Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt, die Gebühren für folgende Rasenreihengräber anzupassen: anonym (ab
dem 5. Lebensjahr), mit ebenerdiger Platte (ab dem 5. Lebensjahr) sowie mit
zentralem Gedenkstein (ab dem 5. Lebensjahr) jeweils auf 1.504,00 EUR. Folgende
Urnengrabstätten mit einer Ruhezeit von 15 Jahren sollen wie folgt angepasst
werden: Urnenreihengrabstätte auf 683,00 EUR, Urnenstele auf 752,00 EUR,
anonyme Urnenrasengrabstätte auf 1.351,00 EUR, Urnenrasengrabstätte mit
ebenerdiger Grabplatte auf 1.486,00 EUR und Urnenrasengrabstätte mit zentralem
Gedenkstein auf 1.351,00 EUR.
Die Gebühren für
Wahlgrabstätten (30 Jahre Nutzungsrecht) sollen wie folgt erhöht werden:
Urnenstelen (bis zu 3 Urnen) auf 1.664,00 EUR, Familienbaum bis zu 4 Urnen auf
2.780,00 EUR, bis zu 6 Urnen auf 4.170,00 EUR und bis zu 12 Urnen auf 8.340,00
EUR. Beim Familienbaum soll zudem die Bestattung von bis zu 2 Urnen ergänzt
werden (1.807,00 EUR).
Bei der Verlängerung
des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je Jahr für Wahlgräber der Klasse
A sollen Urnenstelen auf 55,00 EUR, Familienbaum bis zu 4 Urnen 93,00 EUR, bis
zu 6 Urnen auf 139,00 EUR und bis zu 12 Urnen 278,00 EUR angepasst werden. Neu
aufgenommen werden soll der Familienbaum bis zu 2 Urnen (60,00 EUR).
Des Weiteren sollen
die Gebühren für das Ausheben und Schließen bei Reihengrabstätten für
Aschenurnen je Beisetzung auf 300,00 EUR angepasst werden. Neu aufgenommen
werden sollen die Aschenurnen in der Urnenstele bei den Reihengrabstätten wie
auch den Wahlgrabstätten der Klassen A und B (jeweils 175,00 EUR).
Die Benutzung der
Kühlkammer soll auf 60,00 EUR pro Tag geändert werden. Die Verwaltungsgebühren
bei Reihengräbern und Urnenreihengräbern soll auf 35,00 EUR angehoben werden.
Die bisherige
aufwandsbezogene Abrechnung der namentlichen Kennzeichnung soll wie folgt
geändert werden: Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 299,00 EUR,
Sternenkindergräber 180,00 EUR sowie Baum- und Familienbaumgrabstätten 65,00
EUR.
Sachverhalt:
Zu Beginn des Jahres wurden die Gebühren für die Rasengräber und
Urnenstelen um 10 % sowie die Gebühren für die Rasenreihengräber auf 1.367,00
EUR, Urnenrasengräber mit ebenerdiger Grabplatte sowie Baumgräber auf 1.351,00
EUR und Urnenrasengräber mit zentralem Gedenkstein auf 1.127,00 EUR erhöht. Die
Gebühren für die Urnenstele wurden auf 684,00 EUR und für Urnenstelen, die
Platz für bis zu 3 Urnen bieten, auf 1.513,00 EUR erhöht. Des Weiteren wurden
die Gebühren für das Ausheben und Schließen bei Reihenerdgräbern ab dem 5.
Lebensjahr (700,00 EUR), Wahlgräber Einzel/Doppel in einfacher Tiefe (700,00
EUR) und doppelter Tiefe (750,00 EUR) sowie Aschenurnen (300,00 EUR) angepasst.
Bis zum 30.06.2025
wurden insgesamt 77 Bestattungen (10 Erdbestattungen und 67 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 61 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neuankauf oder Verlängerung von Grabstellen). Bei 16 Gräbern wurden
die Nutzungsrechte wiedererworben. Bei einer Bestattung fielen lediglich
Gebühren für das Ausheben und Schließen bzw. die Hallennutzung an.
