Beschlussvorschlag:
1. Die Gebühren
für das Ausheben und Schließen sollen erhöht werden.
2. Die Gebühren für
die Nutzung der Leichenhallen bleiben unverändert.
3. Die Grabstellengebühren sollen erhöht
werden.
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren zum 01.01.2012 um 5 % erhöht. Die Gebühren für das Ausheben
und Schließen und die Leichenhallennutzung blieben unverändert.
Bis 30.06.2011 wurden
insgesamt 93 Bestattungen (41 Leichen/52 Urnen) vorgenommen. Hiervon waren für
85 Bestattungen Grabstellengebühren zu entrichten (Neukauf oder Verlängerung
von Grabstellen). Für die verbleibenden 8 Bestattungen fielen Gebühren nur für
das Ausheben und Schließen bzw. die Hallennutzung an.
Bei 9 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1.
Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2008 66.138,44
EUR
Defizit 2009 86.995,67 EUR
Defizit 2010 59.740,80 EUR
Defizit 2011 70.927,65 EUR
Defizit per 31.12.2012 (Hochrechnung) 67.036,32 EUR
2.
Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2008 10.666,71 EUR
Überschuss 2009 11.685,75 EUR
Überschuss 2010 9.809,24 EUR
Überschuss 2011 6.868,15 EUR
Defizit per 31.12.2012 (Hochrechnung) 3.574,00 EUR
3.
Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2008 4.734,57
EUR
Defizit 2009 3.269,33 EUR
Überschuss 2010 2.256,76 EUR
Defizit 2011 794,64 EUR
Überschuss per 31.12.2012
(Hochrechnung) 100,74 EUR
Als
Anlagen sind beigefügt:
Ø Kostenentwicklung
von 2006 bis (hochgerechnet) 31.12.2012
Ø Übersicht
über die Bestattungen von 2004 bis 30.06.2012
Ø Übersicht über die Gebühren
für Grabaushub und Hallennutzung
vom 01.01. bis 30.06.2012
Ø
Friedhofsgebühren der
Stadt Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler im Vergleich
Ø
Gebühren für das
Ausheben und Schließen der Stadt Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler im Vergleich