu aufgenommen werden soll der Familienbaum bis zu 2 Urnen (60,00 EUR).

Des Weiteren sollen die Gebühren für das Ausheben und Schließen bei Reihengrabstätten für Aschenurnen je Beisetzung von 250,00 EUR auf 300,00 EUR angepasst werden. Neu aufgenommen werden sollen die Aschenurnen in der Urnenstele bei den Reihengrabstätten wie auch den Wahlgrabstätten der Klassen A und B (jeweils 175,00 EUR).

Die Benutzung der Kühlkammer soll von derzeit pauschal 100,00 EUR auf 60,00 EUR pro Tag geändert werden. Die Verwaltungsgebühren bei Reihengräbern und Urnenreihengräbern soll von 30,00 EUR auf 35,00 EUR angehoben werden.

Die bisherige aufwandsbezogene Abrechnung der namentlichen Kennzeichnung soll wie folgt geändert werden: Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 299,00 EUR, Sternenkindergräber 180,00 EUR sowie Baum- und Familienbaumgrabstätten 65,00 EUR.

Die Friedhofsgebühren werden für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:

1.       Friedhofsanlagen (Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310

Defizit 2021                                                                                                                                    145.800,06 EUR

Defizit 2022                                                                                                                                    142.003,98 EUR
Überschuss 2023                                                                                                                   1.732.067,39 EUR*
Defizit 2024                                                                                                                                    129.018,80 EUR
Defizit                                   per 31.12.2025 (Hochrechnung)                                              61.935,22 EUR

2.       Bestattungswesen (Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320

Defizit 2021                                                                                                                                        1.794,97 EUR

Überschuss 2022                                                                                                                              3.958,14 EUR

Überschuss 2023                                                                                                                            15.677,71 EUR
Überschuss 2024                                                                                                                              5.753,09 EUR
Überschuss                        per 31.12.2025 (Hochrechnung)                                                 8.347,62 EUR

3.       Friedhofshallen - Produkt 55330

Defizit 2021                                                                                                                                        3.198,32 EUR

Defizit 2022                                                                                                                                        5.751,92 EUR
Defizit 2023                                                                                                                                        1.466,08 EUR
Defizit 2024                                                                                                                                        7.388,90 EUR
Defizit                                   per 31.12.2025 (Hochrechnung)                                              10.943,65 EUR


*Aufgrund der Änderung des § 38 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), sind die Erträge aus Grabnutzungsentgelten nun „vollständig als Ertrag im laufenden Haushaltsjahr“ zu vereinnahmen. In 2023 wurden die bisher gebildeten Sonderposten komplett aufgelöst.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2025 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Gebühren wie vorgeschlagen anzuheben.


Finanzielle Auswirkungen: