Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Haushaltsansatz von 15.000,--€ um 6.000,-- € auf insgesamt 21.000,-- € überplanmäßig aufzustocken, bei gleichzeitiger Anhebung der Einnahme von 13.500,-- € auf 20.500,-- €.
Sachverhalt:
Nach dem Submissionsergebnis der Ausschreibung über die Herstellung einer Ausgleichsfläche gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB liegt der Mindestfordernde, die Fa. Heinroth aus Wachtberg-Niederbachem, bei rd. 21.000,-- €. Der Haushaltsansatz beträgt 15.000,-- € und wird somit um rd. 6.000,-- € überschritten.
Da die Ausgleichsmaßnahme Bestandteil der Erschließungsmaßnahme „Amselweg“ ist und neben anteiligen Erschließungsbeiträgen zusätzlich Kostenerstattungsbeträge erhoben werden, stehen den Ausgaben rd. 20.500,-- € an Einnahmen gegenüber. Ursprünglich wurden die Einnahmen mit 13.500,-- € angesetzt.