Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Remagen, festzustellen, dass die Straße „Birgeler-Kopf-Weg“ von der Einmündung „Im Buchholz“ (Flurstück 535 bzw. 517) bis zur Einmündung „Im Bonnefeld“ (Flurstück 529 bzw. 528/2) ausgebaut wurde.
Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung soll hierfür der endgültige Ausbaubeitrag erhoben werden.
Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:
Anteil Anlieger: 70 %
Anteil Stadt: 30 %
Dem Stadtrat wird ferner empfohlen, das vor Ort ausgeführte Bauprogramm zu bestätigen.
Strategiepapier: ---
Sachverhalt:
Der Ausbau der Verkehrsanlage „Birgeler-Kopf-Weg“ ist abgeschlossen. Für die entstandenen Kosten werden Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben.
Der „Birgeler-Kopf-Weg“ dient überwiegend den Anliegern. Zwar mündet er sowohl in die Straße „Im Buchholz“ als auch „Im Bonnefeld“, diese beiden Straßen werden aber größtenteils über die Haupterschließungstrasse „Rheinhöhenweg“ und nur vereinzelt über den Birgeler-Kopf-Weg angefahren.
Aus diesem Grund handelt es sich um eine Verkehrsanlage, mit geringem Durchgangsverkehr und überwiegendem Anliegerverkehr. Es wird daher vorgeschlagen, den städtischen Anteil an den Ausbaukosten auf 30 % festzusetzen. Da die Einstufung der Verkehrsanlage auch für den Fußgängerverkehr gilt, ist eine Differenzierung nicht erforderlich.
Anteil Anlieger: 70 %
Anteil Stadt: 30 %