Der Rechnungshof
Rheinland-Pfalz hat in seinem Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung
der Stadt Remagen vom 22.08.2022 auch die Friedhofsgebühren thematisiert. Der
derzeitige Kostendeckungsgrad von 50 bis 60 % sei zu gering, es sollte ein
Deckungsgrad von mindestens 70 % erreicht werden. Derzeit werden die
Friedhofsgebühren seitens der Finanzverwaltung grundlegend neu kalkuliert. Eine
Anpassung wird allerdings frühestens für 2027 erfolgen, da zunächst die
umfassende Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz abgewartet werden
soll.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, die Gebühren für folgende Rasenreihengräber anzupassen: anonym
(ab dem 5. Lebensjahr), mit ebenerdiger Platte (ab dem 5. Lebensjahr) sowie mit
zentralem Gedenkstein (ab dem 5. Lebensjahr) jeweils von 1.367,00 EUR auf
1.504,00 EUR. Folgende Urnengrabstätten mit einer Ruhezeit von 15 Jahren sollen
angepasst werden: Urnenreihengrabstätte von 621,00 EUR auf 683,00 EUR, Urnenstele
von 684,00 EUR auf 752,00 EUR, anonyme Urnenrasengrabstätte von 1.228,00 EUR
auf 1.351,00 EUR, Urnenrasengrabstätte mit ebenerdiger Grabplatte von 1.351,00
EUR auf 1.486,00 EUR und Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein von
1.127,00 EUR auf 1.351,00 EUR.
Die Gebühren für
Wahlgrabstätten (30 Jahre Nutzungsrecht) sollen wie folgt erhöht werden:
Urnenstelen (bis zu 3 Urnen) von 1.513,00 EUR auf 1.664,00 EUR, Familienbaum
bis zu 4 Urnen von 2.520,00 EUR auf 2.780,00 EUR, bis zu 6 Urnen von 3.780,00
EUR auf 4.170,00 EUR und bis zu 12 Urnen von 7.560,00 EUR auf 8.340,00 EUR.
Beim Familienbaum soll zudem die Bestattung von bis zu 2 Urnen ergänzt werden
(1.807,00 EUR).
Bei der Verlängerung
des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen je Jahr für Wahlgräber der Klasse
A sind folgende Änderungen geplant: Urnenstelen von 40,00 EUR auf 55,00 EUR,
Familienbaum bis zu 4 Urnen von 84,00 EUR auf 93,00 EUR, bis zu 6 Urnen von
126,00 EUR auf 139,00 EUR und bis zu 12 Urnen von 252,00 EUR auf 278,00 EUR.
Neu aufgenommen werden soll der Familienbaum bis zu 2 Urnen (60,00 EUR).
Des Weiteren sollen
die Gebühren für das Ausheben und Schließen bei Reihengrabstätten für
Aschenurnen je Beisetzung von 250,00 EUR auf 300,00 EUR angepasst werden. Neu
aufgenommen werden sollen die Aschenurnen in der Urnenstele bei den
Reihengrabstätten wie auch den Wahlgrabstätten der Klassen A und B (jeweils
175,00 EUR).
Die Benutzung der
Kühlkammer soll von derzeit pauschal 100,00 EUR auf 60,00 EUR pro Tag geändert
werden. Die Verwaltungsgebühren bei Reihengräbern und Urnenreihengräbern soll
von 30,00 EUR auf 35,00 EUR angehoben werden.
Die bisherige
aufwandsbezogene Abrechnung der namentlichen Kennzeichnung soll wie folgt
geändert werden: Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 299,00 EUR,
Sternenkindergräber 180,00 EUR sowie Baum- und Familienbaumgrabstätten 65,00
EUR.
Die Friedhofsgebühren
werden für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1.
Friedhofsanlagen (Gräber, Anlagen, Wege,
Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2021 145.800,06
EUR
Defizit 2022 142.003,98
EUR
Überschuss 2023 1.732.067,39
EUR*
Defizit 2024 129.018,80
EUR
Defizit per 31.12.2025 (Hochrechnung) 61.935,22 EUR
2.
Bestattungswesen (Ausheben und Schließen der
Gräber) - Produkt 55320
Defizit 2021 1.794,97
EUR
Überschuss 2022 3.958,14
EUR
Überschuss 2023 15.677,71
EUR
Überschuss 2024 5.753,09
EUR
Überschuss per 31.12.2025 (Hochrechnung) 8.347,62
EUR
3.
Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2021 3.198,32
EUR
Defizit 2022 5.751,92
EUR
Defizit 2023 1.466,08
EUR
Defizit 2024 7.388,90
EUR
Defizit per
31.12.2025 (Hochrechnung) 10.943,65
EUR
*Aufgrund
der Änderung des § 38 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), sind die
Erträge aus Grabnutzungsentgelten nun „vollständig als Ertrag im laufenden
Haushaltsjahr“ zu vereinnahmen. In 2023 wurden die bisher gebildeten
Sonderposten komplett aufgelöst.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2025 dem Stadtrat einstimmig
empfohlen, die Gebühren wie vorgeschlagen anzuheben.
