Betreff
Anpassung der Sondernutzungsgebühren
Vorlage
0650/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird vorschlagen die Lfd.Nr. 5 der Anlage zur Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen in soweit zu ändern, dass zukünftig ein Gebührenrahmen von 0,50 bis 3,00 € gesetzt wird. Der Gebührenrahmen soll bis auf 3,00 € angesetzt werden, damit evtl. zukünftige Erhöhungen nicht immer gleich eine Änderung der Anlage mit sich ziehen. Zukünftige Gebührenanpassungen müssen natürlich dennoch im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.

 

Auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung ist eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren erforderlich.

 

 


Sachverhalt:

Die Sondernutzungsgebühren für Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, sollen im Jahr 2013 angepasst werden.

 

Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 0,50 € je angefangenen Quadratmeter. Eine Unterscheidung nach Lage der Sondernutzungsfläche erfolgt derzeit nicht.

 

Eine Umfrage bei den Nachbargemeinden hat ergeben, dass die Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu Remagen deutlich höher sind.

 

Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Sondernutzungsgebühren in den Nachbargemeinden.

 

Verbandsgemeinde Bad Breisig                                    5,20 €

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler                                 3,00 €

Stadt Sinzig                                                                  3,00 €

Stadt Linz                                                                     5,00 €

 

Aufgrund der verschiedenen Lagen der Sondernutzungsflächen, wird vorgeschlagen in Zukunft die Sondernutzungsgebühren wie folgt aufzugliedern.

 

Die Sondernutzungsgebühren in den Ortsteilen sollen weiterhin 0,50 € pro angefangenen Quadratmeter betragen, da die Ortsteile am wenigsten vom Fremdenverkehr profitieren. Die Gebühren für die Außengastronomie in der Innenstadt einschließlich dem alten Teil der Rheinpromenade sollen zukünftig auf 1,00 € pro Quadratmeter erhöht werden. Für den neuen Teil der Rheinpromenade soll es eine Staffelung der Sondernutzungsgebühren geben. Für Flächen bis 100 Quadratmeter sollen 1,50 € je angefangenen Quadratmeter gezahlt werden, ab dem 101. Quadratmeter werden dann nur noch 0,75 € pro Quadratmeter fällig.